Info: Messer-Magazin Custom Knife Wettbewerb 2005

SimonSambuca

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Vielleicht interessiert es bzw. ist es für den einen oder anderen wichtig:

Zur Zeit bin ich am überlegen ob ich bei dem Wettbewerb mitmachen soll :lach:
Mir schwebt aber eher ein halbautomatisches Springmesser vor.

Da mir nun die Vorgaben seitens des Messer Magazins ein bisschen unklar waren,
hab ich einfach mal nachgefragt ob ein solches Messer ebenfalls zugelassen
ist und wie genau man die Klingenlänge ermittelt.

Sehr erstaunt war ich über die schnelle und freundliche Antwort von Herrn Wieland :super:
Mit seiner Erlaubnis poste ich diesen nun hier:

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Hallo Herr Lorenz,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich freue mich, dass Sie sich an unserem
Wettbewerb beteiligen wollen. Sie können selbstverständlich auch mit
einem halbautomatischen Messer mitmachen. Für diese Messergattung gibt
es keine Vorschriften, die Klinge darf also auch länger als 85 mm sein.

Zum richtigen Messen der Klingenlänge: Der Gesetzgeber definiert die
Klingenlänge als den Teil der Klinge, der über den Griff übersteht. In
Ihrer wunderbaren Zeichnung entspricht das der roten Linie (Spitze bis
vorderster Teil Griff).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen alle Fragen beantworten.

Mit herzlichem Gruß


Hans Joachim Wieland
Chefredakteur

MESSER MAGAZIN
Gewerbepark 13
83052 Bruckmühl
Tel. 08062-70940
Fax 08062-709420
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Anbei findet Ihr noch das von mir mitgesendete Bild zwecks Messung der
Klingenlänge.
Trotz der Aussage von Herrn Wieland wäre ich aber in dieser Hinsicht vorsichtig :(

Schönen Gruß

Simon
 

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