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MagnusPablo

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Hallo werte Messerliebhaber und Macher,

ich habe schon einiges gelesen, werde aber nicht ganz schlau daraus.

Erst Mal zu meiner Wenigkeit.
Ich bin 28 Jahre alt und lebe im schönen Taunus.
Habe eine Lehre zum Elektroniker für Betriebstechnik gemacht und mich zum staatlich geprüften Techniker in Automatisierungs- und Prozessleittechnik weitergebildet.
Ich arbeite für einen deutschen (oder doch französischen?) Autobauer und kümmer mich aktuell darum, dass die Roboter machen was sie sollen.
Ich mache seit etwa 4 Jahren Messer als Hobby und seit etwa 2,5 Jahren Schmiede ich auch.
Ich fertige Damast und Versuche möglichst alles selbst zu machen. Metalltechnik ist mir vertraut, da ich Fachabi in dieser Richtung habe und ein gutes Jahrespraktikum genießen durfte.

Endlich bin ich soweit, dass ich in meine Werke vertraue und auch die Qualität schätzen kann.
Nachdem mein Familien- und Freundeskreis zu Geburtstagen und anderen Anlässen bereits reichlich beschenkt wurden von meinen Messern, ich selbst auch viele für mich habe, würde ich gerne diese nun auch auf dem Markt anbieten.
Verkauft habe ich noch nicht, doch auch schon einige Anfragen bekommen.
Da ich kein Gewerbe oder ähnliches gemeldet habe, habe ich diese bis jetzt abgelehnt.

Meine Frage ist nun, was muss ich alles beachten?
Ich weiß die Frage kam schon oft hier, aber so wirklich schlau daraus wurde ich wie gesagt noch nicht.

Der Plan ist, Werke zu verkaufen die ich fertig habe und Auftragsarbeiten.
Stückzahl wird denke ich maximal 10-12 im Jahr werden, da ich das weiterhin nebenberuflich machen möchte und die Messer brauchen viel Zeit, vorallem Damast dauert.

Ich betreibe meine kleine Schmiede Zuhause im Hof, dieser liegt in einem Mischgebiet.
Meine Nachbarn wissen was ich mache und haben meine Nummer falls ich Mal zu laut bin, in 2,5 Jahren schmieden kam noch keine Beschwerde, halte mich aber auch an Ruhezeiten und Sonn-/Feiertagsruhe.
Wenn ich nun ein Kleingewerbe anmelden möchte, worauf muss ich achten?
IHK/Handwerkskammer Beiträge, Rechnungen, Steuererklärung sind selbstverständlich.
Jetzt ist die Frage, wie das mit der BG ist und ich habe in einem älteren Beitrag über das BImSch Gesetz gelesen.

In wie weit betreffen mich BG und dieses Gesetz?

Meine Esse ist draußen unter einer Überdachung (Gasesse von der Lindenschmiede). Habe daneben einen 130Kg Amboss.
Des weiteren habe ich noch den Bandschleifer 2-sf vom kleinen Messerladen und diverses anderes Werkzeug von der Stange.

Ich habe vor kurzem eine Hydraulikpresse (alt, nennt sich Eitel p16b) geschenkt bekommen, da ein von einem Freund der Opa seinen Metallbetrieb aufgegeben hat und es keinen Nachfolger gab.
Bei dieser überarbeitete ich die Elektronik aktuell und habe sie daher nicht im Betrieb. Ob diese aber jemals nach Anschaffung geprüft wurde bezweifel ich, konnte auch keine Unterlagen dazu finden.

Meine Werkstatt befindet sich in der Garage, Tor auf und gut belüftet. Esse wie geschrieben draußen im Freien.

Worauf muss ich achten, dass ich alles legal betreibe und was kann dabei schiefgehen?
Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen vorhanden sein, damit die UVV gegeben ist? Muss ich mich an diese halten?

Es gibt bestimmt mehrere hier, die es ähnlich betreiben wie ich und Kleinunternehmer sind. Vielleicht könnt ihr mir verraten, wie das so bei euch ablief?

Ich möchte schon einen Gewinn erzielen, da viel Arbeit in den Messern steckt und diese hätte ich gerne gewürdigt.
Möchte aber auch nicht mit dem Gesetz zusammenstoßen, daher lieber richtig machen, selbst wenn nicht viel bei Rum kommt oder ich das Risiko habe nur Verluste zu machen.

Das Hobby macht mir einen riesen Spaß und ich würde es ungerne aufgeben müssen. Ein bisschen Taschengeld dazu verdienen wäre auch nicht schlecht, muss aber nicht.
Das Hauptproblem ist, man macht irgendwann doch mehr als man braucht und alles verschenken möchte ich dann auch nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und die Frage ist nicht zu sehr durchgekaut bereits.

Grüße
Magnus
 
AW: Nebenerwerb Anmelden

Die ganzen gesammelten Details interessieren primär niemanden bei der Anmeldung. Sie sind auch nicht unbedingt hilfreich oder nützlich, Sachbearbeiter wollen es gern einfach und eindeutig. Zuviele Informationen verwirren und machen die manchmal misstrauisch, weil es es einfach zu viel oder zu fremd ist. Das Amt will wissen, was du machst, bzw. was die Art des Unternehmens ist, wo du es betreibst und ggf. ob dadurch mehr Müll oder Abwasser entsteht. Primär interessieren die Steuern, d.h. ob du mit oder ohne Kleinunternehmerregelung verfahren willst, also Umsatzsteuerbefreiung oder nicht. Manche Details werden auch erst nach der Anmeldung erfragt, z.B. wenn es um Müll/Entsorgung/Emissionen geht.

Was BG/UVV betrifft und ob du einen Obulus an örtliche Handwerkskammer oder IHK zahlen darfst, hängt u.U. davon ab, was du genau anmeldest, welchen Umsatz du erwartest/kalkulierst und welchen Beruf du als "Eingangsstatus" für dein Projekt angibst. Viele Folgefragen ergeben oder erübrigen sich, wenn du mit deiner lokalen Stelle Kontakt aufnimmst und dort nachfragst. Nur keine Scheu, man kann besser vorher nachfragen, als später nachzuverhandeln...
Bei dir wäre es es z.B. "Kunstschmiedearbeiten" oder "Kleineisenwaren", das würde im Zweifel schon als Angabe für die Branche oder Art des Unternehmens ausreichen.

Gruß Andreas
 
AW: Nebenerwerb Anmelden

Bei dir wäre es es z.B. "Kunstschmiedearbeiten"

Sehr schöne Formulierung :super:

Nenne es in der Gewerbeanmeldung: "Einzelanfertigung von Kunstschmiedearbeiten" und als Branche dann das Kunstgewerbe.
Damit machst du sehr deutlich, dass du kein Interesse an der Handwerkskammer hast, bzw. diese für dich nicht zuständig ist.

Gruß
chamenos
 
AW: Nebenerwerb Anmelden

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!
Dann werde ich es so Mal machen.

Mir geht es primär darum, keinen Ärger zu haben. Daher informiere ich mich lieber vorher Mal und Frage dann vor Ort auch noch Mal nach. Denke oft nur, dass ein gewisses Vorwissen was die Anmeldung angeht nicht verkehrt ist, bzw. Erfahrungen von anderen.
Ich habe halt etwas Angst davor, dass jemand vorbei kommt, sagt hey, dass ist uns nicht sicher genug und ich darf das Hobby aufgeben oder mir eine überteuerte Werkstatt suchen. M² Preise bei uns sind eine Katastrophe!
Aber ich glaube, verkaufen ohne das vorher anzumelden kann halt noch übler enden.

Nochmals vielen Dank!

Grüße Magnus
 
Solang du allein ohne Gehilfen oder Mitarbeiter arbeiten willst, wird dir niemand etwas verbieten oder vorschreiben. Allerdings könnte die Lage der Werkstatt wegen Lärm- und Luftemissionen genauer hinterfragt werden - könnte, muss nicht! Wohnst du eher ländlich/dörflich, sollte auch das normalerweise kein größeres Problem werden.

Gruß Andreas
 
Danke!

Ich glaube ich werde es Mal riskieren.
Wir haben in der Straße eine spenglerei, Schreinerei, Autowerkstatt, Fleisch Großhandel und Kunstmanufaktur.

Das schlimmste ist, denke ich, dass ich das Gewerbe abmelden muss und dann erst Mal den Ball Flach halten sollte. Aber ich werde sowieso nicht jeden Tag wild schmieden, schaffe ich mit der Schichtarbeit gar nicht. Nachbarn stört es zumindest nicht.

Um die Ecke sind auch große Produktionsfirmen ansässig.

Wir bezeichnen uns zwar gerne als Stadt, ist aber eher ein Zusammenschluss mehrerer Dörfer.
Ich habe durchaus Nachbarn in unmittelbarer Nähe. Daher hoffe ich, dass es nicht so streng genommen wird, da das Gebiet ja als Mischgebiet gilt.

Ich kann ja Mal nachdem alles soweit Rum ist meine Erfahrungen berichten dann.

Danke für die Infos!

Grüße
Magnus
 
Solange Du keine Kurse gibst oder „Arbeiten“ wie z.B. Einen Schärfservice anbietest reicht ein reines Verkaufsgewerbe für den Verkauf von handgefertigten Messern. Da ist dann auch IHK etc kein Thema. Kurse etc würde ich mir eh sehr gut überlegen wegen Haftpflicht etc.
 
Wäre aber dann nicht auch messer nach Kundenwunsch so eine Arbeit? Kurse hatte ich nicht vor, da das ganze bei mir Zuhause ist und meine Frau sich bestimmt nicht freut, wenn jedes Wochenende fremde bei uns aufs Klo gehen und sich die Hände waschen.
Aber ich denke ich werde einfach Mal bei uns im Amt mich noch Mal schlau machen.

Grüße
 
Wenn Du den Gegenstand „das Messer“ verkaufst reicht das als Handel. Wenn Du „Stunden“ abrechnest sieht das anders aus, weil das die handwerkliche Tätigkeit ist. Gib mal genau diese Frage an Dein Amt und lass Dich beraten.

Gruß Thomas
 
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