Darf ich diese Messer ohne berechtigtes Interesse führen?

Alpha76

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Hallo,

Ich wollte euch um eure Meinung fragen und zwar geht geht es darum, ob ich diese Messer ohne berechtigtes Interesse führen darf.

Ich denke eigentlich schon, da beide meiner Meinung nach als Werkzeug dienen.
Bei dem ersten bin ich etwas unsicher, da ich nicht weiss, ob ein Überlebensmesser mit einem Kampfmesser gleichzusetzen ist.


https://www.knivesandtools.de/de/pt...MI5IvKtKT83QIVzrDtCh2ADQDoEAQYAiABEgJav_D_BwE


https://www.kotte-zeller.de/ka-bar-neck-knife-bk-11-mit-carbonbeschichtung



Mfg
Alpha76
 
"Überlebensmesser" "Kampfmesser" und "Werkzeugmesser" sind keine klar definierten juristischen Begriffe.

Verbotene Gegenstände sinds nicht, abgehakt.
Nicht führen darfst Du feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm. Haben beide nicht, auch abgehakt.

Bleibt das Waffenthema.

Nicht führen darfst Du Hieb und Stoßwaffen. Wir haben 2018, da kann es gut sein, dass "schwarze Klinge" schon reicht, damit ein Messer als Waffe eingestuft wird. Jetzt kommen natürlich gleich wieder die "ihhh vorauseilender Gehorsam Schreier". Fakt ist, die wissen auch nix genaues, weil keiner was genaues weiß.

Falls das Ding als Waffe gilt, wirds mit dem berechtigtem Interesse sehr eng (Jäger fällt mir ad hoc ein)
Falls ein Messer nicht als Waffe eingestuft wird, darfst Du es führen.
Ob Waffe oder nicht sagt Dir verbindlich der Richter in einer der Instanzen. Alles andere ist Blabla.

*Ich* (tm) seh bei beiden Messern weit und breit keine Waffeneigenschaft. Ich vermute auch, dass ein Richter und/oder das BKA das so sieht.
Was ich sehe, hilft Dir im konkreten Fall aber nicht weiter. Selbst nachdenken, entscheiden und verantworten.

Pitter
 
Beide Messer sind nach aktuellem Waffengesetz erlaubt und tragbar.

Hat nur ein Problem, wie es Pitter schon erklärt hat.

Im Worst Case:

Recht und Recht haben sind 2 Dinge und liegen erstmal im Auge des Betrachters.

Hast du eine gute Rechtsschutzversicherung glaube ich, alles ist gut :)
 
Danke für die Antworten.
Im Endeffekt seh ich es genau so. ^^

Was wäre das denn bei einer Verurteilung?
Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Mfg
 
Wenn du mindestens 18 bist darfst du Waffen-Messer besitzen.
Das Führen entgegen §42a ist eine OWI.
 
Was soll an den Messern denn bitteschön die Einstufung als Hieb- oder Stoßwaffe rechtfertigen? Das sind völlig normal geschliffene Messerklingen. Die Messer sind legal zu führen und sollte ein Richter in Hinterzupfenhofen am Kreisgericht wirklich einen Verstoß gegen das WaffG wittern, ist spätestens in der nächsten Instanz die Sache gegessen.
 
Danke für die Antworten und im Prinzip denke ich auch, dass es kein Problem darstellen sollte.

Folgendes schwirrt mir noch durch den Kopf.
Das passt jetzt nicht so ganz ins Thema, aber mich beschäftigt und vllt. weiss es ja jemand.

Was wäre wenn ich theoretisch auf Bewährung wäre und ich eine Ordnungswidrigkeit begehe, kann man für sowas eine Verlängerung kriegen?
Nicht dass es mich betreffen würde, aber als ich mit einem Kollegen darüber gesprochen habe der auf Bewährung ist, habe ich mir diese Frage gestellt.

Mfg
 
Ich habe vor einigen Jahre ein Interview mit einem finnischen Scharfschützen-Ausbilder gelesen. Es ging um Messer in der (finnischen) Armee. Ka-Bar hat dieser Mann so richtig durch den Schmutz gezogen, ihre Waffentauglichkeit betreffend. Sein Kommentar war der Hammer, passt hier aber nicht wirklich rein. Mein Gefühl sagt, dass ein übereifriger es sofort als Waffe einstufen könnte (2018, schwarze Klinge...), der Richter es aber dann gerade biegt. Die Frage ist nur wozu das Ganze.
 
Last edited:
Dann wäre da noch die berliner U-Bahn, ich glaube nach 22.00 Uhr, mit dem Werkzeug-Verbot, also praktisch schon eine Art Hausrecht sowie viele andere andere Ecken (und Kanten) unserer Republik.

Lieferst du dafür bitte eine seriöse Quelle.... oder lösch deinen Beitrag wieder.
 
Was wäre wenn ich theoretisch auf Bewährung wäre und ich eine Ordnungswidrigkeit begehe, kann man für sowas eine Verlängerung kriegen?
Nicht dass es mich betreffen würde, aber als ich mit einem Kollegen darüber gesprochen habe der auf Bewährung ist, habe ich mir diese Frage gestellt.


Das dürfte im Zweifel vor allem davon abhängen, unter welchen Auflagen die Aussetzung zur Bewährung denn erfolgte bzw. welche Beweggründe den/die Richter beim Urteil zu einer Aussetzung zur Bewährung bewogen hatten.
 
"ob ich diese Messer ohne berechtigtes Interesse führen darf. "

Du willst das Messer tragen. Ergo hast Du ein berechtigtes Interesse.


Bis denne!
Frank
 
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