Versand von Messern

pebe

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Hoffe mal, dass es erlaubt ist, diesen threat zu eröffnen.

Einem Messerkollegen ist auf dem Postweg mit dhl ein custom klappmesser verlustig gegangen. Er ist Käufer, also Empfänger. Obwohl das Paket per Express mit Zusatzversicherung bis 2.500 Euro versand wurde, hat er die Info bekommen, dass Messer nicht versichert wären und es somit keine Erstattung der bezahlten knapp 800 Euro gibt.

Bisher war ich der Auffassung, dass entsprechend den AGBs von DHL lediglich Waffen nicht versichert wären und zumindest §42a entsprechende, z.B. Laguiole nicht unter diese Regelung fallen. Was ist eigentlich mit Kochmessern?

Kann jemand aus gemachter Erfahrung berichten?

Grüsse, pebe
 
Hallo, mich würde mal interessieren auf welchen Punkt der AGB sich DHL bezieht...selbst Unikate sind zumindest mal bis 500 EUR versichert.
 
Hallo,

ich habe damit keine persönliche Erfahrung, habe mir grade aber mal das Infoblatt zu den bei dhl sogenannten Valoren angeschaut

https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-wertgegenstaende-de.pdf

Messer sind dort nicht explizit aufgeführt, aber auch nicht ausgeschlossen. Ich würde nach der Auflistung ein Messer im Wert von 800,- Euro aber in dem Bereich "sonstige Kostbarkeiten ... Sammelobjekte" sehen.

Falls es hilft.

yaammoo
 
Der Versender sollte für die Nachverfolgung zuständig sein, notfalls auch Ersatz leisten müssen.

DHL macht es sich immer einfach.
(Bei einer verschwundenen, versicherten Sendung in die USA sagte DHL sie seien nicht zuständig, die Ware habe Deutschland verlassen, die amerikanische Post habe die Verantwortung. Dort hieß es, das Paket sei nicht in den USA angekommen, DHL sei zuständig und so verlief die Sache im Sande. Ich hätte weitere Erlebnisse zu berichten.......:mad: )
 
Weiß nicht, ob es weiterhilft, da das alles bereits 15 Jahre her ist, aber der Käufer, von welchem in folgendem Thread die Rede war, bin ich gewesen: https://www.messerforum.net/showthread.php?22326-Reeve-NKONKA-151-wird-vermisst

Dieses Messer ist - soweit mir bekannt - leider nie mehr aufgetaucht. DHL hat am Ende jedoch zum Glück immerhin den Wert erstattet.

Davon, dass Messer grundsätzlich nicht versicherbar seien, ist mir gegenüber damals auch in längeren Telefonaten mit dem DHL-Kundenservice niemals die Rede gewesen.
Und das scheint sich nicht gravierend geändert zu haben. Zumindest ist selbst der Versand von Waffen national (!) offenbar noch immer prinzipiell durchaus möglich: https://www.dhl.de/de/privatkunden/suche.html?pagePath=&q=waffen

Ich würde daher keinesfalls klein beigeben! Zumal im Grunde ohnehin irrelevant ist, was man dem Empfänger erzählt.
Wichtig ist einzig und allein der Versender. Nur er kann den Versicherungsanspruch geltend machen.


Wünsche dabei viel Erfolg!


Grüße
Jürgen
 
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Nochmal zum klar stellen:

Vertragspartner des Paketdienstes ist immer der Versender, insofern richtig, kann der Empfänger nichts veranlassen.

Bei Kaufvertrag mit Ware von privat liegt nach deutschem Recht das Risiko des Transports beim Empfänger, sofern Versand vereinbart und ordnungsgemäß verschickt wurde. Kommt das Paket gar nicht oder vom Versender unverschuldet beschädigt an, hat der Käufer/Empfänger Pech und muss den Schaden tragen, sofern keine Versicherung greift, jedenfalls ist der Versender/Verkäufer aussen vor.

Das Paket wurde aus Frankreich mit dhl France verschickt und der Versender bekam seitens dhl die Mitteilung, dass Messer überhaupt nicht versichert wären und nur die Transportkosten erstattet werden.

Jetzt kennen wir im deutschen Recht 3 Stufen bei Messern. Verbotene wie Butterfly, besitz- aber nicht führerlaubt sowie führerlaubte wie slipjoints. Kann es sein, dass alle Stufen bei dhl als Waffen eingeordnet werden?

Es geht mir jetzt weniger um Verständnisfragen, sondern um möglichst belastbare Erkenntnisse, auf die man sich Streitfall berufen kann.

Grüsse, pebe
 
Bei Versand aus dem Ausland nutzen uns die AGB von DHL Deutschland wenig, ich schau' mir mal die Seite von DHL France an.
 
DHL-Frankreich schließt sowohl den Transport von als auch einen Versicherungsschutz für Waffen explizit aus:
https://www.dhl.com/fr-fr/home/nos-...es-interdits-et-marchandises-dangereuses.html
https://www.dhl.com/ch-fr/home/nos-...aires/exclusions-de-couverture-assurance.html.

Und Messer können in Frankreich prinzipiell immer als "Waffen der Kategorie D" eingestuft werden, wenn man Pech hat (vgl. hierzu: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F31877 ) .

Es steht daher zu befürchten, dass DHL dies ebenfalls tut.

Grüße
Jürgen
 
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Besten Dank schon mal an alle.

Allerdings unterscheiden sich auf den ersten Blick weder die französischen dhl noch die franz. Waffendeklarationen signifikant von denen der deutschen Seite.

Zumindest steht hier ebenso wenig, dass Messer grundsätzlich Waffen sind. Auch hier nur mit einem Zusatz wie Gefährdung öffentliche Sicherheit und in der Aufzählung Dolche, dolchartige Messer oder Schlagstöcke, verdeckte Nichtfeuer-Waffe.

Ohne den Macher zu benennen, kann man seine Arbeiten in etwa mit Thomas Froberg vergleichen, also nix tactical.

Es geht hier zwar konkret um Frankreich und dhl vorort, dennoch interessiert es mich eigentlich für unsere Bestimmungen, ich bekomme und versende doch einige Messer im Jahr und bin bis dato davon ausgegangen, dass der meistens notwendige Aufpreis für die höhere Versicherungssumme gut angelegtes Geld ist.

Grüsse, pebe
 
Hallo,

vor ca. genau einem Jahr habe ich ein Yanagiba an einen Käufer per DHL Paket verschickt. Nach ein paar Tagen blieb das Paket an einem Punkt in der Sendungsverfolgung stehen und ging auch nie wieder weiter. Ich habe das Geld dem Käufer umgehend erstattet und den Kaufbetrag(den der Käufer mir bezahlt hat) von DHL zurückgefordert. Ich habe nur einen Screenshot der Sendungsverfolgung + PayPal Kaufbeleg des Käufers an DHL per Mail geschrieben und mein Geld innerhalb kurzer Zeit ohne Probleme wieder erhalten.

Gruß,
Michael
 
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Der Versender sollte für die Nachverfolgung zuständig sein, notfalls auch Ersatz leisten müssen.

DHL macht es sich immer einfach.
(Bei einer verschwundenen, versicherten Sendung in die USA sagte DHL sie seien nicht zuständig, die Ware habe Deutschland verlassen, die amerikanische Post habe die Verantwortung. Dort hieß es, das Paket sei nicht in den USA angekommen, DHL sei zuständig und so verlief die Sache im Sande. Ich hätte weitere Erlebnisse zu berichten.......:mad: )

Dein Vertragspartner ist DHL und nicht die amerikanische Post.
 
Servus,
ich habe mir im März dJ ein Messer in Thiers bestellt, das ich auch verloren glaubte.
Versand über 'La Poste', unversichert, Wert knapp über 200 €.
Es gingen daraufhin mehrere Mails zwischen dem Versender und mir
hin und her, bei dem Versender bin ich schon Kunde, seit unser
Messerladen im Ort zugemacht hat.
Laut tracking hing die Sendung, ein gepolsterter Umschlag, an der Schnittstelle
zwischen La Poste und DHL Nach über vier Wochen zwischen Thiers und
Franken hatte ich es plötzlich und unerwartet im Briefkasten. Mails an La Poste und
DHL blieben unbeantwortet.
Ich schiebe die Schuld mal auf Corona.
Gruß
Rudi
 
Nationale Sendungen: Die Behauptung, Messer seien nicht versichert, ist nicht richtig. Selbst wenn das Messer extra angefertigt wurde und deshalb (wie alles, das extra angefertigt wird) ein Einzelstück wäre, handelte es sich nicht ohne Weiteres um ein Unikat im Sinne des Abschnitts 2 Absatz 2 Nr. 7 der AGB von DHL für nationale Pakete und Express-Sendungen. Selbst wenn DHL das so auslegen würde, wäre es nach § 307 BGB (Inhaltskontrolle) unwirksam.

Internationale Sendungen: Nur Messer, die (verbotene) Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind, wären vom Versand ausgeschlossen. Dass der Versand eines ganz normalen Messers aus einem anderen Grund verboten wäre, ist nicht ersichtlich. Die pauschale Behauptung, Messer seien nicht versichert, ist also auch hier nicht richtig.

Anspruch des Verkäufers gegen DHL abtreten lassen, einmal anmahnen und anschließend ohne Verzögerung die Zahlungsklage erheben, das lohnt sich und geht vor dem Amtsgericht auch ohne Anwalt. Meine Erfahrungen mit der Deutschen Post/DHL sind durchgehend schlecht, es wird häufig versucht, sich zu drücken, ich würde hier kurzen Prozess machen.
 
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