D-Bowie

ZiLi

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Hi Leute,

beim Karlsruher Messertreffen Ende Oktober bei Juergen Schanz hatte ich eine Diskussion mit einem der anderen Besucher wegen der rechtlichen Einstufung von D-Bowies (das sind die Teile, welche in der Art der alten Amerikanischen Kavalleriesaebel eine D-foermig gebogene Stange als Handschutz vom Parierelement zum Griffende haben).

Nun kam die Frage auf, inwieweit ein solches Messer in Richtung verbotener Gegenstand aufgrund der Schlagring-Definition einzustufen ist. Ich denke ja es ist Quatsch, da der Zweck der Stange ein rein defensiver Schutz der Hand ist, und das "Business-End" ;) des Messers schliesslich am anderen Ende ist. Aber ich erntete Widerspruch.

Ein andere Fall war ein Messer, wo ein solches Schutzelement aus einer schwarzen Kordel makrameeartig geflochten worden war - diesem kann man meines Erachtens GANZ SICHER keine Offensiveignung mehr zubilligen, und selbst da vermeinte mein Gegenueber Anzeichen einer Verbotswuerdigkeit entdeckt zu haben (obwohl ich gerade in der Offensiveignung eins der Verbotskriterien der Faustmesser und Schlagringe aus dem Waffengesetz und den Kommentaren herausgelesen zu haben glaube).

Ich versteh' die Welt nicht mehr, wenn selbst sowas noch verboten sein sollte. :confused:

Kommentare?

-zili-
 
Hallo Zili

Der Widersprechende war ich.
Ich erzählte, daß ein Freund und ich vor ca. 15 Jahren mit einem solchen Bowie aufgefallen sind (Grenzkontrolle) und bestraft wurden (1200FF/ca.200€ glaube ich mich zu erinnern).
Das Messer war natürlich auch weg.
Ich glaube auch, daß es hier bei uns zwischenzeitlich kritisch sein könnte.
Die Idee es hier zu besprechen hätte uns eigentlich früher kommen können, oder?:)

Stefan
 

Daraus lese ich, dass es von der Form des Schutzbuegels abhaengt, ob erlaubt oder nicht. Ist der Schutz also eher flach (oder flachliegend oval) ueber die Hand gezogen, isser erlaubt - eine klare Abgrenzung (z.B. durch Massangaben), wo man erkenen koennte, ob ein 8er Messingrundstab jetzt noch erlaubt waere oder das Messer dann ueber die immerhin strafrechtlich relevante Grenze zum verbotenen Gegenstand zieht, steht aber aus - der Griff ins Klo ist also vorprogrammiert, speziell wenn dann noch geringste Verzierungen hinzu kommen, was?

Und das bei einem Buegel, der sich immerhin SCHUTZbuegel nennt... :confused:

@diesel: Das damals mal diskutierte flexible Paracord-Flechtwerk vom Griffende zur Unterkante des Parierelements waere wohl mit Fug und Recht als 100% defensiv und damit erlaubt einzustufen, selbst wenns noch Stahldrahtverstaerkungen zur Formgebung und -Erhaltung eingeflochten haette (duerfen nur keine Stacheln rausgucken oder so Zier-Sachen wie Perlen eingeflochten werden) - das duerfte jetzt klar sein, da es ja keinerlei Offensiveignung besitzen darf. Und genau diese wird (wie ich schon damals vermutete) im BKA-Schrieb ja als das das KO-Kriterium angeführt, auch wenn man leider eine numerische Grenzziehung unterlassen hat und sich -wie ueblich- wieder mal nur auf subjektiv zu beurteilende Qualitaeten festgelegt hat.

-zili-
 
Hallo,

dann war es ja gut und richtig, das ich mir vor 2 Jahren kein Messer dieser Bauart für mein Hobby gekauft habe - weil verboten.

Es ging um dieses CSA-Bowie (dieser Link dient nur der Anschauung, diese billige Ausführung war es nicht :lach: )
CSA-Bowie
=> eindeutig Schlagring - (sollte auch so verwendet werden - im Krieg...)

Erlaubt wäre aber ein Parierelement das wie ein Degenhandschutz die Finger und Teile des Handrückens umschließt. Gut, für ein Messer eher unpraktisch (beult die Jacke so extrem aus :lach: ), aber einen abgebrochenen Degen oder Säbel als Messer soll es ja geben. (Habe so schnell kein Bsp.-Bild gefunden.)

Das damals mal diskutierte flexible Paracord-Flechtwerk .....
... (siehe Post oben) wäre keine Waffe - da er der Definition des BKA nach - nicht geeignet ist,
.....die durch Faustschläge zu erzielende Auftreffenergie beträchtlich zu erhöhen.
Das hat mit > Offensiveignung besitzen < nichts zu tun. Niemand würde auf die Idee kommen mit einem solchen "Handschutz" zu zuschlagen, ausser er hat die Neigung zur Selbstverstümmelung.:haemisch:

Aufgrund dieser Definition ist eine Einteilung durch > cm < oder > mm < eigentlich nicht notwendig.

Oder einfach ausgedrückt,
(Ironie Modus an)
Ist nach einem Schlag mit dem Handschutz nur ein Striemen im Gesicht zu sehen - ist der Handschutz eine Waffe, da sich die Schlagenergie auf eine kleine Fläche verteilt hat.
Ist nach einem Schlag mit dem Handschutz das halbe Gesicht "Brei" - ist der Handschutz keine Waffe, da sich die Schlagenergie auf eine große Fläche verteilt hat - und somit nicht verboten.
Ausser dieser Handschutz ist mit Dornen, Beulen u. dgl. verziert - dann gibt es ja wieder "Punkte" im Gesicht des "Gegners" - also Waffe.

(Ironie Modus aus)
 
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