Pro-Tech Ciabatta

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Hallo,

vielleicht nicht wirklich neu, aber ich habe es gerade erst entdeckt:

http://www.protechknives.com/products.asp?productID=27

Frage: ist das Teil jetzt eigentlich ein Springer oder nicht? Eigentlich dürfte es ja nicht so eingestuft sein, siehe Funktionsbeschreibung. Aber man kennt ja die deutschen Behörden...

Falls es in Deutschland legal sein sollte und angeboten wird, weiß irgend jemand etwas darüber, wann es verfügbar sein könnte?
 
Hallo
Ich habe es mir auch schon überlegt.

Aus der Beschreibung geht hervor, daß es mit Federkraft öffnet.
Ich weiß nicht, was du da verstanden hast.
Ich lasse mich gerne verbessern.

Übrigens ist der Vor-Production Run 06/07 angekündigt.
Das ganze gibt es ab 08/09 erst zu kaufen.

Stefan
 
Um Gottes Willen...

...habe ich nach dem ersten Lesen der Beschreibung gedacht.

Und auch nach eingehenderem Lesen und Nachvollziehen halte ich von diesem Mechanismus gar nichts.

Aus der Beschreibung geht IMHO nicht genau hervor, ob mit "Pin" und "Push Button" das gleiche Bauteil gemeint ist, aber ich vermute, daß dem nicht so ist.

Das heißt, ich muß die Sicherung lösen, dann das Messer Tip-down halten, damit dieser ominöse Sicherungsbolzen ("Pin") aus der Sicherungsposition rutscht, dann mit den Fingern (die eigentlich das Messer halten sollen) auf den Klingenrücken drücken, um die Arretierung zu lösen, um dann ganz schnell eben diese Finger aus der Bahn der sich öffnenden Klinge zu bewegen. :irre:

Der Mechanismus erinnert mich an die Tür meines Waschbeckenunterschrankes. Das ist so ein Magnet-/Federteil, bei dem ich leicht auf die Tür drücken muß, und dann öffnet die Tür ein paar Zentimeter durch Federkraft.
Nur daß mein Schrank keine Sicherung benötigt... :glgl:

Wartet´s mal ab, wahrscheinlich bekommt Protech noch eine Patentrechtsklage von Allibert an den Hals... :lach:

Im Ernst, ein Messer, bei dem (so wie ich es verstehe) durch Schwerkraft ein Sicherungsbolzen im Messer ("Pin") in eine definierte Position rutschen soll, ist doch prädestiniert für Fehlfunktion durch Verschmutzung.

Zudem handelt es sich hier um ein Messer, das ohne die zusätzliche Schiebesicherung (und ich hasse Schiebesicherungen an Springern!) wohl kaum sicher geführt werden kann, da der gesamte Klingenrücken als Auslöser für den Springmechanismus dient und somit auch eine entsprechend große Angriffsfläche für jegliche versehentliche Betätigung bietet.

Sorry, aber wenn das so funktioniert, wie ich es verstehe: was für ein Schwachsinn!
 
Moonlight said:
Vergessen, definitiv in der BRD verboten.

Anschaulich nachzulesen z.B. hier unter Springmesser

http://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf

kein durchgehender Rücken, wahrscheinlich auch das Längen-Breitenverhältnis nicht erfüllt.

Aha. Und warum ist das bitte kein Assisted Opener?
Schließlich wird hier zum Öffnen kein Knopf oder Hebel betätigt, sondern die Klinge direkt, wie bei vielen anderen, erlaubten Assisted Openern.
 
Beagleboy, das ist, so wie es illustriert wird, kein PreOpener. Sondern der Klinge springt durch Druck sofort in ihre Endposition (sofern das Messer dabei in der richtigen Position gehalten wird). Bei einem PreOpener ist das Verfahren immer 2stufig.
 
Hier in diesen Thread wurde schon einmal über die Funktionsweise gerätselt. Scheinbar ist es tatsächlich so, wie von Marc beschrieben. Mir ist dabei auch nicht klar, wie man die Finger aus dem Weg bekommen soll, damit die aufspringende Klinge passieren kann und man gleichzeitig das Messer festhält...
 
Naja, du kannst das Teil ja verdreht in der Hand halten, drückst mit dem Daumen auf die Klinge, um sie freizusetzen, wobei die restlichen Finger das Messer gegen die Handfläche bzw. den Daumenballen drücken. So KÖNNTE es ganz gut funktionieren.

@Marc: du hast Recht im Bezug auf Verschmutzung, das mit dem Sicherungsstift hatte ich ich etwas anders verstanden

PS: Mea culpa, hätte vielleicht besser vorher die Suchfunktion benutzen sollen... :eek:
 
Last edited:
Moonlight said:
Beagleboy, das ist, so wie es illustriert wird, kein PreOpener. Sondern der Klinge springt durch Druck sofort in ihre Endposition (sofern das Messer dabei in der richtigen Position gehalten wird). Bei einem PreOpener ist das Verfahren immer 2stufig.

Nur ist das in keiner Weise relevant für die juristische Bewertung, da Assisted Opener im Waffengesetz nicht vorkommen - im Gegensatz zu Springmessern, deren Klingen durch Knopf- oder Hebeldruck aus dem Griff hervorschnellen.

Nun hat das Ding zum Öffnen weder Knopf noch Hebel, insofern kann es bei wörtlicher Auslegung der Bestimmung auch kein Springmesser sein.

Und obwohl die Fallmesserdefinition auch verdächtig nah am Kontruktionsprinzip dieses Teils vorbeischrammt ("...nach Lösen einer Sperrvorrichtung..."), wird es dennoch auch nicht hiervon erfaßt, da die Öffnung der Klinge nicht "mittels Schwerkraft oder Schleuderbewegung" erfolgt.

Ergo ist das Teil nach wörtlicher Auslegung des WaffG erlaubt, egal, ob die Klinge zweischneidig :D oder zwanzig Zentimeter lang ist.
 
Verboten

Da der Sachverhalt nicht eindeutig subsummiert werden kann, ist das Gesetz auszulegen. Bei der Auslegung von Gesetzen ist der mutmaßliche Wille zu erforschen. Zugegeben, in der Springmesser-Geschichte ist das etwas schwer, weil nicht erkennbar ist, warum Springmesser gefährlicher als andere Einhand-Messer sein sollen, warum OTF als besonders gefährliche per se verboten sind. Und auch Springmesser mit Rücken-Sägezahnung ebenfalls verboten sind.

Das Problem liegt darin, dass dieses Verbot letztlich allein auf politischen Aktionismus zurückzuführen ist. Sachliche Gründe waren eher rar, man wollte diese "Dinger" einfach nicht. Weil sie den Bürger "erschrecken" würden, z.B. weil sie so martialisch hervorschnellen und "schnappen". Im Grunde genommen reine Willkür. Was "man nicht braucht", wolle man auch nicht erlauben.

Will man das Gesetz unter den vorgenannten Aspekten sinngerecht auslegen, dann macht es keinen Unterschied, ob die Klinge durch Knopf- oder Hebeldruck oder einfach durch Druck auf die Klinge selbst hervorschnellt. Also verboten.
 
Last edited:
das camillus heat z.b. wird auch in einer fluessigen bewegung die mit dem flipper angestossen wird geoeffnet und ist ein assisted opener, also gehe ich hier vom fehlen eines knopfes oder hebels aus, somit ist es legal. aber zweifel hab ich an der methode trotzdem. was wenn ich es in die hosentasche steck und vergesse es zu sichern?.

danach koennte mir was fehlen...
 
Moonlight said:
Will man das Gesetz unter den vorgenannten Aspekten sinngerecht auslegen, dann macht es keinen Unterschied, ob die Klinge durch Knopf- oder Hebeldruck oder einfach durch Druck auf die Klinge selbst hervorschnellt. Also verboten.

Dem widerspricht allerdings der BKA-Bescheid über die Assisted Opener, die dann nach Deiner Logik ja auch hätten verboten werden müssen.

Allerdings wurde das entsprechende Messer im Bescheid ja explizit erlaubt.
 
beagleboy said:
Dem widerspricht allerdings der BKA-Bescheid über die Assisted Opener, die dann nach Deiner Logik ja auch hätten verboten werden müssen.

Allerdings wurde das entsprechende Messer im Bescheid ja explizit erlaubt.


Weil der mutmaßliche Wille war, Messer, deren Klinge durch Druck auf irgendwas (damals fielen einem noch nicht alle Varianten ein) ratz fatz hervorschnellen, zu verbieten. Die Assisted Opener erfüllen diese Voraussetzung nicht.
 
Moonlight said:
Weil der mutmaßliche Wille war, Messer, deren Klinge durch Druck auf irgendwas (damals fielen einem noch nicht alle Varianten ein) ratz fatz hervorschnellen, zu verbieten. Die Assisted Opener erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Na, das halte ich aber für eine gewagte These. :p
 
Ich weiß zwar nicht wo meine Beiträge zum ProTech geblieben sind, aber egal.
Habs wiedergefunden: http://www.messerforum.net/showthread.php?t=26423
Meins ist gerade angekommen. Und ich binn nicht so begeistert davon.
Der Mechanissmuß funktiniert so ganz gut. Nur das Klappern des Sicherungsstiftes nervt. Man kann das Messer immer nur Schließen, bzw. schließen damit es zu bleibt wenn man es mit dem Kopf nach unten hält. Andersrum verriegelt die Klinge nicht. Und es gibt noch eine Möglichkeit es zu öffnen. Man klopft mit dem Messer auf den Tisch und schon springt das Messer auf. Soll jeder davon halten was er will. Für mich ist das Messer nichts.
Bilder mache ich morgen davon. Jetzt ist es zu dunkel.
Und noch was. Das Messer ist zwar First Prod. Run aber dieser Clip paßt garnicht zum Messer.

JENS
 
Last edited:
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Was macht man mit solchen Messern ?
... na ja für Frickeleien beim Spleissen und Nähen vielleicht ...

Die Autoreifen sollen nicht etwa ein Anwendungsbeispiel sein oder ?
 
@ moonlight es ist nicht verboten
siehe waffengesetz
da es nur eine klingenlänge von unter 8,5 cm hat
:super:
 
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