Ähm, seit wann unterliegt ein Leafstorm in D einem generellen "Führungsverbot"? Wenn, dann nur nach jeweiligem Hausrecht oder in Sperrzonen. Gegen "Führungseinschränkung" hätte ich nichts einzuwenden ...
ich bin damit nur dem Terminus des Gesetzes gefolgt. Die "Ausnahme" mit dem ominösen "berechtigtem Interesse" gehört der Vollständigkeit halber natürlich dazu.
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