Der deutsche Zoll hat einen recht guten Internet-Auftritt. Du findest dort eigentlich alles, was wissenswert ist. Die ausführliche Antwort ist also hier: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html
Pakete von Privatpersonen an ebensolche (also weder Absender noch Empfänger ist eine Firma) werden in der Regel (aber nicht immer) nicht verzollt. Allerdings ist eigentlich immer die Mehrwertsteuer geschuldet, und das auf der Summe von Warenwert plus Versandkosten, die bei mehr als 22 EURO. Der Warenwert muss vom Absender auf einem Aufkleber angegeben werden. Wir haben in der Praxis nun folgende Fälle:
Plausibler Warenwert: Der Zoll verlangt vom Empfänger die Mehrwersteuer auf diesem Wert plus den Versandkosten
Nicht plausibler Wert: Der Zoll öffnet das Paket und legt einen Wert fest, auf dem die MWSt zu entrichten ist
Kein Zollaufkleber: Der Zoll öffnet das Paket und legt einen Wert fest, auf dem die MWSt zu entrichten ist
Der Zoll ist frei in der Einschätzung, ob er einen Aufkleber plausibel findet oder nicht und ob er ein Paket ohne Aufkleber öffnet oder nicht. Da aber täglich zehntausende Pakete ins Land kommen, können nur Stichproben gemacht werden.
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