Messer durch Dänemark transportieren?

Yukon

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Moin liebe Leute,

Lange nicht mehr hier gewesen!

Allerdings steht der nächste Schweden Urlaub an und ich habe mir, obwohl ich das Sammeln komplett aufgegeben habe, doch mal wieder ein schönes Stromeng 23cm Leuku und ein kleineres Puukko bestellt.

Da wir aber durch Dänemark fahren werden, auf dem Weg nach Schweden, habe ich Bedenken, dass die Dänen Ärger machen werden.

Ich reise mit meiner Frau und meiner 4-jährigen Tochter, bin also schonmal vom Umfeld her nicht der augenscheinliche Kriminelle.
Zudem hatte ich vor, die Messer ganz unten im Gepäck, im Kofferraum und zusätzlich abgeschlossen zu transportieren.

Geht das in Ordnung, oder sind dann meine neuen Messer weg, wenn wir doch mal kontrolliert werden sollten?

Ich war schon etliche Male in Schweden und habe mir, da wir immer mit der langen Fähre direkt rüber sind, nie Gedanken darüber gemacht. Allerdings geht es wie gesagt dieses Mal durch Dänemark...

Ich hoffe auf ein paar sinnvolle Erfahrungsberichte :)
 
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Das ist ja super erfreulich... Also darf ich mein 23cm leuku nicht mal durch Dänemark durch-fahren.
 
Bei reinem Transitverkehr für wenige Stunden kann ich mir gut vorstellen, dass das genehmigungsfähig ist.

Das dänische Recht bezüglich Messern war übrigens bis vor kurzem noch viel strenger.
 
Naja ich hab den dänischen Cops mal eine Mail geschickt. Mal schauen. Aber wie ich befürchte, wird die Sache da keinen groß interessieren...

Schade eigentlich, da die Klingenlänge ja zumindest im schwedischen nicht-besiedelten Gebiet keine große Rolle spielt.
 
Das ist schon hart. Andererseits ist ja immer die Frage, wie´s praktisch umgesetzt wird.
Bei mir steht auch eine Reise u.a. durch Dänemark und Schweden an. Könnte jetzt für jedes Messer über 12cm nach einer Genehmigung fragen. Oder die Zeit dafür verwenden, sehenswerte Orte rauszusuchen und den Camper fitzumachen. Das macht auch deutlich mehr Spaß. Ich denke, es wird nicht viel geben, um was ich mich weniger kümmern werde, als die Messerbestimmungen. Klar, der Teufel ist ein Eichhörnchen. Aber dann ist das so.
Das ist nur meine Ansicht dazu und soll niemanden diskreditieren! Nur, irgendwann ist halt mal gut.
 
Damit man weiß worauf man sich einläßt, habe ich den Gesetzestext mit Rechtsfolge mal übersetzen lassen.

Das Gesetz über Messer und Blankwaffen usw.

WIR MARGRETHE DIE ZWEITE, durch Gottes Gnade, die Königin von Dänemark, tut es gut:

Das Folketing hat das folgende Gesetz verabschiedet und Wir haben durch unser Einverständnis bestätigt:

§ 1. Messer und Blankwaffen usw. dürfen nicht an öffentlichen Orten, Bildungseinrichtungen, Jugendclubs, Freizeiteinrichtungen oder dergleichen getragen oder gehalten werden, außer im Rahmen von Berufs- oder Jagd-, Fischerei- oder Sportaktivitäten oder für andere ähnliche Zwecke der Anerkennung.

§ 2. Es bedarf der Erlaubnis der Polizei, diese zu erwerben, zu besitzen, zu tragen oder zu verwenden

1) scharfe oder spitze Waffen, deren Klinge 12 cm überschreitet;

2) Quermesserklingen, die für Stöße vorgesehen sind,

3) springende Messer und Springer,

4) Fallmesser und Fallstiele

5) Klappmesser mit zweiteiligem Griff, deren Klinge mit einer Hand ausgeklappt werden kann (Schmetterlingsmesser),

6) Messer zum Aufhängen an Hals oder Schulter, die mit einer Hand von dieser Stelle gezogen werden können,

7) Sterne werfen, Messer werfen, Achsen werfen und dergleichen. und

8) Bruststöcke und andere leere Waffen, die als anderes Objekt erscheinen.

Unterabschnitt. 2. Dolch und Messer, deren Klinge 12 cm überschreitet, können unabhängig vom Absatz. 1, Nr. 1, wird in Geschäften, Haushalten oder zur Verwendung bei der Jagd, beim Angeln oder beim Sport oder für andere ähnliche Zwecke verwendet, die einer Anerkennung bedürfen, sofern dies für diesen Zweck vorgesehen ist. Die Dolche und Messer können für die Verwendung erworben, gehalten und getragen werden.

Unterabschnitt. 3. Die in Absatz 1 genannten Waffen usw. 1 darf nur an Dritte übertragen oder übertragen werden, wenn der Erwerber oder Empfänger die erforderliche Erlaubnis der Polizei vorlegt. Dolche und Messer, deren Klinge 12 cm überschreitet, können unabhängig vom Absatz. 1 Absatz 1 übertragen oder übertragen, wenn davon auszugehen ist, dass der Erwerber oder Empfänger sie nur für geschäftliche, häusliche oder jagdliche Zwecke, zum Fischen oder zum Sport oder zu einem anderen ähnlichen Zweck der Anerkennung verwendet.

Unterabschnitt. 4. Der Justizminister kann Regeln für das Verbot von ua durch den Auftrag zu erwerben, zu besitzen, zu tragen oder zu verwenden, den anderen Besitz anderer scharfer oder spitzer Waffen zu übertragen oder zu übertragen, von denen kein angemessener Zweck angenommen werden kann.

Unterabschnitt. 5. Der Justizminister legt Vorschriften für Lagerung und Transport usw. fest. von Messern und Blankwaffen etc. unter diese Bestimmung fallen oder durch auf dieser Grundlage getroffene Bestimmungen.

Unterabschnitt. 6. Der Justizminister legt Vorschriften für die Anzahl der Lizenzbeschränkungen für Messer und Blankwaffen fest, die unter diese Bestimmung oder durch Bestimmungen fallen, die gemäß dieser Bestimmung erlassen werden.

§ 3. Der Justizminister legt Regeln für den Handel mit Messern, Blankwaffen usw. fest. unter dieses Gesetz fallen, einschließlich Regeln für die Zulassung von Händlern und ihren Mitarbeitern sowie für Werbung mit dem Verkauf von Messern und Blankwaffen usw.

§ 4. Der Justizminister legt Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Messern und Blankwaffen usw. fest. unter dieses Gesetz fallen.

§ 5. Lizenzen nach diesem Gesetz oder nach Bestimmungen dieses Gesetzes können jederzeit widerrufen werden.

Unterabschnitt. 2. Der Justizminister legt Regeln fest, nach denen Anträge, die gemäß diesem Gesetz oder den dazu erlassenen Bestimmungen bei der Polizei eingereicht werden sollen, mit der von der Polizei festgelegten digitalen Lösung eingereicht werden (digitale Selbstbedienung).

Unterabschnitt. 3. Der Justizminister legt Form und Inhalt der gemäß diesem Gesetz erteilten Lizenzen oder aufgrund dieser Bestimmungen erlassener Bestimmungen fest.

§ 6. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Militärbehörden, die Polizei, Zivilstaatsbehörden und das Gericht.

§ 7. Bei einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten oder unter erschwerten Umständen, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wird die Person bestraft, die gegen die Absätze 1 oder 2 verstößt.

Unterabschnitt. 2. Bei der Feststellung der Strafe wegen Verletzung des Abschnitts 1 gilt es insbesondere als erschwerend, dass der Täter bereits mehrmals wegen Verletzung des § 1 bestraft wird zuvor wegen Verletzung von § 119 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu Freiheitsstrafe verurteilt. 1 oder 2 oder Abschnitte 123, 216, 237, 244-246, 266 oder 288.

Unterabschnitt. 3. Gesetzlich verhängte Strafen können mit Geldbußen, Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten oder unter erschwerten Umständen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Regeln geahndet werden.

Unterabschnitt. 4. Firmen können auferlegt werden usw. (juristische Personen) strafrechtliche Haftung nach den Regeln in Kapitel 5 des Strafgesetzbuches.

8. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
 
Für ein Übersetzungsprogramm finde ich das Ergebnis ziemlich gut, das allermeiste versteht man doch einwandfrei. Das wesentliche ist ja die Aussage Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis vier Monate.
 
Ich habe Antwort auf meine Email erhalten.

Ich habe explizit der dänischen Polizei gegenüber das kleine Puukko "for fishing" und das große Leuku "for processing fire wood and food preparation" beschrieben, sowie die Art, wie ich beide transportieren möchte. Sprich, verschlossen und im Kofferraum.

Der (äußerst freundliche) Polizist, der mir sogar schon zwei Stunden später geantwortet hat meinte sinngemäß, dass das ganze "für outdoor und camping schon in Ordnung ginge und ich beim Transport durch Dänemark wohl nicht auf Probleme stoßen werde".

Darauf werde ich mich dann einfach mal verlassen. Immerhin hab ich die Mail, falls doch jemand kontrolliert. Mehr als eine Mail, die direkt von der dänischen Polizei selbst stammt mit den Worten "it should not cause you any trouble traveling through Denmark", kann man ja eigentlich nicht verlangen.
 
Druck dir die Antwort-Mail aus und halte sie "bereit".
Ansonsten ist Headshrinker's Schlußsatz voll zutreffend:"Nur, irgendwann ist halt mal gut"!;)
 
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