Darf ich dieses Messer in Deutschland führen?

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Ich habe mal beim Verkäufer angefragt und folgendes als Antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Folgendes ist beim Führen von Messern zu beachten:

Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten ist das Führen (mit sich tragen) von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer ab dem 01.04.2008 laut § 42 a WaffG verboten.
Mit bestimmter Messer sind hier Messer mit feststehenden Klingen mit einer Länge über 12 Zentimetern sowie sämtliche Einhandmesser - unabhängig von deren Klingenlänge - gemeint.

Das Verbot des Führens gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere immer dann vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene Führen bei einem Picknick ist weiterhin erlaubt.

Dem Gesetzgeber geht es einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten zu haben, wobei es selbst hier bei Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Strafbestand gegeben sein wird.

Das angefragte Messer hat eine Klingenlänge von ca 10cm und könnte somit mitgeführt werden.

Freundlich grüßt Sie
Ihr Kotte & Zeller Service-Team



Was haltet ihr davon?
Bleibt sowas, wenn es hart auf hart kommen würde, dann wirklich bei einer Ordnungswidrigkeit?


Mfg
 
Sowie sämtliche Einhandmesser?:staun:

Wenn das von dem Händler kommt, solltest du dir erst mal Gedanken machen bei wem du das Messer kaufen willst.


Auch der Händler ist kein Anwalt, Polizist oder Richter und hat auch nur das Wiedergegeben (wenn auch fehlerhaft) was im Gesetz steht, der Polizist kann vor Ort ggf. anders entscheiden.
Benutz mal die Suchfunktion, hier gibt es schon ein paar Berichte wo Leuten vermeintlich 42a konforme Messer z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle abgenommen wurden.
Nette Lektüre für den Abend.
 
Was haltet ihr davon?
Das ist ein Standardtext, wie er seit April 2008 üblich ist. Anfangen kannst du damit nichts, er bietet keinerlei Rechtssicherheit. "Allgemein anerkannte Gründe", ein solches Messer zu führen, werden i.d.R. nicht akzepiert.
Auch wenn diese Messer längenmäßig dem §42a entsprechen mögen: feststehend, schwarze, spitze Klinge und tarnfarbiger Griff machen sie in den Augen der meisten Ordnungshüter zu Waffen. Dazu gibt es auch längst entsprechende richterliche Einschätzungen. Nicht gesetzlich bindend, aber sie werden befolgt.

Angesichts der aktuellen Hysterie würde ich ein solches Messer nicht mal gut verwahrt im Rucksack an stärker frequentierte öffentliche Orte mitnehmen.
Wenn du es gut verschlossen irgendwohin zum Wandern mitnimmst, kräht wahrscheinlich kein Hahn danach.

Aus dem Verlauf dieses threads glaube ich entnehmen zu können, dass du dir ein solches Messer unbedingt zulegen möchtest.
Ich rate zwar davon ab (ist eh miese Qualität), aber wenn, dann solltest du hier nicht weiter rumeiern; kauf es halt und lebe mit der Rechtsunsicherheit. Du bekommst kein vernünftiges Argument, diese Messer uneingeschränkt führen zu dürfen.
 
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Das ist ein Standardtext, wie er seit April 2008 üblich ist. Anfangen kannst du damit nichts, er bietet keinerlei Rechtssicherheit. "Allgemein anerkannte Gründe", ein solches Messer zu führen, werden i.d.R. nicht akzepiert.
Auch wenn diese Messer längenmäßig dem §42a entsprechen mögen: feststehend, schwarze, spitze Klinge und tarnfarbiger Griff machen sie in den Augen der meisten Ordnungshüter zu Waffen. Dazu gibt es auch längst entsprechende richterliche Einschätzungen. Nicht gesetzlich bindend, aber sie werden befolgt.

Angesichts der aktuellen Hysterie würde ich ein solches Messer nicht mal gut verwahrt im Rucksack an stärker frequentierte öffentliche Orte mitnehmen.
Wenn du es gut verschlossen irgendwohin zum Wandern mitnimmst, kräht wahrscheinlich kein Hahn danach.

Aus dem Verlauf dieses threads glaube ich entnehmen zu können, dass du dir ein solches Messer unbedingt zulegen möchtest.
Ich rate zwar davon ab (ist eh miese Qualität), aber wenn, dann solltest du hier nicht weiter rumeiern; kauf es halt und lebe mit der Rechtsunsicherheit. Du bekommst kein vernünftiges Argument, diese Messer uneingeschränkt führen zu dürfen.



Was heißt hier rumeiern? Eine klare und deutliche Aussage hats nichts gegeben. Bis jetzt lese ich nur Vermutungen und das war mir einfach nicht genug.
Anschließend habe ich einfach mal beim Verkäufer nachgefragt und wollte es mit euch hier teilen. Also wo ist das Problem?
Ausser, dass mir jemand ein Jagdmesser als gute Alternative genannt hat und das entspricht ja wohl erst recht nicht meinen Kriterien. ^^
 
"rumeiern" heißt, das wir uns "im Kreis drehen" bei deinem Thema!!
Du *hast* hilfreiche Antworten bekommen, gemessen am Waffengesetz in der aktuellen Version!

Spielraum in der Interpretation gibt es vielleicht , aber das liegt dann an dir oder halt jedem einzelnen!

Zum wiederholtem Male; 100% wirst du *nicht* bekommen!!
 
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