Polizeikontrolle - Sanrenmu 9054 sichergestellt

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wie bereits im eingangspost gechrieben habe. allgemeine verkehrskontrolle. sie baten mich auszusteigen, dabei haben sie das messer in der hosentasche gesehen. stinknormal, nchts besonderes. ich saß im auto und wollte gerade in urlaub nach österreich fahren. das war die konkrete situation, ich war in meinem auto bevor ich aufgefordert wurde auszusteigen.

und wie bereits mehrfch geschrieben: slipjoint= gut arretierung=böse. wer das nicht auf die reihe bringt sollte sich entweder die mühe machen und es nachschlagen bevor er leuten ihr eigentum abnimmt oder einfach den job wechseln :rolleyes:

aber ich bin erstaunt wie entspannt ihr hier alle mit sowas umgeht, scheint euch ja echt nichts auszumachen wenn da paar herren um die ecke kommen die einfach mal so dein eigentum einsacken dem du dann wochenlang hinterherrennen darfst.
 
gibts sowas auch für das sanrenmu? bzw wo kann ich das prüfen? wird sicherlich ja nicht das letzte mal sein dass so eine situation passieren wird und dann möchte ich gerne verhindern dass ich den stress mit der staatsanwaltschaft habe und jedes mal aufs neue wochenlang auf mein eigentum warten darf dass mir widerrechtlich weggenommen wurde.

Moin,

soweit ich das sehe ist das Sanrenmu nicht explizit aufgefuehrt, allerdings eine Einstrufung von "fedeunterstueztem Klappmechanismus....".:ahaa:

Feststellungsbescheide findest du hier https://www.bka.de/DE/UnsereAufgabe...eststellungsbescheide/Messer/messer_node.html

gruss
henwilk
 
....erstaunt wie entspannt ihr hier alle mit sowas umgeht, scheint euch ja echt nichts auszumachen....

... eigentum einsacken dem du dann wochenlang hinterherrennen darfst.


Hallo,
ich denke nicht, dass das jemand "entspannt" sieht oder es "nichts ausmacht" - aber hilft es, außer einmal richtig Dampf ablassen? Du hast deine Sicht geschildert, deiner Verärgerung Luft gemacht; soweit verständlich.
Nun beginnt die Rechtsfolge. Wirst du deinem Eigentum nachrennen? Und wenn ja, dann wäre es interessant, wenn du uns auch über diesen Verlauf informieren würdest. Viel Erfolg dabei.

Gruß
Abu
 
Tatsächlich würde mir das nichts ausmachen. Ob das jetzt gerechtfertigt ist oder nicht.
Und ganz ehrlich: wenn du zu diesem Zeitpunkt dem Polizisten die Theorie über Arretierungen genauso hingeblafft hast, wie du dich hier verkaufst, ist es kein Wunder wenn der Gesprächsparter auf Durchzug schaltet.

Über was reden wir hier eigentlich? Ein Messer für 15 Euro. Es ist ja nicht so, dass dir hier ein Handmade-Einzelstück für ein Heidengeld abgenommen worden wäre.

Um einmal ein "positives Gegenbeispiel" zu nennen:

Ich wurde im Dezember an einem Freitag in der früh um 1 Uhr von der Polizei angehalten worden. Ich war gerade auf dem Heimweg von unserem monatlichen Messermacher-Stammtisch in Ingolstadt. Ich dachte mir auch "Jackpot", das Auto (Sitze, etc.) voll mit über 30 (zum größten Teil illegalen) Messern. Lauter große Feststehende und viele Flipper, etc. Sah aus wie ein Terrorist auf dem Weg zum Amoklauf....

Als ich angesprochen wurde, habe ich dem Polizisten direkt gesagt das ich Messer im Auto habe. Ich war sehr freundlich und habe das gemacht was er von mir wollte.
Letztendlich hat er mich gefragt wie es dazu kommt - und ich hatte ihm von dem Stammtisch erzählt.
Wir haben uns noch etwas über die Messer unterhalten, und er hat sich auch ein paar handgemachte angesehen. War sehr interessiert.

Wir sind dann beide nach einem guten Gespräch unserer Wege gegangen. Ich übrigens mit allen Messern.

Und selbst wenn er ALLE mitgenommen hätte: vollkommen ok. MEINE Schuld.
Und selbst wenn er etwas legales mitgenommen hätte: vollkommen ok. Bekomme ich wieder zurück.

Wieso nur mit Ärger durch´s Leben gehen? Davon hast du nichts, und dein Umfeld auch nicht.
Sieh es als neue Erfahrung.

Grüße,

Marco
 
.....Und selbst wenn er ALLE mitgenommen hätte: vollkommen ok. MEINE Schuld.
Und selbst wenn er etwas legales mitgenommen hätte: vollkommen ok. Bekomme ich wieder zurück.

Wieso nur mit Ärger durch´s Leben gehen? Davon hast du nichts, und dein Umfeld auch nicht.....

Danke Marco,
das nenne ich Haltung, verantwortungsvolle Haltung, die ich zu 100% teile.:super::super::super:

Gruß
Abu
 
Das Protokoll zur Sicherstellung würde mich interessieren. Wäre schön wenn Du es einstellen würdest.

stralsund
 
wo kann man das nachlesen? ist mir neu das legale Sachen ohne handfesten Grund eingezogen werden dürfen(Irrtümer und Unwissen des Beamten mal außen vorgelassen).

Gruß

Das kann man nirgendwo nachlesen, da in Deutschland zum Glück ohne Zustimmung des Eigentümers nur Gerichte etwas einziehen bzw. eine Einziehung anordnen können, und das auch nur, wenn ein Strafurteil gegen Diesen ergeht!

Sicherstellen dürfen Hoheitsträger aufgrund des Polizeirechtes in den deutschen Ländenr in D alles und immer, sofern es dafür einen ausreichenden Grund gibt. Und um den überprüfen zu lassen, gibt es in Deutschland eine Rechtsweggarantie.

bamhamer said:
ich hab der sicherstellung widersprochen und gab kein einverständnis zu der formlosen enziehung.

Das war wichtig und das hast Du auch richtig gemacht!

bamhamer said:
statt die staatsanwaltschaft mit dem unvermögen der polizeibeamten zuzumüllen.

Die müllen ja mit Unvermögen auch wiederum Gerichte zu und ggf. im Gegenzug auch die Polizei mit blödsinnigen Aufträgen.
 
Last edited by a moderator:
Wenn ein Polizist sich in dir oder deinem Messer irrt und etwas tut was er momentan für angebracht und richtig hält dann tut er das.
Gilt das auch, wenn er auf Dich schiesst, weil er denkt, statt Deines Ausweises ziehst Du eine Waffe aus der Tasche?

Sicherstellen dürfen Hoheitsträger aufgrund des Polizeirechtes in den deutschen Ländenr in D alles und immer, sofern es dafür einen ausreichenden Grund gibt. Und um den überprüfen zu lassen, gibt es in Deutschland eine Rechtsweggarantie.
Den Rechtsweg muss man sich aber auch leisten können - die Kosten werden weit höher liegen als der Wert des eingezogenen Messers! Ausserdem gibt es vor Gericht eine Bagatellgrenze, da schrammt das hier fragliche Messer ganz dicht dran.
 
Last edited:
Gilt das auch, wenn er auf Dich schiesst, weil er denkt, statt Deines Ausweises ziehst Du eine Waffe aus der Tasche?

.

Selbstverständlich.
Und auch das wäre weder Schikane noch Frechheit.

Ich gebe hier zum Abschluss noch 3 kostenlose Tips:
1. Google euch fremde Begriffe bevor ihr sie verwendet.
2. Vorsicht beim Ziehen von Ausweisen gegenüber von Bewaffneten.
3. Werdet erwachsen.
 
Das falsch zugeordnete Zitat habe ich richtiggestellt.
Bigbores Widerspruch haben wir zur Kenntnis genommen; hab ich daher gelöscht.
Wegen offensichtlicher Uneinsichtigkeit des TE schließe ich die Diskussion hier.

und: ich bin mir ziemlich sicher, dass die Chinesen für das Billigmesser, das hier Gegenstand der Diskussion war, keinen Feststellungsbescheid beantragt haben noch dies tun werden.
 
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