Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm?

@chamenos

... KÖNNTE ggf. bei kaum vorhandenem Personal und ohne konkrete Gefährdungslage bei mir in die Wohnung kommen, um die Verwahrung irgendwelcher Dinge zu sichten,...
Da täusch dich mal nicht. Das "kaum vorhandene Personal" von Städten und Kommunen - kurz von der Verwaltung - reicht sogar dazu aus, an Sonntagen Tickets für "Falschparker" an ausserörtlichen Straßen zu verteilen...
Wenn die was wollen, bekommen sie das auch auch...

Gruß Andreas
 
Moin Peter1960,

mit dem KWS wird das für Dich als „Ausländer“ wohl nichts, brauchst einen Wohnsitz in D. Mein Rat also

1. bleib in felix Austria. :steirer: Und sollte es Dich doch zu uns ziehen, dann...

2. warte mal ab, bis das Gesetzesvorhaben zum Gesetz geworden ist. Kommt es so durch, ist der KWS nur EINE Ausnahmeregelung, d.h es gibt auch andere.


Abu
 
Jeder Besitzer einer WBK oder eines Jagdscheins kann sich noch an die Zeit erinnern, wo ihm nicht ohne Vorankündigung die Wohnung durchsucht werden konnte. ;)
:[/QUOTE]

Die Wohnung wird nicht durchsucht, nur ob alle registrierten Waffen ordentlich eingeschlossen sind.
 
Da täusch dich mal nicht. Das "kaum vorhandene Personal" von Städten und Kommunen - kurz von der Verwaltung - reicht sogar dazu aus, an Sonntagen Tickets für "Falschparker" an ausserörtlichen Straßen zu verteilen...
Wenn die was wollen, bekommen sie das auch auch...

Gruß Andreas

Natürlich KÖNNTEN sie auch das alles hinbekommen. Doch warum, um mich zu gängeln? Meine persönliche und ganz konkrete Erfahrung (auch im Waffenrecht) über ein Vierteljahrhundert und zwei Bundesländer ist eine andere. Und zwar positive im Umgang mit Behörden und Institutionen. Das mag überraschen, ist aber auch eine Frage der Sichtweise.
Der Aktion gegen „Falschparker“ ging ja wohl ein offenkundiges und vmtl. bekanntes Phänomen „falsch“ voraus. Wenn ich mich als waffenrechtlicher „Falschparker“ verhalte, sollte ich mich über den Besuch nicht wundern. Wobei das bei dem hier diskutierten KWS noch überhaupt nicht relevant ist.
Wie gesagt: persönliche Risikoanalyse und Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Abu
 
...Wenn ich mich als waffenrechtlicher „Falschparker“ verhalte, sollte ich mich über den Besuch nicht wundern. ...
Eben genau darin sehe ich deinen Irrtum, denn es muss überhaupt kein offensichtliches oder vermeintliches Fehlverhalten vorliegen. Wenn sie wollen, machen sie.
Das Beispiel "Falschparken" zielt nicht auf vermeintliches Fehlverhalten, sondern darauf, dass sie sogar dann aktiv werden, wenn man es am Wenigsten erwartet. Egal, ob sie personell auf dem Zahnfleisch unterwegs sind. Nur weil einem das selbst noch nie untergekommen ist, ist es nicht zugleich auch der Normalfall.

Gruß Andreas
 
Ok, ich verstehe, die Ordnungshüter sind am Wochenende einfach dahin gefahren, um zu sehen, ob da Falschparker sein könnten, denen man dann mal....

Ob meine Erfahrung der Normalfall ist oder nicht, werden wir mangels statistischer Daten kaum feststellen können. Ich hoffe aber doch, Du redest AUCH von eigenen Erfahrungen, dass sie bei Dir in der Tür standen etc pp. und nicht von „gehört“ usw.

Mir scheint auch, dass wir hier unterschiedliche Prioritäten haben. Ein sehr konkretes Gesetz hat die parlamentarische Hürde genommen, das interessiert mich, darauf habe ich mich einzustellen. Was ein „hintertriebener“ Gesetzgeber und seine Vollzugsbeamten ggf. und vllt. irgendwann möglicherweise noch vorhaben könnten, das interessiert mich nicht - weil Glaskugel!

Abu
 
Bei Schusswaffen kann ich das nachvollziehen.
Also in Bezug auf der Möglichkeit dies zu kontrollieren, sind ja alle mit Seriennummer produziert worden.

Aber ich möchte stark bezweifeln das jedes Taschenmesser (ob 42a konform oder nicht) bei Antrag des KWS oder anderem angegeben werden muss.
Und da ich zum Großteil, nicht limitierte Serienfolder besitze sind dort auch keine Seriennummern drauf.

Das nächste wäre, ich lagere meine Messer in einem Waffen... Ähm Werkzeugschrank der verschlossen ist und in der Küche hängen die Messer an der Wand. :glgl:
 
Moin

Was ein „hintertriebener“ Gesetzgeber und seine Vollzugsbeamten ggf. und vllt. irgendwann möglicherweise noch vorhaben könnten, das interessiert mich nicht - weil Glaskugel!

Es hat wirklich nichts mit "Glaskugel" zu tun, wenn du dich als "Waffenträger" registrieren lässt.
Nichts anderes tust du, wenn du dir den kleinen Waffenschein besorgst.

Und es ist nicht absehbar, wann die Verschärfungen im Waffengesetz ein Ende finden werden.

Vor 12 Jahren bin ich noch ganz entspannt mit einem großen Bowie im Gürtel zur Videothek gelaufen.... jetzt braucht es eine Registrierung für ein Teppichmesser.

Viel Spaß
 
Moin

Aber ich möchte stark bezweifeln das jedes Taschenmesser (ob 42a konform oder nicht) bei Antrag des KWS oder anderem angegeben werden muss.

Natürlich nicht. Aber der KWS berechtigt dich ja auch zum Führen einer Schreckschusswaffe.... selbst wenn du keine hast.

Und dann passiert bei dir im Dreh irgendein Mist mit so einer Knarre.... bin mir sehr sicher, dass dann die Kripo auch bei dir klingelt.
 
Bei Schusswaffen kann ich das nachvollziehen.


Aber ich möchte stark bezweifeln das jedes Taschenmesser (ob 42a konform oder nicht) bei Antrag des KWS oder anderem angegeben werden muss.
Und da ich zum Großteil, nicht limitierte Serienfolder besitze sind dort auch keine Seriennummern drauf.

Lt. Aussage der Beamtin bei der Polizei, kann der kleine Waffenschein beantragt werden ohne jegliche Registrierungsnummer der Waffe, oder überhaupt einer Waffe/Messer anzugeben.
 
Das mit dem KWS (sofern das so kommt)seh ich zweischneidig. Einerseits ist es gut, dass ich dann mein (e) Messer bedenkenlos führen kann, andererseits seh ich meine Messer nicht als Waffe und führe sie auch nicht zum Selbstschutz sondern als Werkzeug.

Guter Punkt. Falls die Regelung mit dem KWS in der Form kommt, werden Messer (Multitool, SAK ... soweit mit Klinge ausgestattet) noch mehr als jetzt als "Waffe" eingestuft/angesehen/.

Man hat also ein neues Normal.

Der Schritt, den ganzen scharfen Krempel komplett zu verbieten, wird immer kleiner.

Pitter
 
Wenn ich das richtig lese wird es künftig 2 verschiedene WVZ geben.

WVZ nach 42 (5) wie bisher mit Totalverbot (an Kriminalitätsschwerpunkten)

WVZ nach 42 (6) NEU mit Ausnahmen. (Wo belieben)

Wird bestimmt sehr übersichtlich.
 
Ich lese das genauso wie Bigbore im vorangegangenen Post.

Zonen im schon möglichen ersten Fall hat bisher AFAIK nur HH ausgewiesen, oder habe ich da etwas verpasst? Interessant wird sonst, ob von dieser seit ~ 11 Jahren bestehenden Ermächtigung jetzt in anderen Ländern plötzlich doch Gebrauch gemacht werden wird.

Bei den neuen Zonen rechne ich v.a. mit Rechtsverordnungen zum ÖPNV, hier war ja die Bundespolizei in jüngerer Zeit bereits via Allgemeinverfügungen weit vorgeprescht, bis sie beim OVG Berlin vor die Wand gefahren ist und danach offenbar vorerst aufgesteckt hatte. Je nach den jeweiligen Begründungen etwaiger VOs wird diese bereits vorliegende Rechtsprechung dann noch interessanter, v.a. hinsichtlich der grundsätzlichen Ausführungen zum Adressatenkreis.

Interessant wird es beim kWS, wenn der plötzlich um Tragen von Gegenständen berechtigen soll, für die das WaffG laut §1 nicht gilt, das erweitert die rechtssystematische Verwirrung aus dem 42a noch mehr, dürfte ggf. zu interessanten Paragraphenketten in den Tatbestandsvorwürfen Owi- oder Strafverfahren führen ...
Interessant wird es ob der wirren Rechtssystematik auch, ob das Gesetzt so zu verstehen ist, das man dann in Verbotszone mit kWS etwas führen darf, was man außerhalb nicht führen darf oder ob der kWS dann als Nachweis des berechtigten Interesses auch für die Tatbestände des 42a gilt ... :irre:
 
.....
Interessant wird es ob der wirren Rechtssystematik auch, ob das Gesetzt so zu verstehen ist, das man dann in Verbotszone mit kWS etwas führen darf, was man außerhalb nicht führen darf oder ob der kWS dann als Nachweis des berechtigten Interesses auch für die Tatbestände des 42a gilt ... :irre:

Bingo! Wäre ja schon irre, wenn man per definierten Ausnahmen IN einer WVZ mehr darf, als außerhalb. Genau das ist die Schlussfolgerung des Textes. Andererseits, ich spekuliere jetzt auch mal, warum sollen die Ausnahmetatbestände außerhalb dann nicht auch gelten? Woanders wird auch spekuliert: dass vom Gesetzgeber manche Großzügigkeit doch noch eingefangen werden könnte.

Übrigens: Es geht nicht explizit um den KWS, sondern alle WS. Ich halte das für bedeutend, denn damit ist die Zuverlässigkeit geprüft, der „Königsweg“, so war zu lesen. Kaum anzunehmen, dass msn jemandem den Umgang mit Schusswaffen zutraut, aber weiterhin ein Messer als Straftatbestand oder OWI je nach Örtlichkeit auslegt.

Gruß
Abu
 
Bingo! Wäre ja schon irre, wenn man per definierten Ausnahmen IN einer WVZ mehr darf, als außerhalb.

Das ist eine Ergänzung und Verschärfung des §42... natürlich bezieht sich das in der WVZ "Erlaubte" auf das vorher als erlaubt Definierte.
 
Steht da aber nicht, ist auch gar nicht so „natürlich“.
Vom Ende gedacht: Köche in der Gastronomie einer WVZ dürften ihre Kochmesser >12 cm nicht mitführen, oder? Isolierer /Trockenbauer keine Sailormesser mitschleppen; Handwerker keine Einhandtools usw.

Abu
 
Bravo, jetzt erklärt uns endlich jemand, was wir vor 10 Jahren und davor schon zu verstehen versucht haben. Warum sollte ein Gastronomiekoch oder ein Trockenbauer in einer WVZ ausserhalb seiner Arbeitsstätte oder seines aktuellen Arbeitsplatzes plötzlich seine Arbeitsmesser führen dürfen? Das ist Transport und anders geregelt... Vllt. ist es dir entgangen, dass es dazu schon einige Diskussionen und Gerichtsverfahren gab. Auch Rettungsassistenten ist während ihres Rettungseinsatzes ausserhalb von WVZ, die es damals noch nicht gab, nämlich am Einsatzort, ihr Messer abgenommen worden, weil es unter das Führungsverbot fiel...
 
Bravo, jetzt erklärt uns endlich jemand, was wir vor 10 Jahren und davor schon zu verstehen versucht haben. Warum sollte ein Gastronomiekoch oder ein Trockenbauer in einer WVZ ausserhalb seiner Arbeitsstätte oder seines aktuellen Arbeitsplatzes plötzlich seine Arbeitsmesser führen dürfen? Das ist Transport und anders geregelt... Vllt. ist es dir entgangen, dass es dazu schon einige Diskussionen und Gerichtsverfahren gab. Auch Rettungsassistenten ist während ihres Rettungseinsatzes ausserhalb von WVZ, die es damals noch nicht gab, nämlich am Einsatzort, ihr Messer abgenommen worden, weil es unter das Führungsverbot fiel...

Der Blick auf zehn Jahre zurück und 42a dürfte nicht helfen, denn dieses Gesetzesvorhaben ist neu, hat gestern übrigens den Bundesrat passiert.

Warum er es in der WVZ „führen“ darf, das Wie lass ich mal offen:
Ausnahme 2 als Anlieger, Ausnahme 3 explizit, Ausnahme 5 wenn er es nicht zugriffsbereit hat.

Warum? Weil eine WVZ regelmäßig auch eine Wirtschaftszone ist, als Fussgängerzone sogar ganz ausgeprägt.

Ein Gesetz, viele Sichten, davon lebt ja ein ganzer Berufsstand:hehe:

Gruß
Abu
 
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