@ all:
Mein Posting mit dem Onkel der sich nicht auskennt sollte keinesfalls als Aufforderung zu irgendwelchen Steuervergehen verstanden werden!
Mir ist nur mal so etwas wirklich passiert.
Ein Freund aus Südafrika hat mir einen herrlichen Spazierstock geschenkt, mit einem Griff aus "Warthog-Ivory" (der Eckzahn vom Warzenschwein, soweit ich weiß) und tollen Wildmotiven in Scrimshaw-Technik drauf.
Doof war nur das dieses Teil auch eine Klinge eingebaut hatte, und somit als Stockdegen hier in Deutschland verboten ist!
Das Paket war als "Gift" = Geschenk deklariert, - was es ja auch war!
Den Wert hatte er mit 25,-US$ angegeben.
Das Paket wurde mir von der Post zugestellt und gut war's!
Habe dann von der Illegalität der Klinge erfahren und das Ding für 150,-€uronen an einen Griechen verkauft, der das Teil mit Heim nehmen wollte.
Ob er es über die Grenze geschafft hat?
Ich hab mich gefreut wie ein Schneekönig, Das Teil war ich los und saftig Gewinn hatte ich auch noch gemacht.
Jedenfalls, weit nach dem ganzen Vorgang geriet ich auf die Webseite von Burger-Knifes (
http://www.swordcane.com/ ) und fand "meinen" Stockdegen wieder.
Es war ein Mark 2, der als Grundmodell schon 490,-US$ kostet!
Den Wert der Scrimshaw arbeiten kann ich nicht angeben, aber billig war das bestimmt auch nicht!
Von wegen Gewinn gemacht!
Voll abgeloost hatte ich!!!!!
Andererseits, wäre das Paket nicht so problemlos ausgeliefert worden, sondern hätte die Zollprozeduren durchlaufen, wäre ich bestimmt als Terrorist verhaftet worden oder so etwas und der Spazierstock wäre konfisziert worden.
Da hätte ich dann keinen Cent gesehen.
Also doch Gewinn?
Aber dazu mal konkret gefragt:
Wenn ich den Wert der Sache wirklich nicht weiß, z.B. Dachbodenfund bei Oma oder so, und das Ding dann für 20 Öcken oder so verkaufe, kann. bzw. darf dann der Zoll dem Empfänger sagen "Nein, das Ding ist mehr wert, da must Du den Steuersatz des echten bzw. geschätzten Wertes bezahlen?!
Es ist doch die Freie Wahl des Verkäufers ob er etwas unter Preis verkauft, oder verschenkt, ...oder nicht?
Wenn ich als Verkäufer sage das es mir pupsegal ist, oder das ich es wirklich nicht weiß was das Ding Wert ist, MIR ist es nur 20 Öcken wert und dafür geht es auch weg, da kann der Zoll den Empfänger doch eigentlich nicht dafür bestrafen, oder?
Liebe Grüße,
Robby