Dick Premier Plus Santoku: Reklamation?

EsU77

Mitglied
Messages
2
Ein Weihnachtsgeschenk - leider mit werksseitig etwas verhunzter Klingenform:

mTxB4sj

https://ibb.co/mTxB4sj

Die hinteren ca. 4 cm sind einfach zu hoch geschliffen - illustriert von dem feinen pinkfarbenen Streifen unter der Schneide (Post-It). Dadurch hat die Schneide um die drittletzte Kulle herum (siehe Pfeil) einen beim Schneiden fühlbaren, stärker gekrümmten Buckel. Schnittgut griffseits dieses Buckels wird beim Choppen nur mit deutlich stärkerem Wippen sauber durchtrennt, als ich es von anderen Santokus kenne und für ergonomisch halte. Die einwandfrei benutzbare Schneide endet also 4 cm vor dem Klingenende.

Da der Händler auftragsgemäss eine persönliche Gravur aufgebracht hat, ist die Hürde, das Messer zurückzuschicken, etwas höher. Blosses Nichtgefallen wird für die Rücknahme vstl. nicht genügen, zumal das Messer ja testweise verwendet wurde.

Auf dem Foto fällt ausserdem die ungleichmässige Fasenlänge auf. Der Fasenwinkel ist ziemlich konstant, aber im Mittelbereich wurde die Klinge deutlich dünner gelassen.

Natürlich kann ich die Klinge wieder etwas ausdünnen, die Schneide im Mittel- und Buckelbereich höher in die Klinge schleifen und neu aufbauen etc. - handwerklich für mich kein Ding. Allerdings würde ich damit neben dem erheblichen Aufwand quasi auch die Abnutzungsfolgen vieler Jahre täglichen Kücheneinsatzes vorwegnehmen.

Auch wenn Dick nun keine Edelmarke ist, erwarte ich von einem neuen Messer doch Mängelfreiheit, v. a. einwandfreie Funktion, und genug Material für eine normale "Lebenserwartung".


Reklamieren trotz Gravur oder selbst Hand anlegen? Was meint ihr?
 
Klar Mängelfreiheit sollte bei einem neuen Messer gegeben sein. Du hast als Käufer aber auch die Pflicht, es vor Benutzung auf Mängelfreiheit zu prüfen. Ist dieser Mangel nur durch Benutzung feststellbar? Das Messer sieht im Moment eben nicht mehr neu aus. Ich als Verkäufer würde mich natürlich ärgern, wenn ich ein sichtbar gebrauchtes und graviertes Messer wiederbekommen soll, das kaum als neu weiterverkauft werden kann.

Ich würde mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und versuchen mich mit ihm zu verständigen. Wenn du dein Geld wieder willst, dann wirst du vielleicht nicht alles wieder kriegen. Oder du handelst einen Nachlass raus. Das fände ich am angemessensten, da das Messer benutzt ist und da du ja in der Lage zu sein scheinst den Mangel zu beheben. Fazit: Nachlass reklamieren und selbst Hand anlegen.
 
Danke für deinen Kommentar. Das Messer war einen Tag in der Küche, um herauszufinden, wie es sich handhaben lässt und man sich daran gewöhnt. Doch das hochgezogene Ende stellt wirklich eine Einschränkung dar.

Zum Foto: Sorry, dass ich es nicht komplett sauber fotografiert habe, da hatte grad etwas Zeit gefehlt. Die Schlieren sind wegputzbar, das Messer hat keine Kratzer.
 
Ah so, deshalb sieht es so benutzt aus, weil es nicht sauber ist. Auf dem Foto sieht das nämlich nicht nach einem Tag in der Küche aus. Dann kann man die Benutzung als Umtauschhindernis streichen. Bleibt noch die Gravur. Aber ich weiß nicht, ob das viel ändert.
Du wirst dich mit dem Verkäufer irgendwie einigen müssen. Es ist ja nicht deine Schuld, dass er für's Gravieren ein Messer mit einem Mangel verwendet. Vielleicht hat der Verkäufer ja eine Schleiferei im Hintergrund, die entweder den Mangel beheben kann oder die Gravur abschleifen kann, wenn sie nicht tief geht, um es dann noch anderweitig an den Mann zu bringen.
 
Back