Kershaw Wildcat Ridge

Olgali

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Hallo zusammen. Ich bin neu hier und habe ein Anliegen.
Ich habe ein Kershaw Wildcat Ridge geschenkt bekommen.
Nachdem ich mir unzählige Videos und Seiten reingezogen
habe, bin ich dennoch unsicher, ob das Teil zu den verbotenen
Messern zu zählen ist oder nicht, da die Klingenlänge 9cm
beträgt und das Messer trotz Nagelrille mit etwas Geschick
einhändig zu öffen ist. Vielleicht kann mir einer von Euch
behilflich sein.

Vielen Dank für etwaige Antworten

Gruß
Olgali
 
Moin Olgali und willkommen im Forum.

Lies Dich mal in das Forum "Politik und Recht" ein, da findest Du einige Informationen.

Zu Deinem Messer:

Verboten ist es keinesfalls.
Die Klingenlänge spielt bei klappbaren Taschenmessern keine Rolle, außer bei Springmesser, die ab einer Klingenlänge >8,5 cm verboten sind, das verwechselst Du vermutlich.
Wenn es einhändig zu öffnen und feststellbar ist, fällt es unter das Führungsverbot nach §42 a WaffG mit den dort beschriebenen Ausnahmen, die aber viel Interpretationsspielraum zulassen.

Dein Messer ist nicht als Einhandmesser konzipiert, wenn es dennoch einhändig zu öffnen ist, kann dies im Falle einer Kontrolle und Verfahren als Ordnungswidrigkeit gesehen werden. Rechtssicherheit könnte nur ein sog. Festellungsbescheid schaffen, der extra für ein bestimmtes Modell beantragt werden muss und Geld kostet.

Gruß,

Nick
 
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