Geschenk von Verwandten aus den USA

Alp-Man

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Hi,

erstmal Hallo an alle.
Dies ist mein erster Post hier und ich stelle gleich eine Frage, die schon mehrfach hier behandelt wurde, versuche aber sie mir gleich selbst :argw: zu beantworten.
Ein knappes Ja oder Nein (sofern es fundiert ist) reicht mir im Prinzip völlig aus.

Gehe ich recht in der Annahme, daß wenn mir mein Onkel aus den USA ein Geschenk (Nihonto, naturgemäß im Wert über €45,00 ) machen möchte, ich dann trotzdem Einfuhrzoll zu bezahlen habe?


Grüße, Christoph
 
Ja.

Quelle: http://www.zoll.de/faq/index.html#Wertgrenzen

45 EUR

Freimenge für Sendungen von Privat an Privat
Waren, die von einer Privatperson außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft an eine andere Person im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, sind bis zu einem Gesamtwert von 45 EUR einfuhrabgabenfrei, wenn es sich um eine gelegentliche, nichtkommerzielle Sendung (= unentgeltlich) handelt und darüber hinaus bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie bei Parfüm und Eau de Toilette bestimmte Mengengrenzen nicht überschritten werden.
 
Wie läuft das eigentlich ab ?
Krieg ich dann das Päckchen, und 'ne Rechnung vom Zoll ?
Krieg ich das Päckchen und muss damit zum Zoll und da löhnen ?
Muss ich das abholen, und da bezahlen ?
Wie erfahr ich das mein Zeug im Zoll-Orbit kreist ?

Hocker :confused: :confused: :confused:
 
Hallo Hocker,

in aller Regel kriegste so eine Postkarte vom Zoll. Da steht dann, daß ein Pakerl für Dich da ist und Du vorbeikommen sollst, um es abzuholen.

Hingehen, vorlegen. Der Zöllner füllt dann so ein Formular aus, Du bezahlst in der Zahlstelle und gehst mit dem Pakerl nach hause.

Zollnummern und so guckt der Beamte nach.

Thomas
 
Außer GLS, die verzollen nach der Wertangabe auf dem Paket und Du bekommst dann eine Rechnung.

Gruß
 
Ich hab auch dem DHL-Boten an der Haustür schon die Zollgebühren in die Hand gedrückt. Zum Zollamt selbst musste ich in der Regel nur, wenn die nicht wussten was in dem Packet steckt.

Chrisse
 
Kommt auf den Transporteur an.
UPS: Es gibt eine Karte vom Zoll und man darf dann zur angegebenen Zollstelle und dort liegt dann das Paket und da wird dann gerechnet und bezahlt.
GLS und DHL: Wenn eine Rechnung am Paket dranklebt/beiliegt dann erledigt DHL oder GLS die Verzollung. Der Paketbote kassiert dann das Geld. Fehlt eine Wertangabe (Rechnung/Lieferschein) oder ist dem Zoll was an der Rechnung nicht geheuer, darf man das Paket dann bei der zuständigen Zollstelle abholen.
Das sind jedenfalls meine Erfahrungen hier in der Gegend.

Inwieweit der "Transporteur" für die Abwicklung der Verzollung Gebühren oder ähnliches erhebt, weiß ich nicht.
 
Und was wäre wenn Dein Onkel einfach keine Ahnung von Schwertern hat?
Vielleicht meint er ja das dieses Nihonto nur eine billige Touristen-Kopie eines Japanischen Schwertes - und somit bestenfalls so ca. 30 € wert - ist?

Nur mal so in den Raum gestellt!

Liebe Grüße,

Robby
 
Robby said:
...
Nur mal so in den Raum gestellt!
....

Nur mal so in den Raum gestellt, ist das ein Steuer/Zollvergehen.
Und falls beim Import der deklarierte Warenwert unglaubwürdig erscheint, dann wird's richtig lustig.
Und nur mal so in den Raum gestellt, ist das ein öffentliches Forum, in dem nicht nur Messer-Freaks mitlesen.

hammer.gif
kaffeepc.gif
rauch008.gif
 
Robby said:
Und was wäre wenn Dein Onkel einfach keine Ahnung von Schwertern hat?
Vielleicht meint er ja das dieses Nihonto nur eine billige Touristen-Kopie eines Japanischen Schwertes - und somit bestenfalls so ca. 30 € wert - ist?

Nur mal so in den Raum gestellt!


Nur mal so in den Raum gestellt:

Zollbeamte sind nicht blöde geboren und haben durchaus was dazugelernt.

Die Zollbeamten hier haben einen Internet Anschluss, den sie auch benutzen.

Die Zollbeamten können den Wert auch einfach schätzen, wenn sie der Wertangabe nicht trauen. Machen sie sogar, wenn eine für sie offensichtlich zu niedrige Rechnung dabei liegt. Ich hatte das erst wieder vor kurzem. Wenn man dann keine glaubwürdige paypal oder CC Abrechnung mitschleppt, liegt die Ware halt da rum, bis sie verschimmelt oder geht retour.

Wenn ein Paketinhalt mit Schwert/Messer angegeben wird kommt noch dazu, dass die Zöllner oft nicht über die Rechtslage Bescheid wissen. Also wird das Ding erstmal in der Poststelle gebunkert, du darfst da hintrappsen, das Packerl öffnen und ihnen klarmachen, dass das Ding legal ist.

Wenn das Packerl unterdeklariert ist, ist natürlich auch nur der angegebene Wert versichert. Wobeis besonders intelligent ist, den echten Wert wegen der Versicherung aufs Paket zu schreiben, auf der Rechnung aber nur 25% des Wertes auszuweisen. Auch schon gesehen. Sehr schlau.

Hab gerade mal nachgesehen.
Müsste TARIC Code 9307000000 sein
-> 1.7% Zoll + auf den Warenwert (Ware+Shipping+Zoll) 16% Steuer

Grüße
Pitter
 
Meine Erfahrungen, wie das mit der Zoll-"Eintreibung" abläuft:

GLS: ein halbes Jahr später kommt die Rechnung mit den Zollgebühren plus saftigem Bearbeitungsaufschlag seitens GLS.
Deutsche Post/Global Priority Airmail: Der Briefträger kassiert den Zoll.
DHL: Der Zoll legt die Rechnung mit den Zollgebühren bei.

Man kann sich vorstellen, daß ich versuche, GLS bei Auslandseinkäufen zu vermeiden :rolleyes:
 
crashlander said:
Deutsche Post/Global Priority Airmail: Der Briefträger kassiert den Zoll.
DHL: Der Zoll legt die Rechnung mit den Zollgebühren bei.

Bei der Post bzw. DHL habe ich noch nie erlebt, dass ich per Nachnahme oder gar gegen Rechnung zahlen "durfte" - ich musste immer zum Zoll marschieren, Paket öffnen, Belege vorlegen und direkt bei´m Zoll zahlen!
 
@ all:

Mein Posting mit dem Onkel der sich nicht auskennt sollte keinesfalls als Aufforderung zu irgendwelchen Steuervergehen verstanden werden!

Mir ist nur mal so etwas wirklich passiert.

Ein Freund aus Südafrika hat mir einen herrlichen Spazierstock geschenkt, mit einem Griff aus "Warthog-Ivory" (der Eckzahn vom Warzenschwein, soweit ich weiß) und tollen Wildmotiven in Scrimshaw-Technik drauf.
Doof war nur das dieses Teil auch eine Klinge eingebaut hatte, und somit als Stockdegen hier in Deutschland verboten ist!

Das Paket war als "Gift" = Geschenk deklariert, - was es ja auch war!
Den Wert hatte er mit 25,-US$ angegeben.

Das Paket wurde mir von der Post zugestellt und gut war's!

Habe dann von der Illegalität der Klinge erfahren und das Ding für 150,-€uronen an einen Griechen verkauft, der das Teil mit Heim nehmen wollte.
Ob er es über die Grenze geschafft hat? :confused: :confused: :confused:
Ich hab mich gefreut wie ein Schneekönig, Das Teil war ich los und saftig Gewinn hatte ich auch noch gemacht. :super:

Jedenfalls, weit nach dem ganzen Vorgang geriet ich auf die Webseite von Burger-Knifes ( http://www.swordcane.com/ ) und fand "meinen" Stockdegen wieder.
Es war ein Mark 2, der als Grundmodell schon 490,-US$ kostet! :eek:
Den Wert der Scrimshaw arbeiten kann ich nicht angeben, aber billig war das bestimmt auch nicht!

Von wegen Gewinn gemacht!
Voll abgeloost hatte ich!!!!! :mad: :mad: :mad:

Andererseits, wäre das Paket nicht so problemlos ausgeliefert worden, sondern hätte die Zollprozeduren durchlaufen, wäre ich bestimmt als Terrorist verhaftet worden oder so etwas und der Spazierstock wäre konfisziert worden.
Da hätte ich dann keinen Cent gesehen.

Also doch Gewinn?

Aber dazu mal konkret gefragt:
Wenn ich den Wert der Sache wirklich nicht weiß, z.B. Dachbodenfund bei Oma oder so, und das Ding dann für 20 Öcken oder so verkaufe, kann. bzw. darf dann der Zoll dem Empfänger sagen "Nein, das Ding ist mehr wert, da must Du den Steuersatz des echten bzw. geschätzten Wertes bezahlen?!
Es ist doch die Freie Wahl des Verkäufers ob er etwas unter Preis verkauft, oder verschenkt, ...oder nicht?
Wenn ich als Verkäufer sage das es mir pupsegal ist, oder das ich es wirklich nicht weiß was das Ding Wert ist, MIR ist es nur 20 Öcken wert und dafür geht es auch weg, da kann der Zoll den Empfänger doch eigentlich nicht dafür bestrafen, oder?

Liebe Grüße,

Robby
 
Robby said:
@ all:

Mein Posting mit dem Onkel der sich nicht auskennt sollte keinesfalls als Aufforderung zu irgendwelchen Steuervergehen verstanden werden!

Mir ist nur mal so etwas wirklich passiert.

Ein Freund aus Südafrika hat mir einen herrlichen Spazierstock geschenkt, mit einem Griff aus "Warthog-Ivory" (der Eckzahn vom Warzenschwein, soweit ich weiß) und tollen Wildmotiven in Scrimshaw-Technik drauf.
Doof war nur das dieses Teil auch eine Klinge eingebaut hatte, und somit als Stockdegen hier in Deutschland verboten ist!

Das Paket war als "Gift" = Geschenk deklariert, - was es ja auch war!
Den Wert hatte er mit 25,-US$ angegeben.

Das Paket wurde mir von der Post zugestellt und gut war's!

Habe dann von der Illegalität der Klinge erfahren und das Ding für 150,-€uronen an einen Griechen verkauft, der das Teil mit Heim nehmen wollte.
Ob er es über die Grenze geschafft hat? :confused: :confused: :confused:
Ich hab mich gefreut wie ein Schneekönig, Das Teil war ich los und saftig Gewinn hatte ich auch noch gemacht. :super:

Jedenfalls, weit nach dem ganzen Vorgang geriet ich auf die Webseite von Burger-Knifes ( http://www.swordcane.com/ ) und fand "meinen" Stockdegen wieder.
Es war ein Mark 2, der als Grundmodell schon 490,-US$ kostet! :eek:
Den Wert der Scrimshaw arbeiten kann ich nicht angeben, aber billig war das bestimmt auch nicht!

Von wegen Gewinn gemacht!
Voll abgeloost hatte ich!!!!! :mad: :mad: :mad:

Andererseits, wäre das Paket nicht so problemlos ausgeliefert worden, sondern hätte die Zollprozeduren durchlaufen, wäre ich bestimmt als Terrorist verhaftet worden oder so etwas und der Spazierstock wäre konfisziert worden.
Da hätte ich dann keinen Cent gesehen.

Also doch Gewinn?

Aber dazu mal konkret gefragt:
Wenn ich den Wert der Sache wirklich nicht weiß, z.B. Dachbodenfund bei Oma oder so, und das Ding dann für 20 Öcken oder so verkaufe, kann. bzw. darf dann der Zoll dem Empfänger sagen "Nein, das Ding ist mehr wert, da must Du den Steuersatz des echten bzw. geschätzten Wertes bezahlen?!
Es ist doch die Freie Wahl des Verkäufers ob er etwas unter Preis verkauft, oder verschenkt, ...oder nicht?
Wenn ich als Verkäufer sage das es mir pupsegal ist, oder das ich es wirklich nicht weiß was das Ding Wert ist, MIR ist es nur 20 Öcken wert und dafür geht es auch weg, da kann der Zoll den Empfänger doch eigentlich nicht dafür bestrafen, oder?

Liebe Grüße,

Robby


Sind das jetzt mehrere Geständnisse mehrerer Staftaten ? :confused: :hmpf:

Sorry Mann, aber merkst Du noch irgendwas ??? :mad:
 
Hi Hocker,

Was hättest denn Du gemacht?
"Hallo Herr Polizist, ich bin durch Zufall an einen Illegalen Stockdegen geraten, würden Sie den Bitte einziehen????????"

Und, halt mich bitte nicht für ganz verblödet was irgendein vermeintliches "Geständniss" angeht! :teuflisch
Die rechtliche Seite ist laut einem Anwalt in der Familie geklärt.
Er riet mir damals zur Selbstanzeige wegen der Ilegalität des Stockdegens und entsprechend des Verkaufes desselben an den Griechen, um die von Dir angedeuteten "Spätfolgen eines "Geständnisses" zu vermeiden.
Hab ich aber nie wieder was von gehört!
Was immer er gemacht hat, das Thema ist wohl durch, nach über 2 Jahren, oder?
Und falls noch was kommt, dann stehe ich dafür gerade!
Das hab ich immer schon so gehalten.
Zufrieden, Herr Hobbykommissar? ;)

Aber die Frage am Ende meines Postings, wie sieht es denn damit aus? Was ist für den Zoll entscheidend?
Der Preis, der für eine Ware tatsächlich bezahlt wird, oder der wirkliche Wert der Ware?
Oder wird das so gehandhabt das für den Zoll am meisten dabei herausspringt?
Also z.B.
Warenwert im Geschäft 1000 €,
Verkaufspreis privat von Verwandtem 100 €,
Zoll berechnet nach Warenwert im Geschäft.
Oder:
Warenwert im Geschäft 50 €,
Ein dummer bei ***** zahlt 200 €,
Zoll berechnet nach Verkaufspreis?

Liebe Grüße,

Robby
 
Robby said:
Hi Hocker,

Was hättest denn Du gemacht?
"Hallo Herr Polizist, ich bin durch Zufall an einen Illegalen Stockdegen geraten, würden Sie den Bitte einziehen????????"

Nicht in einem öffentlichen Forum rumgetönt.... ;)

Robby said:
Und, halt mich bitte nicht für ganz verblödet was irgendein vermeintliches "Geständniss" angeht! :teuflisch

Iwo, wo werd' ich denn..... :D

Robby said:
Die rechtliche Seite ist laut einem Anwalt in der Familie geklärt.
Er riet mir damals zur Selbstanzeige wegen der Ilegalität des Stockdegens und entsprechend des Verkaufes desselben an den Griechen, um die von Dir angedeuteten "Spätfolgen eines "Geständnisses" zu vermeiden.
Hab ich aber nie wieder was von gehört!
Was immer er gemacht hat, das Thema ist wohl durch, nach über 2 Jahren, oder?
Und falls noch was kommt, dann stehe ich dafür gerade!
Das hab ich immer schon so gehalten.
Zufrieden, Herr Hobbykommissar? ;)

Liebe Grüße,

Robby

Hast Du dich wegen der Steuerhinterziehung auch selbst angezeigt ? :hmpf:

Grundlage dafür wären die 490 Dollar + Versand, ungeachtet dessen was dein Freund deklariert hat....
Du bist nämlich verpflichtet aus eigenem Antrieb beim Zoll vorzureiten und zu löhnen, ansonsten ist das Steuerhinterziehung, wenn ich das richtig verstanden habe..... ;)
 
.... nicht in einem öffentlichen Forum herumgetönt....!

Wie gesagt, die Sache ist erledigt, so what?

Was die Selbstanzeige angeht, ich mußte damals angeben wo ich das Ding her habe bzw. hatte, denn zum Zeitpunkt der selbstanzeige war es ja schon nicht mehr in meinem Besitz.
Auch mein Freund, der mir das Teil geschenkt hat, wurde wohl angeschrieben.
Aber ich habe weder von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Zollbehörde je wieder was gehört!
Vermutlich haben die sich an die Wertangabe meines Freundes gehalten oder so, keine Ahnung.
Jedenfalls scheint es wohl keine weiteren Nachforschungen gegeben zu haben.
Und das der Stock so viel mehr wert war als deklariert war mir zu dem Zeitpunkt ja auch unbekannt, ich konnte zum damaligen Zeitpunkt also auch nur die Deklarations-Summe nennen.

Wenn Die Sache schon von mir bzw. meinem Anwalt bei der Polizeibehörde in allen Details vorgebracht wird, dann wäre es doch wohl die Aufgabe der Staatsanwalt gewesen, das an den Zoll weiterzuleiten, der dann irgendwie den Wert festgestellt hätte oder so.
Wenn da jemand zu meinen Gunsten pennt, okay, wenn er aufwacht, Pech!
Jedenfalls mach ich nicht deren Arbeit!

Liebe Grüße,

Robby
 
Robby said:
Was hättest denn Du gemacht?
"Hallo Herr Polizist, ich bin durch Zufall an einen Illegalen Stockdegen geraten, würden Sie den Bitte einziehen????????"

Wegschmeissen und Klappe halten. Man kann das Ding auch abgeben, über einen RA zum Beispiel. Straffrei. Hat den Charme, dass es dann eventuell in einer Vitrine bei der Polizei auftaucht.

Und, halt mich bitte nicht für ganz verblödet was irgendein vermeintliches "Geständniss" angeht! :teuflisch
Die rechtliche Seite ist laut einem Anwalt in der Familie geklärt.

IANAL, aber wenn ich richtig lesen kann: Das überlassen von verbotenen Gegenständen ist eine Straftat. Da stehen bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drauf. Komischer Anwalt! §51ff. WaffG sollte er kennen, zumindest kann er nachschlagen.

Zufrieden, Herr Hobbykommissar? ;)

Ich nicht, bin aber auch nur der Admin. Und muss uU dafür haften, was manche meinen, hier schreiben zu müssen. Deswegen beugt Nachdenken vor dem Schreiben einem Rausschmiss vor.

Aber die Frage am Ende meines Postings, wie sieht es denn damit aus? Was ist für den Zoll entscheidend?
Der Preis, der für eine Ware tatsächlich bezahlt wird, oder der wirkliche Wert der Ware?

Der Warenwert (minus Freibetrag). Das kann der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag sein, ist es meistens, muss es aber auch nicht sein. Dazu kommen dann immer noch die Versandkosten (für den Weg ausserhalb der EU).

Oder wird das so gehandhabt das für den Zoll am meisten dabei herausspringt?

Zollkodex:

"Der Zollwert eingeführter Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33.."

Falls Du den Verkäufer kennst, und er Dir a bisserl hilft, Zoll zu sparen:

"Sofern Zollbehörden jedoch aufgrund der vom Anmelder oder auf andere Art beigebrachten Informationen Grund zu der Annahme haben, dass die Verbundenheit den Preis beeinflusst hat, teilen sie dem
Anmelder ihre Gründe mit und geben ihm ausreichende Gelegenheit zur Gegenäußerung. "

Sprich, bei Deinem 1000EUR Messer, dass mit 50EUR deklariert ist, muss Du begründen, warum der Warenwert nur 50EUR ist.

Zur Erhebung des Transaktionswertes:

"Der nach diesem Artikel ermittelte Zollwert ist einer der folgenden Werte:
a) der Transaktionswert gleicher Waren, die zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft und zu demselben
oder annähernd demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt wurden;
b) der Transaktionswert gleichartiger Waren, die zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft und zu
demselben oder annähernd zu demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt wurden;
c) der Wert auf der Grundlage des Preises je Einheit, zu dem die eingeführten Waren oder eingeführte
gleiche oder gleichartige Waren in der größten Menge insgesamt in der Gemeinschaft an Personen
verkauft werden, die mit den Verkäufern nicht verbunden sind;"

Findet man wundersamerweise alles auf den Seiten des Zolls.
Direkt unter:
http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/zollkodex.pdf

Pitter
 
Hallo Pitter,

IANAL, aber wenn ich richtig lesen kann: Das überlassen von verbotenen Gegenständen ist eine Straftat. Da stehen bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drauf. Komischer Anwalt! §51ff. WaffG sollte er kennen, zumindest kann er nachschlagen.

Was bedeutet "IANAL"?

Und ob der Anwalt komisch ist kann ich nicht beurteilen, aber wegen eben der Illegalität der ganzen Aktion hatte er mir ja zur Selbstanzeige geraten!
Wenn der Grieche nämlich z.B. mit dem Stockdegen irgendwelchen Mist gebaut hätte, dann wären meine Probleme vermutlich grösser geworden als sie es durch die Selbstanzeige jemals hätten werden können.

Und da ich mittlerweile seit über 2 Jahren von der ganzen Sache nix mehr gehört habe denke ich mal, das der Anwalt wohl gar nicht so komisch ist, oder?!

Deswegen beugt Nachdenken vor dem Schreiben einem Rausschmiss vor.

Soll ich das als versteckte Warnung verstehen?
Falls ja, dann bitte ich Dich doch nochmals höflich meine Beiträge in diesem Zusammenhang ALLE nochmal GENAU zu lesen, und mir mitzuteilen wofür genau diese Verwarnung ausgesprochen wird?

1.)
Ich fordere Niemanden zu irgendwelchen Straftaten auf!
2.)
Ich schildere einen Fehler den ich gemacht habe und für den ich mich bereits vor mehr als 2 Jahren selbst zur Anzeige gebracht habe.
3.)
Die Konsequenzen der damaligen Aktion habe ich alleine zu tragen und zu verantworten.
4.)
Warum darf oder soll ich nicht über einen Vorfall reden/schreiben, der schon längst bei den entsprechenden Autoritäten bekannt ist?

Da muß nix vertuscht oder geheimgehalten werden! Alles was hier im Forum von mir dazu geschrieben wurde können die zuständigen Beamten-Sachbearbeiter-Behörden etc. In Ihren Akten nachlesen!

Aufgrund dessen glaube ich nicht das meine Äusserungen das Forum irgendwie in Schwierigkeiten bringen, gebracht haben oder bringen werden!

Jedenfalls danke für die konkreten Antworten bezüglich der Bemessungsgrundlage für den Zoll!

Robby
 
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