Polizeikontrolle - Sanrenmu 9054 sichergestellt

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bamhamer

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Hallo liebes Forum,

vorgestern abend bin ich in eine Verkehrskontrolle gekommen, der beamter sah mein Messer in meiner Hostentasche, ich musste meine arme nach oben nehmen und er hat es mir aus der Hosentasche gezogen.

Beide Beamten sagten ich darf das weder besitzen noch tragen, wäre ne straftat, ich erwiderte dass das messer 42a konform ist und somit getragen werden darf, interessierte die nicht...währenddessen versuchte er noch irgendwie die klingenlänge zu messen und meinte: über 8cm. illegal!

Es gab noch ne Diskussion in der ich ihnen erklärte dass das messer einhändig zu öffnen UND arretiert werden kann um illegal zu sein. Ich wurde gefragt wo das stehen würde, ich sagte 42a waffengesetz, er lachte nur und sagte da wäre ich ja schonmal im falschen paragraphne da es hier sich um paragraph 53 handeln würde... tja was soll man da noch sagen.

ich erklärte es ihnen nochmals danach kam nur die antwort: das messer ist ja arretierbar, das geht zur staatsanwaltschaft, das bekomm ich nicht zurück.

ich hab der sicherstellung widersprochen und gab kein einverständnis zu der formlosen enziehung.


was nun?
es ist so ärgerlich dass sowas überhaupt möglich ist und polizisten die offensichtlich keine ahnung haben trotzdem so handeln dürfen.


kann ich mich zukünftig vor solchen schikanen schützen oder wird mir das wenn ich pech habe jedes mal aufs neue abgenommen?
kann ich nicht an ort und stelle die herausgabe meines eigentums verlangen?


bei bedarf kann ich auch gerne das sicherstellungsprotokoll hochladen dass ich erhalten habe.
 
was nun?
es ist so ärgerlich dass sowas überhaupt möglich ist und polizisten die offensichtlich keine ahnung haben trotzdem so handeln dürfen.
Leider ist es für Polizisten teils unmöglich alle Vorschriften zu kennen.

kann ich mich zukünftig vor solchen schikanen schützen oder wird mir das wenn ich pech habe jedes mal aufs neue abgenommen?
kann ich nicht an ort und stelle die herausgabe meines eigentums verlangen?
Auch damit wirst Du wohl oder übel leben müssen, da auch legal tragbare Messer eingezogen werden können, da liegt das Ermessen beim Polizisten und da sind wir wieder bei den Vorschriften.
 
Leider ist es für Polizisten teils unmöglich alle Vorschriften zu kennen.


Auch damit wirst Du wohl oder übel leben müssen, da auch legal tragbare Messer eingezogen werden können, da liegt das Ermessen beim Polizisten und da sind wir wieder bei den Vorschriften.


tja... damit muss man dann wohl leben hier in deutschland...

und weiss jemand wie die sache nun weitegeht? ich möchte das messer ja natürlich zurückhaben.

wie lange dauert denn das ganze prozedere? gibts da erfahrungswerte?
 
tja... damit muss man dann wohl leben hier in deutschland...

.....

Ich kann dieses dumpfe Gemeckere über unser "ach so ungerechtes" Land nicht mehr lesen.
Du hättest Pech. Das war's.
Wenn dir deutsche Polizisten nicht gefallen probier's doch mal woanders, es soll Länder geben da steckt der Polizist das Messer ein und wenn du dumm fragst bekommst du keine Quittung sondern richtig Ärger.

Der weitere Ablauf "hier in Deutschland" ist dass das Messer zum Sachbearbeiter kommt ( der sich hoffentlich auskennt) und du es dann wieder bekommst. Ganz anders als in manch anderen Ländern.
 
Wie hier Einige meinten könnte man sich das Gesetz ausdrucken und immer mitschleppen.
Ob diese deine Polizisten dann aber glaubten was auf dem deinigen Papier steht ?
 
Auf so einen Stress hab ich nicht die geringste Lust.
Daher liegt ein Ausdruck des aktuelle BKA Feststellungsbescheides fuer mein Messer im Hanschhuhfach. Die 3 Seiten DinA4 nehmen keinen Platz weg und "fressen kein Stroh...":super:

Gruss
henwilk
 
Leider ist es für Polizisten teils unmöglich alle Vorschriften zu kennen.
Der Bürger muss es wisssen, also darf der Polizist sich auch mal bemühen.
der Mann hat mit §53 argumentiert. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html
ich sag dazu nix weiter...

[...]da auch legal tragbare Messer eingezogen werden können, da liegt das Ermessen beim Polizisten und da sind wir wieder bei den Vorschriften.
wo kann man das nachlesen? ist mir neu das legale Sachen ohne handfesten Grund eingezogen werden dürfen(Irrtümer und Unwissen des Beamten mal außen vorgelassen).

Gruß
 
Last edited:
Ich kann dieses dumpfe Gemeckere über unser "ach so ungerechtes" Land nicht mehr lesen.
Du hättest Pech. Das war's...
Sorry, da bin ich ganz bei Fabsel. Unser Land ist - zum Glück - immer noch ein Rechts- und kein Willkürstaat. Wenn sich der hier genannte Fall so zugetragen hat, würde ich die entsprechenden Rechtsmittel einlegen. Aber keine Rechtsberatung hier ... :hmpf:
 
Die Einschätzung für das Messer ist auch teils recht schwer. Ich gehe stark davon aus, das der Polizist sich darauf berufen hat (daher auch seine, wwenn auch nicht ganz stimmigen 8cm, bei 8,5cm wäre es deutlicher)

Anlage 1, 2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),

Das Feststellen ist hierbei das Problem und für manche reicht dabei nun einmal schon ein Slipjoint oder das Rasiermesser aus, der Knopf/Hebel war für Ihn der Flipper.

Der Paragraph 53 regelt die Bußgeldvorschrift, was nicht falsch wäre, wenn die Einschätzung passen würde. Paragraph 42a regelt entsprechende Verbote.

Das mit legalen Messern war auf die Spezialfälle des Paragraphen 42 bezogen. (Vielleicht wollte er eine Straftat verhindern:confused:)
 
Last edited:
§53 ist gar nicht so falsch denn der regelt das Bussgeld für eine OWI nach 42a. (WENN das ein Verstoss gewesen wäre!)
§53 hat mit Springmessern nichts zu tun. (Umgang mit illegalem Springmesser = Straftat = §52)
 
Die Einschätzung für das Messer ist auch teils recht schwer.
Ich kenn es nicht, lese aber allenthalben Slipjoint.

Das mit dem Rechtsstaat ist ja nur die Theorie, in der Praxis läuft sehr vieles nicht korrekt, was dann aber trotzdem rechtskräftig wird.
 
Ich kann dieses dumpfe Gemeckere über unser "ach so ungerechtes" Land nicht mehr lesen.
Du hättest Pech. Das war's.
Wenn dir deutsche Polizisten nicht gefallen probier's doch mal woanders, es soll Länder geben da steckt der Polizist das Messer ein und wenn du dumm fragst bekommst du keine Quittung sondern richtig Ärger.

Der weitere Ablauf "hier in Deutschland" ist dass das Messer zum Sachbearbeiter kommt ( der sich hoffentlich auskennt) und du es dann wieder bekommst. Ganz anders als in manch anderen Ländern.

deine meinung in allen ehren aber so wie du sagst dass es länder gibt in denen es schlimmer ist gibt es auch länder in denen besser ist. komplett sinnloser kommentar. ich lebe aber hier und ich will nicht solchen schikanen ausgesetzt werden wenn ich mich gesetzes konform verhalte.

und ja ich meckere und ja es ist ungerecht DENN das messer wurde aufgrund der unwissenheit der beamten MIR abgenommen. das gesetz gibts nicht zum spaß und es ist einfach eine frechheit wenn man sich dann schon nach dem gesetz verbiegt und sich extra ein messer kauft dass man tragen darf.
 
Auf so einen Stress hab ich nicht die geringste Lust.
Daher liegt ein Ausdruck des aktuelle BKA Feststellungsbescheides fuer mein Messer im Hanschhuhfach. Die 3 Seiten DinA4 nehmen keinen Platz weg und "fressen kein Stroh...":super:

Gruss
henwilk


gibts sowas auch für das sanrenmu? bzw wo kann ich das prüfen? wird sicherlich ja nicht das letzte mal sein dass so eine situation passieren wird und dann möchte ich gerne verhindern dass ich den stress mit der staatsanwaltschaft habe und jedes mal aufs neue wochenlang auf mein eigentum warten darf dass mir widerrechtlich weggenommen wurde.
 
ich habe mit den beamten auch darüber diskutiert was eine arretierung ist. slipjoint war für die eine arretierung.
für mich ist sowas einfach unverständlich. erstmal sollten beamten geschult werden dass eine arretierung de facto kein slipjoint sein kann es gibt nicht viele ausnahmen zum 42a also eigentlich eine absolute kleinigkeit. und es kann einfach nicht sein dass beamten trotz eindeutiger formulierung des gesetzes den umstand einfach ignorieren dass das besagte messer keine arretierung besitzt und somit nicht verboten ist.

diese ignoranz und bequemlichkeit geht immer zu lasten des bürgers.
 
Last edited:
Ja dir ist ein furchtbares Unrecht geschehen.

Wenn ein Polizist sich in dir oder deinem Messer irrt und etwas tut was er momentan für angebracht und richtig hält dann tut er das.
Das hat nichts mit "Schikane und Frechheit" zu tun und kann dir in jedem Land der Erde passieren.

In einem Rechtsstaat wie unserem wird diese Entscheidung hinterfragt und berichtigt.
Wenn du nicht mit diesem Risiko leben kannst, geh nicht auf eine Strasse.

:mimimi:
 
Ja dir ist ein furchtbares Unrecht geschehen.

Wenn ein Polizist sich in dir oder deinem Messer irrt und etwas tut was er momentan für angebracht und richtig hält dann tut er das.
Das hat nichts mit "Schikane und Frechheit" zu tun und kann dir in jedem Land der Erde passieren.

In einem Rechtsstaat wie unserem wird diese Entscheidung hinterfragt und berichtigt.
Wenn du nicht mit diesem Risiko leben kannst, geh nicht auf eine Strasse.

:mimimi:


ja gut das ist deine meinung dazu. und ja es ist unrecht da das messer legal ist und getragen werden darf und in zeiten von internet und handy bedarf es nur den willen dazu um die situation zu bereinigen statt die staatsanwaltschaft mit dem unvermögen der polizeibeamten zuzumüllen.

wenn du aber mit dem status quo so hochzufrieden bist ist ja für dich alles supi.

warum du versuchst das ins lächerliche zu ziehen ist mir schleierhaft.
 
......

wenn du aber mit dem status quo so hochzufrieden bist ist ja für dich alles supi.

.......

Wer sagt das? Natürlich wäre eine perfekte Welt toll. Und Weltfrieden. Und nirgends Hunger ...

Ich versuche auch nichts ins Lächerliche zu ziehen sondern dich ein bisschen in die Realität zurück zu holen.
Niemand verfolgt dich. Niemand will dir Schlimmes. Nicht jeder Fehler bei der Arbeit ist Schikane.

Fehler passieren. (Auch dir vielleicht mal).
 
Wer sagt das? Natürlich wäre eine perfekte Welt toll. Und Weltfrieden. Und nirgends Hunger ...

Ich versuche auch nichts ins Lächerliche zu ziehen sondern dich ein bisschen in die Realität zurück zu holen.
Niemand verfolgt dich. Niemand will dir Schlimmes. Nicht jeder Fehler bei der Arbeit ist Schikane.

Fehler passieren. (Auch dir vielleicht mal).



die realität ist dass es ihnen scheissegal war.
die situation hätte sich mit gutem willen vor ort lösen lassen da sie eindeutig ist. wenn man dann aber mit der eigenen definition von "arretierung" und falschen paragraphen argumentiert ist es ja wohl eindeutig dass das kein unverschuldeter fehler war sondern einfach nur willkür.

ja, fehler passieren das ist nicht die frage. die frage ist warum passiert der fehler.
und genau deshalb ist es eben schikane, und es braucht niemand so tun als wäre das bei der polizei nicht oft der fall
 
Warum er das Messer eingezogen hat, lässt sich ohne genauere Kenntnis der Umstände nicht sagen. Wie war die Situation, was ist vorher passiert? Allgemeine oder gezielte Kontrolle? Wie lief die Kontrolle ab, wie war dein Auftreten? Nur Beispiele.

Polizisten urteilen nicht nur strikt nach Faktenlage, sondern auch nach Gesamteindruck. Und wenn sie den Eindruck haben, dass das in der konkreten Situation gerade unpassend ist, nehmen sie dir auch ein Vic Classic ab. O-Ton meiner Schwester, die täglich auf Streife ist.

Dein Problem ist, dein Messer ist zwar rein technisch auf der sicheren Seite, allerdings ist das für ungeübte Augen nur schwer zu erkennen. Wenn man nicht in den technischen Eigenheiten der Arretierung bewandert ist, sprechen der Flipper und das insgesamt taktische Erscheinungsbild gegen Unbedenklichkeit. Deswegen wird im Zweifel, auch unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks der Situation und deiner Person, eher eingezogen, denn du hast ja die Möglichkeit, im Nachhinein das Messer - nach Beurteilung durch einen Sachbearbeiter - wieder zurück zu bekommen.

Der Polizist mag vielleicht in der Situation nicht Recht gehabt haben, aber wenn er eben unsicher ist, kann er das Messer zur qualifizierten Beurteilung einziehen. Genau das ist passiert. Und wenn du dort genauso argumentiert hast wie hier, kann ich mir vorstellen, dass seine Geduld vielleicht ein wenig strapaziert war... und auch wenn er sich dann nicht mehr besonders diplomatisch ausgedrückt hat, ändert erstmal nichts an der Sachlage. Das können wir hier nicht beurteilen, wir kennen ja nicht seine Sicht. Aber Polizisten sind keine Rechtsgelehrten, die alle Paragraphen auswendig kennen. Da gibts Handlungsanweisungen (gerade in Bezug auf Messer, ich hab das Faltblatt auch schon gesehen), und an die halten sie sich meistens, unter Berücksichtigung der aktuellen Einschätzung der Situation. Auch wenns ärgerlich ist, ist das keine Schikane.
 
Da kann ich Spirou nur Recht geben, ist bei uns in der Schweiz nicht anders. Der Polizist schätzt die Situation ein und handelt entsprechend. Wird bei uns ein Messer eingezogen, so wird es dem Waffenspezialisten weitergeleitet und der erstellt einen entsprechenden Bericht über das Messer. Ist das Messer legal und keine Straftat damit begangen worden, kannst du es wieder zurück fordern.

Gruss
 
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