ZiLi
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Hi Leute,
beim Karlsruher Messertreffen Ende Oktober bei Juergen Schanz hatte ich eine Diskussion mit einem der anderen Besucher wegen der rechtlichen Einstufung von D-Bowies (das sind die Teile, welche in der Art der alten Amerikanischen Kavalleriesaebel eine D-foermig gebogene Stange als Handschutz vom Parierelement zum Griffende haben).
Nun kam die Frage auf, inwieweit ein solches Messer in Richtung verbotener Gegenstand aufgrund der Schlagring-Definition einzustufen ist. Ich denke ja es ist Quatsch, da der Zweck der Stange ein rein defensiver Schutz der Hand ist, und das "Business-End" des Messers schliesslich am anderen Ende ist. Aber ich erntete Widerspruch.
Ein andere Fall war ein Messer, wo ein solches Schutzelement aus einer schwarzen Kordel makrameeartig geflochten worden war - diesem kann man meines Erachtens GANZ SICHER keine Offensiveignung mehr zubilligen, und selbst da vermeinte mein Gegenueber Anzeichen einer Verbotswuerdigkeit entdeckt zu haben (obwohl ich gerade in der Offensiveignung eins der Verbotskriterien der Faustmesser und Schlagringe aus dem Waffengesetz und den Kommentaren herausgelesen zu haben glaube).
Ich versteh' die Welt nicht mehr, wenn selbst sowas noch verboten sein sollte.
Kommentare?
-zili-
beim Karlsruher Messertreffen Ende Oktober bei Juergen Schanz hatte ich eine Diskussion mit einem der anderen Besucher wegen der rechtlichen Einstufung von D-Bowies (das sind die Teile, welche in der Art der alten Amerikanischen Kavalleriesaebel eine D-foermig gebogene Stange als Handschutz vom Parierelement zum Griffende haben).
Nun kam die Frage auf, inwieweit ein solches Messer in Richtung verbotener Gegenstand aufgrund der Schlagring-Definition einzustufen ist. Ich denke ja es ist Quatsch, da der Zweck der Stange ein rein defensiver Schutz der Hand ist, und das "Business-End" des Messers schliesslich am anderen Ende ist. Aber ich erntete Widerspruch.
Ein andere Fall war ein Messer, wo ein solches Schutzelement aus einer schwarzen Kordel makrameeartig geflochten worden war - diesem kann man meines Erachtens GANZ SICHER keine Offensiveignung mehr zubilligen, und selbst da vermeinte mein Gegenueber Anzeichen einer Verbotswuerdigkeit entdeckt zu haben (obwohl ich gerade in der Offensiveignung eins der Verbotskriterien der Faustmesser und Schlagringe aus dem Waffengesetz und den Kommentaren herausgelesen zu haben glaube).
Ich versteh' die Welt nicht mehr, wenn selbst sowas noch verboten sein sollte.
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