Polizeibeamter und §42a Messer

Hallo,

In BW ist es so wie Kaimi schreibt, dort ist als Ausrüstungsgegenstand explizit ein Einhandmesser benannt welches als privat beschaffter Gegenstand geführt werden darf.

und jetzt noch mal meine Frage von weiter oben: gilt das führen

1. In Uniform
2. Auf dem Heimweg nach Dienst, Uniform unvollständig, keine Dienstwaffe aber ein Feierabend-Bierchen intus
3. Am Sonntag, also vollkommen privat und außer Dienst

Würde mich schon interessieren.
Thommy
 
Alles nur Spekulation und eine sichere Handhabe gibt es da vermutlich nirgends.

Es ist in den Ländern, z.T. durch Ministerialerlass, der aber dann in die entsprechenden Dienstvorschriften übernommen wird, geregelt wie die Sache mit den Dienstwaffen (Pistole, Reizstoffsprühgerät, ...) in der Freizeit/in Zivil geregelt ist. Über §42a hat sich da vermutlich noch nie jemand einen Kopf gemacht. Das Waffenrecht gilt für Polizisten schonmal nicht §55 WaffG. Eine Konstante über die Länder hinweg dürfte aber sein.

1. Dienstausweis ist mitzuführen
2. Alkohol ist tabu (Beispiel NRW:
"3
Die Ermächtigung gilt ferner nicht, wenn der sichere Besitz oder das sichere Führen der Dienstwaffe/des RSG nicht gewährleistet ist.
3.1
Dies ist insbesondere der Fall
- nach dem Genuss alkoholischer Getränke und nach der Einnahme von Medikamenten oder anderen Stoffen, welche die geistige oder körperliche Leistung nicht nur unbedeutend beeinträchtigen können
- bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten), Versammlungen und Aufzügen (§ 2 Abs. 3 VersG)
- während eines Urlaubs, längerer Erkrankung, einer Kur, eines Krankenhausaufenthaltes oder sonstiger längerer außerdienstlicher Abwesenheit vom Dienst- oder Wohnort.
")
3. Uniform unvollständig dürfte ja sowieso überall ein no-go sein
 
hero;1072180t welches als privat beschaffter Gegenstand geführt werden darf.[/QUOTE said:
Dieses "Führen" kann allerdings nur in dienstlichem Zusammenhang zulässig sein, da die Bundeswehr für Regelungen für den allgemeinen Öffentlichen Raum in D gar nicht zuständig bzw. gesetzlich ermächtigt ist.
 
Dieses "Führen" kann allerdings nur in dienstlichem Zusammenhang zulässig sein, da die Bundeswehr für Regelungen für den allgemeinen Öffentlichen Raum in D gar nicht zuständig bzw. gesetzlich ermächtigt ist.

Ich glaube "In BW" soll in Baden Würtemberg bedeuten und nicht in der Bundewehr
 
Hallo, zur Erläuterung,

1. In Uniform
2. Auf dem Heimweg nach Dienst, Uniform unvollständig, keine Dienstwaffe aber ein Feierabend-Bierchen intus
3. Am Sonntag, also vollkommen privat und außer Dienst

1. Ist klar, keine Frage.
2. Nach dem Heimweg das örtliche Reiterstadel 150m neben der Wohnung besucht, neben mir 2 Bierchen gezischt und ohne Hut, Krawatte und Jacke (die trug seine Freundin über der Schulter) mein Mini-Scrama beim Bäcker daneben angemeckert. Erfolglos!
3. Dem Nachbarn Sonntags ein Einhandmesser abgenommen unter Hinweis auf seinen Polizeistatus. Beim Nachbarn ist die linke Hand kaputt, der kann ohne Flipper kein Messer benutzen. Der PM trug sein Messer am Gürtel. Ich war dabei.

Versteht mich bitte richtig, ich will dem Polizeimeister nix reindrücken aber wissen was Sache ist.

Thommy
 
Last edited:
Was genau willst du hören, was nicht schon geschrieben wurde?
Das führen von Einhandmesser außerhalb des Dienstes ist nicht klar geregelt.
Räuber Zivil könnte ein Verstoß gegen die Wohverhaltenspflicht eines Beamten sein, der sich immer so zu verhalten hat, dass er dem Ruf nicht schadet und damit Grundlage für disziplinäre Ermittlungen, insbesondere wenn er mit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zusammenkommt.
Das hat aber nichts mit der Situation bei der Wegnehme zu tun. Selbst wenn er ein Einhandmesser führte und man hypothetisch zum Schluss kommt er dürfe das grundsätzlich nicht, kommt es auf die Begründung des Einzelfalls an. Wenn der Nachbar ein berechtigtes Interesse zum Führen hatte, muss er das geltend machen, er hat ja sicher eine Bescheinigung über die Beschlagnahme bekommen und Widerspruch eingelegt.
 
Hallo, um das hier abzuschließen.

Der Nachbar hat sein Messer wieder. Schnell und formlos. Der Beamte hat ihm ein einhändig zu öffnendes Slipjoint abgenommen :irre:
Der Vorgesetzte hat sich entschuldigt.

Thommy
 
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