Führen oder Besitz verboten?

thommy_l

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Hallo allerseits,

beim lesen eines Beitrags von kwakster

https://www.messerforum.net/showthr...Paper-Wheels&p=1075366&viewfull=1#post1075366

ist mir ein Familienurlaub in Italien vor fast 50 Jahren eingefallen. Eine nette kleine Italienerin, so in meinem Alter, schenkte mir so ein Stiletto. Mein Bruder und mein Vetter brauchten das unbedingt auch und kauften das.
So weit so gut. Das Messer ist ein einseitig geschliffenes Springmesser, sehr ähnlich dem Messer in kwaksters Beitrag.

Frage: muss ich das Teil, das irgendwo im Keller liegt, mit Erinnerungen verbunden ist, vernichten da verbotener Gegenstand? Oder fällt das nur unter das Führungsverbot?

Grüße
Thommy
 
Moin

Frage: muss ich das Teil, das irgendwo im Keller liegt, mit Erinnerungen verbunden ist, vernichten da verbotener Gegenstand? Oder fällt das nur unter das Führungsverbot?

Da die Klingenlänge deines Messers bestimmt die erlaubten 85mm nicht überschreitet, fällt es nur unter das Führungsverbot. Wäre die Klinge länger, dann wäre es ein verbotener Gegenstand... ist sie ja aber nicht. Nicht wahr!

Gruß
chamenos :cool:
 
Danke Florian,

das Messer hat natürlich keine 85mm. Ich kann es also in Ehren halten :lach:

Thommy
 
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