Führen von MOD VI Stinger erlaubt?

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Shimmy

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Hallo,

ich weiss, dass es viele Threads über das allgemeine Thema gibt.
Jedoch geht es mir um die allgemeine Einstufung des Stingers.
Es heißt ja, dass taktische Messer als Waffen eingestuft werden.
Somit müsste der Stinger unter die Kategorie Kampfmesser fallen.

Ich will nur auf Nummer sicher gehen, bevor ich blindlinks ins "Messer" laufe und die Polizei mir das Leben schwer macht.
 
Warum sollte die Polizei dir das Leben schwer machen? Wenn du volljährig bist, darfst du eine Hieb- oder Stichwaffe kaufen und mitführen. Einzige Einschränkungen sind halt die bekannten "öffentlichen Veranstaltungen", da ist das Führen verboten.
 
Wo werden denn "taktische" Messer als Waffen eingestuft? Wohl doch nur wenn sie zweischneidig sind, laut Gesetz.
 
Hm ok ... dann habe ich mich versehen.
Dann ist ja gut ... habe vor, das Messer per Molle am Rücken zu tragen.
 
Wo werden denn "taktische" Messer als Waffen eingestuft? Wohl doch nur wenn sie zweischneidig sind, laut Gesetz.
Naja, ein Katana ist auch nur einseitig scharf im Allgemeinen, und trotzdem eine legale Waffe.

Es gibt doch diesen Passus "... der Bestimmung nach". Und wenn ein Messer "SWAT Action Team Tactical Slasher Weapon" heisst und explizit mit gewissen Eigenschaften beworben (und angeblich konzipiert wurde), dann würd ich nicht darauf wetten, dass das als legale Waffe durchgeht - sollte so eine Festlegung aus irgendeinem Grund nötig werden.

Ist aber nur meine Meinung, ein Jurist bin ich nicht und mit einem Präzedenzfall kann ich nicht dienen. Aber gerade aus den US von A gibts ja durchaus Firmen, die vor sehr(!) plakativen Sprüchen nicht zurückschrecken...
 
Der Stinger ist ja einschneidig ... mir ging es halt nur um die einstufung der Messerart ... hatte ich in anderen Threads mal gelesen(insbesondere, dass in Ammiland daraufhin combat in camping knife geändert wurden)

Also muss ich mir keine Sorgen machen. Sehr gut!
Da ich es eh meist verdeckt tragen werde, sollte es nie Stress geben.
Jedoch gemäß dem Fall, dass ich meine Jacke ausziehen sollte und man den Schaft des Messer's sieht(Scheide ist schwarz, Molleweste ebenfalls ... und natürlich auch der Schaft)
Ist dies immernoch legitim oder sollte das Messer immer verdeckt sein?
 
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@ Shimmy:
Weder Waffengesetz noch Versammlungsrecht noch sonstiges Recht für den öffentliches Raum sagen (bis jetzt!, siehe politische Diskussionen zu einer Verordnung für Messerverbote in konkreten öffentlichen Räumen (St.Pauli) in Hamburg) etwas zur Tragweise eines Messers, ob Waffe oder nicht. (Zur speziellen Agrenzung des "Führens"vom transportieren von Waffen bei Versammlungsrechtlichem Verbot gab es hier schon mal eine ausführliche Diskussion).
Formales Konfliktpotential könnte es allenfalls mit zivilrechtlichen Hausrechten von ÖPNV-Betreibern, Schulen, Gastronomen, etc. geben, hängt aber von deren jeweiligen Regelung und vor allem deren Handhabung ab. Aus eigener Erfahrung (Fahrt meines alten Rollenspielerclubs zur Preview von "Herr Der Ringe") kann ich z.B. sagen, das die Partner des HVV (Hamburg) auf offenes Tragen von Schwertern und Streitäxten im Verbindung mit Kettenhemden eher reserviert reagieren :staun:, allerdings war das Wachpersonal sehr tolerant, als es vom Kontext erfuhr. Konflikte die aus der Tragweise resultieren sind also allenfalls kultureller aber nicht rechtlicher Natur. Natürlich ist es im alltäglichen Vollzug so, daß Verstöße gegen Gesetze und/oder Hausrechte bei offen getragenen Waffen möglicherweise mehr auffallen:cool:.

@ MojoMC:
Konzeption und Namansgebung/Bewerbung einer Waffe haben allenfalls Einfluß auf die Feststellung der Waffeneigenschaft gem. WaffG. Für die "Legalität" von deren Besitz und deren Führen einer solchen Waffe sind jedoch ausschließlich Kriterien des Besitzers/Führers (Volljährigkeit) und der Situation (Versammlungsrecht usw.) relevant. Es sei denn natürlich, es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand (bestimmte Springmesser, Butterfly usw.). Dann ist allerdings die objektive Waffeneigenschaft i.S.d. Waffengesetzes (s.o.) ebenfalls irrelevant, da es nur um die normeierte Verbotenheit des jeweils explizit im Gesetz definierten Gegenstandes an sich geht.

Natürlich kann es einem trotzdem passieren, daß man von Polizei und oder sonstigen Behörden rechtswidrig beschwert wird, ob vorsätzlich oder aus Unkenntnis. Dann gibt es in einem Rechtsstaaat aber durchaus effektive Möglichkeiten sich zu wehren, auch wenn sich viele Deutsche leider fast(?) alles gefallen lassen ...:steirer:
 
Ich werde somit aufpassen und das Messer so gut es geht verdeckt tragen.

Danke für die ausführliche Erläuterung!

Weiß Jemand, ob der Stinger in die Spec Ops Sheide(kurz) passt?
Das Messer hat halt nur eine 4.5" Klinge und es steht geschrieben, dass die Scheide für Messer mit 6" Klinge gedacht ist.
Jedoch weiss ich nicht, wie kurz die Klinge minimal sein darf, damit das Messer nicht zuviel Spiel hat.
 
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