Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm?

Kleiner Waffenschein zum rechtssicheren führen eines SAK?

Das wird das gesamte Thema Messer auch für die von uns /euch
die Messer auschliesslich als Werkzeug sehen weiter militarisieren.

Ich bin ehrlich gesagt erstaunt was das jetzt für Stilblüten treibt.
 
Der Blick auf zehn Jahre zurück und 42a dürfte nicht helfen, denn dieses Gesetzesvorhaben ist neu, hat gestern übrigens den Bundesrat passiert.

Warum er es in der WVZ „führen“ darf, das Wie lass ich mal offen:
Ausnahme 2 als Anlieger, Ausnahme 3 explizit, Ausnahme 5 wenn er es nicht zugriffsbereit hat.
...
Träum weiter. Das, was in den Ausnahmen jetzt schriftlich fixiert ist, war vorher Ermessensspielraum. Speziell das nicht zugriffsbreite Führen ist ebensowenig wie das beruflich begründete Führen nicht neu. Über das Wie haben sich schon viele hier den Kopf zerbrochen. Das ist teils alter Wein in neuen Tüten... Und JA, mit dem etwas genaueren Blick in die Vergangenheit, wäre schneller klar, dass es eben absolut keine Verbesserungen oder Erneuerungen sind, sondern lediglich Konkretisierungen, um evtl. bisherige alte Lücken oder mögliche Schlupflöcher zu stopfen. Und was die ZÜP betrifft, würde ich die Hoffnungen auch auf maximal kleiner Flamme halten. Ich habe seit 2003 eigene Erfahrungen mit der ZÜP nach §7 LuftSichG - wird im Positiven komplett überbewertet.

Ich sehe darin auch keine Erleichterung durch den "KWS", im Gegenteil. Rate mal warum...

Gruß Andreas
 
Da lass ich mich jetzt mal überraschen, welche Waffenbehörde einen kleinen Waffenschein zum Führen von Blankwaffen genehmigt.
 
Da lass ich mich jetzt mal überraschen, welche Waffenbehörde einen kleinen Waffenschein zum Führen von Blankwaffen genehmigt.

Gar keine Waffenbehörde.
Auch mit dem Kleinen Waffenschein darfst du keine Blankwaffen führen.
Dolche, Karambits, zweischneidige Bowiemesser dürfen auch mit dem
KWS nicht geführt werden.

Es geht darum, dass du ein fixed über 4 cm und Taschenmesser (Werkzeug) in
einer Waffenverbotszone führen darfst.

Blankwaffen darfst du in der BRD gar nicht führen.

Und glaubt mir, es wird 2020 unglaublich viele Waffenverbotszonen geben und
noch mehr anlasslose Personenkontrollen in diesen Waffenverbotszonen.


Damit mich hier keiner falsch versteht:

Ich bin für das Recht von Bürgern Waffen zu führen, egal wo.
Ich bin für das Recht zumindest kleine Blankwaffen zu führen.

In Zukunft wird aber in Bezug auf Taschenmesser, Gentleman-Folder und
die ganze "Messer sind nur Werkzeuge-Fraktion" in der Presse immer vom
"Waffenschein" die Rede sein.

Ich denke, das ist nicht im Sinne von vielen hier im Messerforum.
Zu diesen "vielen" gehöre ich ausdrücklich nicht.

Ich selbst habe kein Problem auch auf einem Geburtstag offen für das
führen von Dolchen für Bürger aufzutreten.
Da kommt dann richtig Stimmung auf:

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert.
:haemisch:
 
Ergänzung: Waffenverbots-



@polaris:

Ganz offensichtlich hast du weitere Waffenverbotszonen verpasst, z.B.

1. Bremen
https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/waffenverbotszone-28077

2. Wiesbaden
http://www.wiesbadenaktuell.de/star...maskieren-waffenverbotszone-in-wiesbaden.html

3. Leipzig
https://www.polizei.sachsen.de/de/60428.htm



Grüße
cut

Danke für das Update, war mir entgangen!

Ob die jeweiligen Daten der Einführung nach so langen Jahren der Nichtnutzung wohl jeweils mit Landtagswahlen zusammenhängen ...
 
...
Dolche, Karambits, zweischneidige Bowiemesser dürfen auch mit dem
KWS nicht geführt werden.
...
Und in dem Kontext ist es auch sinnfrei, eine ZÜP als geduldeten/akzeptierten/anerkannten "Türöffner" oder als persönlichen Freifahrtschein zu erhoffen, wie das hier im Verlauf des Themas schon durchklang. Die ZÜP ist im WaffG eigenständig, zweckgebunden und für sich ein unabhängiges Instrument, das andere Behördenaufgaben oder -pflichten "abdecken", erfüllen, vereinfachen oder erleichtern soll.

Gruß Andreas
 
AW: Neues zum Messerverbot - Klingen nur noch 4 cm???

Ein berechtigtes Interesse billigt der Gesetzesentwurf u.a. "Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse" zu. "Waffenrechtlichen Erlaubnisse" benennt das WaffG (§10) in Form von drei Dokumenten:
* Waffenschein
* Waffenbesitzkarte
* kleiner Waffenschein

Wird §10 WaffG noch angepasst? Denn ansonsten liest sich dieser nicht so, als ob man darunter es so verstehen könnte, das dort Messer zu gehören. Ist doch recht klar definiert.
Und gibt man "Waffenrechtliche Erlaubnis" bei einer Suchmaschine seiner Wahl ein, kommt man schnell zu diversen Behörden Seiten, bei denen ich auf die Schnelle bei keinem was vom KWS gelesen habe. Siehe z.B. diese hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services...ubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erlaubnis.html
 
Hallo Fabsel,
Ging mir bei der Suche auch so, bin dann hier über die Rechtssystematik der Anlagen fündig geworden.

https://dejure.org/gesetze/WaffG/Anlage_2.html

Es geht mit VERBOTENEN WAFFEN los, dann was erlaubnispflichtig bzw. -frei ist. Bei den Erlaubniserfordernissen des Umgangs wird unterschieden nach Erwerb/Besitz und Führen. Und im Unterabschnitt 3 Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisviraussetzungen findet man unter 2. die Existenz des KWS in einem einzigen Wort.
Alles recht kompliziert, klar...

Gruß
Abu
 
Also, ich habe mir die Farce, zu den Änderungen, die uns Messerfreunde betreffen, hier im Forum mal durchgelesen.
Und habe auch mal einen Blick in die Internetsuchmaschine geworfen. Ganz klar ist es mir nun trotzdem nicht, was denn nun eigentlich genau Sache ist.

Sehe ich das richtig, dass
  1. der jetztige §42a unverändert weiterbesteht, sofern keine Verbotszone besteht?
  2. in Verbotszonen nur noch manuelle Taschenmesser ohne Verriegelung mit Klingenlänge <4cm die Zweihändig zu öffnen sind erlaubt sind (sofern kein/e Grund/Genehmigung vorliegt etwas anderes zu führen)?
  3. das Gesetz noch gar nicht geändert ist, aber wohl auf das oben genannte hinauslaufen wird oder gar noch schlimmer?
  4. eine dieser sogenannten Verbotszonen, erst von jeweiliger Stelle festgelegt werden muss, und eine Bushaltestelle/Bahnsteig/Einkaufszentrum/Fußgängerzone/Öffentliche Einrichtung/etc... nicht automatisch eine Verbotszone darstellt?
Wird der Tatbestand wie bisher eine Ordnungswidrigkeit bleiben, oder gar eine Straftat werden?
 
Hallo,
Mal ohne Rechtsverbindlichkeit:
Punkt 1 und 4 korrekt.
Punkt 3: Die Gesetzesänderung wurde am 19. oder 20.2.2020 beschlossen und ist verkündet. Volle Wirksamkeit in mehreren Stufen bis (ich meine..) 1.September 2020. Frag mich nicht, welcher uns betreffende Teil wann wirksam wird, da sehr kompliziert zu „lesen“.
Punkt 2: Explizit Slipjoints sind zugelassen, ich gehe für mich auch von FrictionFolder aus. Von zweihändig-zu-öffnenden steht bei Verbotszonen übrigens nichts; anders als 42a. KL bis 4cm ist klar, sind für mich aber keine Messer.

Dass ich persönlich das Ganze nicht so beängstigend sehe, hab ich ja schon geschrieben. Den KWS hatte ich binnen 10 Tagen.

Gruß
Abu
 
Was in den Zonen wie verboten ist, ergibt sich erst aus der betreffenden Rechtsverordnung, sofern die vom Landesgesetzgeber denn erlassen werden sollte.

Bei der in solchen Angelegenheiten in D inzwischen leider üblichen Qualität bei Rechtssetzungen käme dann noch die Frage hinzu, ob die RVs dann auch in allen Bestandteilen rechtmäßig sind. Vgl. dazu die erfolgreichen Klagen gegen die polizirechtlichen Allgemeinverfügungen in Berlin.
 
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