rechtliche Bewertung einer großen Sichel

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Hallo,
ich lebe im ländlichen Raum und stoße regelmäßig auf Wald- und Feldwege die über lange Stellen derb mit Gestrüp zugewachsen sind, sowohl von den Seiten als auch vom Boden her, oft mit Stacheln und Dornen.
Das Führen einer Machete ist ja bekanntermaßen verboten bzw. nur wenn beruflich notwendig erlaubt, aber wie steht es mit Sicheln mit Klingenlänge über 12 cm, wie werden diese rechtlich eingestuft? Konkret geht es um Klingenlängen im Bereich 20-30cm.
 
Der Gesetzeswortlaut erlaubt ja explizit das Führen von Messern zu allgemein anerkannten legitimen Zwecken. Wenn es sich um dem Allgemeingebrauch gewidmete Wege (Nach Wegerecht, Waldrecht usw.) handelt bzw. der Besitzer solchen zulässt kann ich mir keinen Grund vorstellen, warum eine Wegbarmachung kein legitimer Zweck sein sollte.
Das Führungsverbot nach 42a bezieht sich explizit auf "Messer". Inwieweit da landwirtschaftliche Geräte überhaupt drunterfallen erscheint mir fraglich, zumal sich da extreme Abgrenzungsprobleme ergeben würden.

Ein darüber hinausgehendes allg. Führungsverbot als Waffe erscheint mir nicht nicht einschlägig, da wohl weder Macheten (von einigen besonderen Modellen z.B. von CS mal abgesehen), noch Hippen und Sicheln ihrem Wesen nach für eine Verwendung als Waffe bestimmt sein dürften.
 
Im doppelten Wortsinn: Traditionspflege by Opinel No 13.

Klar, eine Sichel ist eine Sichel, hochspezialisierte Werkzeuge sind schlechterdings durch Alternativen zu ersetzen. Wie eine Machete i.e.S. in den Urwald gehört. Für gelegentliche Zwecke des Entstrüppens mag eine platzsparender Faltklinge eine wunderbare Lösung des Zielkonfliktes sein. ;)
 
Da es sich beim genannten Opinel wohl um ein Einhandklappmesser handelt, würde das die Rechtslage wohl kaum vereinfachen sondern eher erschweren, da dann auf jeden Fall das entstrüppen einen allgemein anerkannten Zweck darstellen müßte, um es dazu mitführen zu dürfen.
 
...
Das Führen einer Machete ist ja bekanntermaßen verboten bzw. nur wenn beruflich notwendig erlaubt, ...

Eine Machete ist weder ein Messer, noch eine Hieb-oder Stoßwaffe.
Für die Aussagen "bekanntermaßen verboten ... " fehlt jegliche Rechtsgrundlage.
Eine Machete ist ein legales Werkzeug. Das Waffengesetz kennt hierfür keine Beschränkung.

Grüße
cut
 
Wird allerdings unter die 12 cm Regel zur Klingenlänge subsumiert.

stralsund
 
Last edited by a moderator:
Man darf auch eine Machete benutzen, wenn/wie der/die Wald- Besitzer das erlaubt.
Zuerst mal die Gemeinde fragen (wenn die konkrete Wald einer Gemeinde gehört), Stimmen abgeben lassen:D
Eigentlich, wenn man schon lebt, dann verletzt man irgendwelche Gesetze, Hausordnung und...
 
Wird allerdings unter die 12 cm Regel zur Klingenlänge subsumiert.

Dazu müßte es dann aber ein "Messer" sein, da das Gesetz nicht von Messerähnlichen Gegenständen oder Werkzeugen spricht.

Ändern würde das ja aber auch nichts, wenn es ums Führen zu einen allgemein anerkannte Zweck geht.
 
Eine Machete ist weder ein Messer, noch eine Hieb-oder Stoßwaffe.
Für die Aussagen "bekanntermaßen verboten ... " fehlt jegliche Rechtsgrundlage.
Eine Machete ist ein legales Werkzeug. Das Waffengesetz kennt hierfür keine Beschränkung.

Grüße
cut

Inhaltlich bin ich da zwar ganz bei dir; befürchte aber dass man bei einer Dikussion mit der Polizei oder selbst vor Gericht den kürzeren ziehen wird.

Gruss, Keno
 
Hallo,
ich lebe im ländlichen Raum und stoße regelmäßig auf Wald- und Feldwege die über lange Stellen derb mit Gestrüp zugewachsen sind, sowohl von den Seiten als auch vom Boden her, oft mit Stacheln und Dornen.
Das Führen einer Machete ist ja bekanntermaßen verboten bzw. nur wenn beruflich notwendig erlaubt, aber wie steht es mit Sicheln mit Klingenlänge über 12 cm, wie werden diese rechtlich eingestuft? Konkret geht es um Klingenlängen im Bereich 20-30cm.

Was spricht gegen eine Garten- und/oder Heckenschere? Ev. noch eine Klappsäge für dickere Äste. Eine Sichel ist was zum Kräuerschneiden, eine Machete gehört in den Urwald. Wäre für mich auch befremdlich wenn ich spazieren gehe und sehe jemand der mit einer Machete auf ein Gebüsch eindrischt. Wo hingegen das Staudenschneiden mit einer Heckenschere schnell als Wegpflege ersichtlich ist.

Gruss
ISUAS
 
Dazu müßte es dann aber ein "Messer" sein, da das Gesetz nicht von Messerähnlichen Gegenständen oder Werkzeugen spricht.

Ändern würde das ja aber auch nichts, wenn es ums Führen zu einen allgemein anerkannte Zweck geht.

Da die deutschen Bezeichnungen wohl Haumesser und Buschmesser lauten dürfte es schwierig werden die Machete vom Messer deutlich zu trennen.

stralsund
 
Da die deutschen Bezeichnungen wohl Haumesser und Buschmesser lauten

Nach meiner subjektiven Wahrnehmung ohne Validierung scheint mir "Machete" der im hiesigen Sprachraum allgemein sehr viel gängigere Begriff zu sein, zumindest heutzutage. Das gilt nach meiner Erinnerung hier in der Gegend auch für die Regel in PEs der Polizei.
 
was bedeutet "Validierung"

Eine subjektive Wahrnehmung durch strukturierte empirische Auswertungen und Dokumentation zu unterfüttern, auch wenn das nicht den Stand einer Verifizierung nach wissenschaftlichen Kriterien erreicht.


und "PEs der Polizei"?

Allg. zugänglich veröffentlichte Pressemitteilungen, in diesem Fall mit Darstellungen zu Ereignissen mit "Macheten".
 
Was spricht gegen eine Garten- und/oder Heckenschere? Ev. noch eine Klappsäge für dickere Äste. Eine Sichel ist was zum Kräuerschneiden, eine Machete gehört in den Urwald. Wäre für mich auch befremdlich wenn ich spazieren gehe und sehe jemand der mit einer Machete auf ein Gebüsch eindrischt. Wo hingegen das Staudenschneiden mit einer Heckenschere schnell als Wegpflege ersichtlich ist.

Gruss
ISUAS

IMHO viele Menschen hier haben Spaß gute Messer zu haben und die benutzen zu können.

Einige Sachen macht man einfach zum Spaß.

Sehr wichtig sind schon die moralischen Grundlagen: nur tote oder kranke Bäume zu hacken, Menschen in der Wald nicht beunruhigen.

Man kann solche Messer für Rettungsakzionen benutzen.
https://m.vk.com/kovanye_machete

https://m.vk.com/id10918130

Nur wenn Du, auch hobbymäßig sowas mitachst, dann muss man vorher die Werkzeuge mindestens testen: wenn Du schon irgendwo in Sibirien bist und dein Hackmesser versagt, dann ists blöd.
 
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