Bestellung in Übersee - was lange währt...

Hiltihome

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Oft gefragt:

Bestellungen in Übersee - wie läuft das ab...



Fall 1
: Bestellung bei einem Versand Händler mit eigenem Lager.

Auf der Webseite ist ersichtlich ob die Ware vorrätig ist, oder ob eine Lieferzeit besteht.
Der Versand erfolgt meistens am gleichen oder nächsten Werktag nach der Bezahlung.


Fall 2: Bestellung bei einem Just-in Time Discounter:

Die Bestellung wird entgegen genommen; manchmal gibt es Hinweise auf mögliche Verzögerungen.
Die Bestellungen eines Tages werden gesammelt, dann an die Lieferanten übermittelt und später wird die Ware bei diesen abgeholt.
Am nächsten Tag wird die Ware verpackt und adressiert und wenn alles glatt läuft am folgenden Werktag versendet...
Bis dahin sind vier Tage verstrichen ...mindestens!


Bezahlung:
Wird fast nur noch per Paypal abgewickelt. Wie das geht erklärt die Webseite von Paypal.


So geht es weiter:

Versand:
Die Waren werden in der Regel mit einfacher Luftpost, oder als registered mail (Einschreiben) versendet.
Nach dem Versand erhält der Käufer eine Email, die den Versand anzeigt und falls registered eine Trackingnummer enthält.
Danach verlässt die Sendung das Ursprungsland und geht an einen Zusteller im Zielland über, der später ausliefert. (Post, DHL, DPD...)

Bis die Sendung an der Haustüre ist können zusätzlich 5-14 Tage vergehen, selten mehr.

Wenn es aber mal länger dauert, so ist kein Grund zur Panik vorhanden.
Die Sendung liegt irgendwo und gönnt sich eine Pause...



Zoll:

Der Absender muss auf seinem Brief oder Päckchen eine Zollerklärung abgeben; dazu wird entweder ein grüner Stempel aufgebracht, oder ein grüner Aufkleber der international einheitlich ist. Dieses wird als C22 Customs Declaration bezeichnet.
Die Zollerklärung enthält Angaben über Inhalt und Wert der Ware. Der Inhalt kann als Geschenk, Warenprobe, Dokumente oder sonstiges ausgewiesen werden. Eine Gewichtsangabe ist ebenfalls vorgesehen.

Für Waren im Wert über €22.- wird Zoll und Einfuhrumsatztsteuer erhoben.
Auf Taschenlampen sind es 5,7% Zoll, anschließend werden 19% Einfuhrumsatztsteuer aufgeschlagen.
Entweder der Zusteller kassiert an der Haustür, oder die Sendung muss
beim Zollamt gegen Barzahlung abgeholt werden.

Edit :
Ab 1.12.2008 gilt eine neu Freigrenze von €150.- für den Zoll.
Importe bis €150.- sind somit zollfrei.
Der Freibetrag für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt unverändert bei €22.-,
d.h. auf Importe im Wert von über €22.- müssen weiterhin 19% Steuer bezahlt werden.


Edit2:
In Post#359 hat mopped eine Darlegung vom Zoll gepostet, die ich zur Lektüre empfehle:
http://www.messerforum.net/showpost.php?p=582763&postcount=369


Edit3:
Mehrfachbestellungen: Stellungnahme des Zolls

http://www.messerforum.net/showpost.php?p=600794&postcount=410



Ich hoffe das hilft Neulingen etwas, wenngleich es nicht vollständig ist.
Wer den Text bearbeiten oder und vervollständigen will, darf dies gerne tun.




Heinz
 
Last edited:
Danke für die Infos.

Nur woher weiß der Zoll, ob der Wert über 22€ liegt?

Hallo,

der Absender muss hierzu Angaben auf dem Paket machen und sollte als Händler z.b. eine entsprechende Rechnung mitsenden, zudem ist es bei vielen Paketen der Fall, dass sie von der Post zum Zollamt gebracht werden, so dass der Empfänger das Paket dort abholen und z.B. durch Rechnung und / oder Überweisungsbeleg den Warenwert nachweisen muss.
Dies (Zeit und Fahrerei) sollte man daher bei der Preiskalkulation / Überlegung in "Übersee" einzukaufen, mit einberechnen.

Dann, wenn der Absender falsche Angaben gemacht hat (z.B. den Inhalt als Geschenk deklariert oder den Warenwert zu niedrig angegeben hat) ist man als Empfänger verpflichtet, spätestens hier den richtigen Warenwert und die Art der Sendung mitzuteilen da der Zoll bei versuchter Steuerhinterziehung nicht viel Spaß versteht.

Sollte man wiedererwarten eine derart unterfrakturierte Sendung / fälschlicherweise nicht verzollte Sendung direkt nach Hause erhalten haben, so ist eine Mitteilung an den Zoll der richtige Weg, die Sache zu bereinigen.

Viele Grüße

Bernd Auler
 
Last edited:
: Ergänzung im ersten Post...woher weiß der Zoll was es wert ist...

Heinz

P.S.

Was ich auf keinen Fall wollte, ist eine neuerliche Debatte über Zoll und die Begleitumstände lostreten.
Die Konsequenzen von Steuer oder Zoll -Hinterziehung sind hinreichend bekannt.
Ich verfolge mit meinen Post auch keine eigennützigen Interessen und bitte von solchen Beiträgen Abstand zu nehmen.

Es geht einzig und alleine um die Beschreibung der Abläufe bei einer Bestellung in Übersee.


@flashlightshop: unterfrakturiert??? wegebrochen oder was? sollte wohl fakturiert heißen....
 
Last edited:
moin,

ich war so frei ein sticky draus zu machen, wenn man jetzt noch 2 sätze zu den zollsätzen für messer dazuschreibt, könnte man nen globales sticky draus machen - den knopf hab ich aber nicht gefunden ;)

grüße
olli
 
Ich war vorgestern beim Zoll und habe 2,7%(Taschenlampe) bezahlt oder hab ich mich da verhört? Aus der "Quittung" ist das nichtmehr zu entnehmen.
 
Das gibt eine lustige Diskussion, wenn eine Lampe aus Übersee
29.99 $ kostet.

Eurokurs: 1,3614 -> die Steuer schlägt zu.
Geht man einen Tag später hin bei 1,3613 -> steuerfrei.

(bzw. die Ware wird einen Tag früher oder später versende,je nach dem, ob die Annahme oder das Eintreffen beim Zoll der Stichtag ist)

:eek:
 
Mal angenommen, ich würde etwas bestellen, was über der 22 € Freigrenze liegt.
Der Händler deklariert es aber (nicht von mir motiviert) nur als 10 oder 15 € Wert und legt keine Rechnung bei.
Die Sendung würde vom Zoll abgefangen.
Wie kann dann der Originalwert herausgefunden werden? Muss Strafgebühr für zu niedrige Angaben gezahlt werden. Bin ich schlechter dran, als wenn der Verkäufer den korrekten Wert angegeben hätte?
 
Wenn dem Zöllner das Auffällt, wird geschätzt. Siehe google recherche.

Da es sich bei den Einfuhrabgaben um eine sog. Bringschuld handelt, müsstest du den Zoll auf den Fehler aufmerksam machen, und zahlen - alles andere ist Steuerhinterziehung.

Grüße
Olli
 
Hallo?
Fangt Ihr schon wieder an zu tricksen?
Du musst den Wert glaubhaft nachweisen. Punkt.
Und wie Cheffe schon sagte, wieso soll der Zoll, wenn Du online bestellst, das nicht nachvollziehen können?
Und bevor noch jemand anfängt mit, "nur mal angenommen, ich habe eine Großmutter, die damals ... bei Vollmond, nackt mit dem Innenminister von ...", schenkt es Euch, bitte.
Der Thread soll Hilfe und Erstanleitung sein und kein Leitfaden zur Steuerhinterziehung. :teuflisch
 
Mal angenommen, ich würde etwas bestellen, was über der 22 € Freigrenze liegt.
Der Händler deklariert es aber (nicht von mir motiviert) nur als 10 oder 15 € Wert und legt keine Rechnung bei.
Die Sendung würde vom Zoll abgefangen.
Wie kann dann der Originalwert herausgefunden werden?

Nochmal zum Mitschreiben. Erstens ist es mal grundsätzlich Deine Aufgabe, den Warenwert (darum gehts, einen "Originalwert" gibts nicht) korrekt anzugeben. Zweitens schaut der Zöllner einfach nach. Bei mir hier in Nürnberg (Grüße :p ) schaut der Zöllner einfach nach -> google -> knifekits. Oder man sucht bei **** oder schaut sich die konkrete Versteigerung an. Dass ich Teile als Händler nicht zum MSRP einkaufe, weiss der auch. Wenn aber ein 50USD Teil angeblich nur 5USD kostet, bekommt der Zöllner das Husten, aber vor Lachen. Dann ist es an *mir*, das entsprechend zu belegen. zB über einen Überweisungsbeleg/Kreditkartenabrechnung etc. Wenn der Zöllner meint, das sei auch nur beschissen, dann schätzt er. Damit kannst Du dann einverstanden sein, oder auch nicht. Im letzten Fall bleibt die Ware halt beim Zoll, und Du gehst den rechtlichen Weg, um eine Herausgabe durchzusetzen.

War das jetzt klar und konkret genug?. BTW, nein, ich kauf Ware nicht für 1/10 des MSRPs :irre:

Muss Strafgebühr für zu niedrige Angaben gezahlt werden.

Nein. Haften tut man idR nur für eigene Taten :teuflisch. Wenn der US Lieferant da nen anderen Wert draufschreibt, macht vielleicht er sich strafbar, Du aber nicht. Du machst Dich allerdings dann strafbar - und zwar im Sinne von Steuerhinterziehung §370 AO und Zollbetrugs, wenn Du die Ware nicht ordnungsgemäß verzollst und versteuerst. BTW, ich schreibe zwar auch immer "Zollbetrug", juristisch gesehen gibts das AFAIK nicht, einschlägig ist §263 StGB, also ganz "normaler" Betrug. Beides sind Straftatbestände. Korrektur von IAAL gerne angenommen.

Wie Du Dein persönliches Nutzen/Risko Verhältnis kalkulierst, ist Deine Sache. Ich mag schon keine Strafzettel, und Richter hab ich lieber als Kunden, als als Vorsitzende in einem Strafverfahren.

Bin ich schlechter dran, als wenn der Verkäufer den korrekten Wert angegeben hätte?

Siehe oben, was der Verkäufer angibt, ist erstmal egal. Was allerdings dumm kommt ist, wenn der Verkäufer 10USD angibt, der Krempel aber 1000USD Wert ist, und das Packerl verloren geht. Dann zahlt die eventuell abgeschlossene Transportversicherung natürlich nur den Nennwert.

Das Ganze ist dann auch immer ein besonderer Lacher beim Zoll. Rechnung im Paket, Warenwert knapp über nem Kaugummi. Aussen drauf der Papper von USPS, versicherter Wert ein paar hundert USD. Häääh? :p

Passiert mir auch regelmäßig. Ist für mich nicht das Problem, ich hab eh immer meine KK Auszüge dabei. Siehe oben, irgendwie strafbar ist das für mich nicht. Nur frag ich dann immer den depperten Versender, was er sich dabei bitte gedacht hat. Wenn das Paket tatsächlich auf dem Transport verloren geht, ists ein riesen Geschisse. BTDT

Pitter
 
Danke für die ausführliche Erklärung. :super:

Der Fall ist bei mir noch nicht vorgekommen. Deshalb die hypothetische Schilderung. Bis jetzt hab ich nur einmal was aus dem (Nicht-EU-)Ausland bestellt. Meine C2 kam aus Hongkong und war unter der 22€ Grenze.

Ich wollte nur wissen wie es abläuft, wenn der Händler von sich aus einen niedrigeren Warenwert angibt. Ich sehe den angegebenen Warenwert ja erst, wenn ich die Sendung in meinen Händen halte. Und kann deshalb nur hoffen, dass der Händler korrekte Angaben macht.
Ich habe NICHT vor den Zoll zu besch. Es ging mir nur darum, dass ich eben nicht (unwissentlich) den Zoll besch. Deshalb meine Fragen. :)

Wurde ja jetzt ausführlich von euch erklärt. Danke.
 
Weiß jemand wie man rauskriegt, welcher inländische Paketdienst die Sendung übernimmt?

Entscheidet das der ausländische Shop oder ist das immer DHL/Post?

Ich frag deshalb, weil ich normalerweise eine Packstation benutze und diese meineswissens nur von DHL/Post beliefert wird...


Und nun noch ein Beispiel:

Ich bestelle etwas unter 22€, die Sendung ist ordnungsgemäß mit diesem grünen Stempel und eben dem Betrag unter 22€ deklariert.
Ist es dann einfach Glück, ob ich die Sendung direkt zugestellt bekomme oder sie beim Zoll abgegeben wird, ich sie dort öffnen muss und damit nachweise, dass es nichts zu verzollen gibt?
 
man korrigiere mich ggf. :hmpf:
pakete die vom zoll "abgefangen" werden, werden anschließend durch dhl zugestellt. so z.b. bei usps.
wenn du allerdings die ware verzollen musst, musst du eh selbst beim zollamt erscheinen.
ups ist ein international operierendes unternehmen das auch die zoll abwicklung für den kunden, wenn gewünscht übernimmt. ergo liefert dann ups selbst aus.

soweit meine erfahrungen....
 
Fast richtig.
USPS hat für den Weiterversand in D Vertragspartner. Das ist zur Zeit DHL/Post. Einmal hat das auch GLS gemacht. Aber da gab es mit Messern richtig Probleme und nach Monaten hat man noch eine Rechnung über die Zollabwicklung bekommen.

JENS
 
Lustig wird es übrigens beim Import von Griffmaterial.
Der Zoll hat anscheinend keine Nummer für Griffhölzer.
Bei mir dauert es jedes Mal ca. 30 Minuten bis wir eine Passende Zollnummer gefunden haben. Jedes mal eine Andere :rolleyes: .
Übrigens ist Holz gehobelt Zollfrei , Holz geschliffen dagegen nicht. :confused:
 
noch eine frage: gilt die 22€-grenze pro paket oder pro selbstständigem inhaltsstück?

beispiel:
1.alternative:
ein paket 1 lampe für 20 euro, 1 lampe für 10 euro! --> Zoll?

2 alternative:

auf zwei pakete verteilt --> kein Zoll?

edit: auf zoll.de wird vom gesamtwert geschrieben ... irgendwie absurd nach dem beispiel meine ich
 
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