@ Shimmy:
Weder Waffengesetz noch Versammlungsrecht noch sonstiges Recht für den öffentliches Raum sagen
(bis jetzt!, siehe politische Diskussionen zu einer Verordnung für Messerverbote in konkreten öffentlichen Räumen (St.Pauli) in Hamburg) etwas zur Tragweise eines Messers, ob Waffe oder nicht.
(Zur speziellen Agrenzung des "Führens"vom transportieren von Waffen bei Versammlungsrechtlichem Verbot gab es hier schon mal eine ausführliche Diskussion).
Formales Konfliktpotential könnte es allenfalls mit zivilrechtlichen Hausrechten von ÖPNV-Betreibern, Schulen, Gastronomen, etc. geben, hängt aber von deren jeweiligen Regelung und vor allem deren Handhabung ab. Aus eigener Erfahrung (Fahrt meines alten Rollenspielerclubs zur Preview von "Herr Der Ringe") kann ich z.B. sagen, das die Partner des HVV (Hamburg) auf offenes Tragen von Schwertern und Streitäxten im Verbindung mit Kettenhemden eher reserviert reagieren
, allerdings war das Wachpersonal sehr tolerant, als es vom Kontext erfuhr. Konflikte die aus der Tragweise resultieren sind also allenfalls kultureller aber nicht rechtlicher Natur. Natürlich ist es im alltäglichen Vollzug so, daß Verstöße gegen Gesetze und/oder Hausrechte bei offen getragenen Waffen möglicherweise mehr auffallen
.
@ MojoMC:
Konzeption und Namansgebung/Bewerbung einer Waffe haben allenfalls Einfluß auf die Feststellung der Waffeneigenschaft gem. WaffG. Für die "Legalität" von deren Besitz und deren Führen einer solchen Waffe sind jedoch ausschließlich Kriterien des Besitzers/Führers (Volljährigkeit) und der Situation (Versammlungsrecht usw.) relevant. Es sei denn natürlich, es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand (bestimmte Springmesser, Butterfly usw.). Dann ist allerdings die objektive Waffeneigenschaft i.S.d. Waffengesetzes (s.o.) ebenfalls irrelevant, da es nur um die normeierte Verbotenheit des jeweils explizit im Gesetz definierten Gegenstandes an sich geht.
Natürlich kann es einem trotzdem passieren, daß man von Polizei und oder sonstigen Behörden rechtswidrig beschwert wird, ob vorsätzlich oder aus Unkenntnis. Dann gibt es in einem Rechtsstaaat aber durchaus effektive Möglichkeiten sich zu wehren, auch wenn sich viele Deutsche leider fast(?) alles gefallen lassen ...