Rettungswerkzeug führen / Böker Plus Rescom

pixelb

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Hallo zusammen,

ich habe mir kürzlich bei deren Ausverkauf ein Böker Plus Rescom Black https://www.boker.de/taschenmesser/boeker-plus/taktische-einsatzmesser/rescom-black-01bo583 zugelegt, da ich noch nichts in der Form besaß.

Es handelt sich hierbei um ein Rettungswerkzeug in der Bauart eines Einhand-Framelocks, das statt einer normalen Klinge eine stumpfe Spitze mit einem Schneidhaken (Gurtschneider) und dahinter eine kurze (<25mm), stark in Richtung Klingenrücken versenkte Klinge mit Wellenschliff besitzt.

Nun frage ich mich, ob das Führen eines Solchen denn erlaubt wäre. Schließlich ist es zwar einhändig zu öffnen und verriegelt, aber es ist offensichtlich nicht als Messer oder gar Waffe ausgelegt, sondern als reines Werkzeug zum Freischneiden von sich oder Anderen gedacht.
Ein weiterer Punkt meiner Zweifel ist die schwarze Klingenfärbung, die laut der Beschreibung u.A. "Um taktischen Anforderungen gerecht zu werden" genutzt wird. Da jedoch im gleichen Atemzug von "perfekten Korrosionsschutz für Einsätze im Wasser (z.B. beim Rafting)" gesprochen wird, im Satz vorher es als "einer der Marktführer bei den kompakten Rettungstools" vermarktet wird und dass wie bereits gesagt das ganze Gerät zu Verwendung als herkömmliches Messer oder als Waffe ungeeignet ist, sehe ich dies nicht als ausschlaggebend für die Beurteilung des Rescom als Messer/Waffe an.
Ich denke nicht, dass der 2003er BKA-Bescheid über Rettungswerkzeuge hier irgendwie greift, da es sich damals um eigentlich verbotene Fall-/Springmessermesser handelte.

Unter'm Strich denke ich, dass das Rescom ein reines Werkzeug ist. Aber sicher bin ich mir dann eben doch bei der ganzen Sache nicht, und darum stelle ich die Frage hier: Führen erlaubt, oder nicht?

Vielen Dank für eure Antworten!

P.S.: Das ist mein erster Post in diesem Forum, also seit bitte nachsichtig was die Formatierung angeht :)
 
Rechtssicher nur durch FB des BKA zu beantworten.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
 
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