Böker+XS als feststellbares Einhandmesser eingestuft

Das AG Bruchsal hat ein Böker +XS unter §42 subsumiert und wurde vom OLG Karlsruhe bestätigt.


Hat es ähnlich schon gegeben:

https://www.messerforum.net/showthread.php?134604

Der verlinkte "ähnliche" Sachverhalt beschreibt m.E. einen anderen technischen Sachverhalt.
Bei dem vom VG Wiesbaden 2016 entschiedenen Fall handelte es sich offenbar um ein Messer, bei dem durch "Umfassen des Griffes ein Rückklappen der Klinge nicht mehr möglich ist" .... ählich wie bei klassischen Rasiermessern.

Das BÖKER PLUS XS weist jedoch keine derartige Eigenschaft auf. Auch bei Umfassen des Griffs ist ein "Rückklappen" (Schließen) der Klinge weiterhin möglich.
Ohne vollständiges Urteil beider Instanzen wird es kaum möglich sein, den beurteilten Sachverhalt sachgerecht einstufen zu können.

twins
 
Bei solchen Richtern ist es wohl an der Zeit, dass Victorinox & Co dem Klagenden beispringen und das vor dem BGH kippen lassen. Ich sehe da beste Chancen. Denn wenn ein Slipjoint feststellbar sein soll, dann gibt es nichts Unverriegeltes mehr (abgesehen vllt vom Frictionfolder).

Dann hätte sich allerdings auch der Gesetzgeber beim Thema Verbotszonen trotz aller Mühe und allem Ringen geirrt. Denn wenn er ausdrücklich Verbote für feststehende und feststellbare Klingen beschließt, muss es also noch etwas Anderes geben, sonst könnte er sich das ganze sparen. Nach bisheriger Auffassung sollten damit Slipjoints gemeint sein! Würde sich die Rechtsauffassung der beiden Gerichte durchsetzen, wären auch die Slippies verboten, denn auf die Öffnung per Ein- oder Zweihand kommt es in Verbotszonen nicht mehr an.

Ich denke, dass jene Gerichte Legislative machen, also Gesetze, statt diese anzuwenden.

Gruß
Abu
 
Ich sehe da beste Chancen.

Mal abgesehen davon daß eine Revision vor dem BGH erstmal zugelassen sein müßte bzw. erfolgreich Beschwerde gegen eine Nichtzulassung möglich sein müßte, ist es sehr spekulativ, die Chancen einzuschätzen, ohne den Sachverhalt, die dem Verfahren zu Grund liegende Anklage und die Vorbringungen der Verteidigung/des Angeklagten genau zu kennen.

Außerdem läßt sich ein offensichtlich strafrechtliches Urteil nicht immer und vor allem nicht immer umfassend auf Verwaltungsrecht übertragen.
 
@Polaris 1977
Du hast natürlich recht. Ich habe auch keine jur. Empfehlung ausgesprochen, sondern nur mein Empfinden. Und das auch nur auf den Punkt, dass nun auch Slipjoints als feststellbar gelten sollen.

Gruß
Abu
 
dass nun auch Slipjoints als feststellbar gelten sollen.
Immerhin ein Slipjoint, welches vom Hersteller beworben wird mit 'Die für ein Slip Joint ungewöhnlich kräftige Feder bietet trotz nicht vorhandener Verriegelung ...'
Da kann man wohl argumentieren, dass in diesem Fall eine de Facto Verriegelung vorhanden sei, auch wenn die Bauart 'Slipjoint' das nicht generell so vorsehe.

Natürlich nur meine Interpetation ...
 
Immerhin ein Slipjoint, welches vom Hersteller beworben wird mit 'Die für ein Slip Joint ungewöhnlich kräftige Feder bietet trotz nicht vorhandener Verriegelung ...'
Da kann man wohl argumentieren, dass in diesem Fall eine de Facto Verriegelung vorhanden sei, auch wenn die Bauart 'Slipjoint' das nicht generell so vorsehe.

Natürlich nur meine Interpetation ...

Beim XS geht es um eine Fingermulde zwischen Griff und Klinge, wenn man dort mit dem Zeigefinger reingreift kann die Klinge nicht mehr zuklappen.

Ich hoffe auch das in dem Fall weiter prozzessiert wird und sich da dann ein Richter mit mehr gesundem Menschenverstand findet :rolleyes:
.
 
Beim XS geht es um eine Fingermulde zwischen Griff und Klinge, wenn man dort mit dem Zeigefinger reingreift kann die Klinge nicht mehr zuklappen.

Ich hoffe auch das in dem Fall weiter prozzessiert wird und sich da dann ein Richter mit mehr gesundem Menschenverstand findet :rolleyes:
.

Tja, das dürfte dann auch mein Spyderco Byrd Wings Dual-Blade betreffen. Beide Klingen sind einhändig zu bedienen, haben einen Slipjoint und natürlich eine Fingermulde.

Ich hoffe auch, dass hier mal vernünftige Richter zu einem akzeptableren Urteil kommen.

Gruß
 
Ich hoffe auch das in dem Fall weiter prozzessiert wird und sich da dann ein Richter mit mehr gesundem Menschenverstand findet :rolleyes:
.

Da ich nicht weiß, ob die Person mit dem Messer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist:

Gibt es für den Fall einer Privatperson ein Fund- raising?

Geht doch eigentlich alle an.
 
Beim XS geht es um eine Fingermulde zwischen Griff und Klinge, wenn man dort mit dem Zeigefinger reingreift kann die Klinge nicht mehr zuklappen.

Ich hoffe auch das in dem Fall weiter prozzessiert wird und sich da dann ein Richter mit mehr gesundem Menschenverstand findet :rolleyes:
.

Wenn mancher Richter nur den Knopf an der Klinge sieht,ist es meist schon entschieden. "Gibt doch sicher wichtigere Dinge zu verhandeln.":mask:
 
Bin gerade über das AZ gestolpert
AZ 1 Rb 36 Ss 146/20

Der BES hat wohl wegen der zu erwartenden Kosten akzeptiert und aufgegeben.
 
Hallo bin neu hier und war lange auf der Suche nach einem schönen 42a Einhand edc. Hab mir das Böker plus drop gestern erst bestellt aber unter den voraussetzungen geht es wieder zurück😢 ich steige nun um auf fixed Messer.
 
Moin...

ich steige nun um auf fixed Messer.
...Auf den Trichter bin ich ebenfalls schon gekommen und es ist sicherlich ein sehr erfüllendes und Freude erzeugendes Gebiet mit vielen Facetten.
Ich persönlich führe meine kleinen Fixed mit mehr Zuversicht bei mir, als einen Folder...

Es bleibt hingegen zu Bedenken, das jeder Einzelne Vorfall des Auffindens eines Messers bei einer Kontrolle durch jeden einzelnen Beamten oder Angehörigen von gleichwertigen Sicherheitsbehörden vor Ort auch individuell beurteilt und eingeschätzt wird.
Und entgegen der weit verbreiteten und landläufigen Meinung muss ein Polizist vor Ort nicht für jeden Einzelfall den genauen Wortlaut des Gesetzes oder dessen Bedeutung wissen.

Auch ist jeder deutsche Richter*in frei in seiner individuellen Entscheidung.
Da kanns dann auch schonmal dazu kommen, das eine überstudierte, weltfremde, wirklichkeits- und gesellschaftsferne, überbezahlte und politisch beeinflusste Amtsperson auf Basis einer völligen Fehleinschätzung eine völlig unlogische und haarsträubende Entscheidung trifft und etwas als illegal einstuft, das eigentlich erlaubt ist.
(Ein Slipjoint ist eine feste Verriegelung! - wenn ich sowas lese, könnte ich immernoch ausflippen...)

Nach einer sehr weit verbreiteteten und durch die jahrelange Umerziehung durch die Politik unter Zuhilfenahme der Medien etablierten "öffentlichen Meinung" benötigt oder braucht niemand ein Messer und muss das bei sich tragen.
Das haben auch bereits viele Ordnunghüter verinnerlicht. Vor allem die Jüngeren - Nachrückenden.

Es wäre jetzt aber zutiefst ungerecht, hier alle über einen Kamm zu scheren und das zu verallgemeinern. Sowohl die Polizisten*inninnen, als auch die Richter*innen... ninnen...
Gesunder Menschen- und Sachverstand kommt auch hier noch vor.
Deshalb habe ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben.

Was ich damit ausdrücken möchte:
aber unter den voraussetzungen geht es wieder zurück😢
Behalte es - nutze es - erfreue dich daran und zwar ohne Angst und ohne schlechtes Gewissen.
Und benutze ein wenig deinen Verstand und laß es daheim, wenn du in die Kneipe oder in die Disco gehst (falls du sowas machst).
Und ein offenes freundliches und informiertes Auftreten und Argumentieren bei einer Kontrolle ohne erkennbare verbale oder gar körperliche Agressionen sollten dann auch dazu führen, das viele viele vernünftige Polizisten ( ...die es immernoch gibt...) auch ein Auge zudrücken.
Dafür kenne ich persönlich tatsächlich mehr Beispiele in meinem Umfeld und Bekanntenkreis, als welche für Beschlagnahmen (bzw. Sicherstellungen...)

Ich mache nichts falsch.
Weder rechtlich ( Stichwort Gesetzestreu ), noch tatsächlich ( Rechtschaffen ).
Mein Messer am Gürtel oder in der Tasche ist Werkzeug.
Und genau das muss man auch genau so "rüberbringen".

Beste Grüße,
Andy
 
Last edited:
  • Like
Reactions: Abu
Nun ja, ich nehme es hauptsächlich zum Wandern mit oder benutze es als werkzeug, ist aber eigentlich immer in meiner Jackentasche. In die Kneipe oder Disko gehe ich auch nicht. Auch bin ich noch nie negativ aufgefallen. Ein mulmiges Gefühl bleibt halt, nicht gesetzeskonform unterwegs zu sein. Denn es wird ja mittlerweile immer wahrscheinlicher, einmal von den Gesetzeshütern angesprochen zu werden und ich denke eine eventuelle Strafe wird dann recht hoch sein.
Ich werde einmal drüber nachdenken. Vermutlich reagieren die meisten halt auf die Einhand Öffnung allergisch.
 
Last edited:
Hello...
ich nehme es hauptsächlich zum Wandern mit
Dies ist ja schonmal ein nach Gesetz und Rechtsprechung legitimer und sozialadäquater Grund zum Mitführen eines Messers.

Auch bin ich noch nie negativ aufgefallen.
Dies wird ja im Falle einer tatsächlichen Kontrolle mit Personalienüberprüfung abgefragt und ist somit dem Beamten auch bewußt...
Ein mulmiges Gefühl bleibt halt, nicht gesetzeskonform unterwegs zu sein
Du bist ja, wie bereits ausgeführt sehr wohl gesetzeskonform unterwegs.
Der Gesetzestext ist da eigentlich schon eindeutig und unmissverständlich.
die Strafe wird dann recht hoch sein.
Selbst wenn das Messer einmal situationsbedingt im ungünstigsten Falle sichergestellt werden sollte, so bewegt man sich zunächst erst einmal im Bereich des Verdachtes einer einfachen Ordnungswidrigkeit.
Ist zwar zuerst auch sehr ärgerlich aber auch kein Weltuntergang.
Je nachdem, wie streitbar man ist, wie lieb und teuer einem das Messer ist oder ob man eine RS-Versicherung hat oder wie gut der Anwalt ist (etc. etc.) bleibt einem dann immernoch der weitere Rechtsweg offen...

Wie bereits erklärt, werden sich die meisten vernünftigen Polizisten - gerade auch in ländlichen Regionen - einer freundlichen und offenen Argumentation mit dem entsprechenden höflichen Auftreten nicht verschließen und das Tragen eines einfachen Slipjoints zu Alltagszwecken sanktionieren.

Wenn der Beamte vor Ort nicht wissen sollte, das ein Slipjoint von den Beschränkungen des Führens nicht betroffen ist und dieses kriminalisiert, so wird er es zweifelsohne auch mit jedem anderen Fixed tun. Egal, wie groß oder klein oder bunt...
Da kann man dann vor Ort auch tatsächlich nichts mehr gegen tun.
Aber bekanntlich wird Nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird...
Da muss man dann halt im Nachgang fachlich tätig werden.

BG, Andy
 
Also das Böker ist angekommen und ist ein schickes Teil. Was mich wundert. Da ist ein beipackzettel bei, auf dem steht das man die Pins bei den Messern abschrauben kann. Auch liegt ein Torxschlüssel dabei, aber der pin ist glatt, keine Möglichkeit, den pin zu entfernen.
 
Back