§42a Verständnisfrage

bfo

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Hallo,

seit kurzem bin ich Besitzer eines Spyderco Delica 4, das ja eindeutig unter den § 42a fällt, da einhändig zu öffnen und feststellbar. Eigentlich war es aus genau diesem Grund als reines Bürowerkzeug gedacht, aber jetzt, da ich es habe... Nur mal kurz zum Verständnis, da ich mich mit der Materie noch nicht so auskenne: Wenn ich das Messer in einem Rucksack ("verschlossenes Behältnis") mit ins Grüne nehme und dann beim Picknicken verwende geht das vermutlich in Ordnung ("allgemein anerkannter Zweck")? Darf ich es also nur nicht z.B. beim Stadtbummel in der Hosentasche tragen?

Danke schon mal ;-)

Viele Grüße

bfo
 
AW: $ 42a Verständnisfrage

Aufgrund der unspezifischen Formulierung des 42a und weil die Ahndung einer OWI dem Opportunitätsprinzip unterliegt kann dir dazu wohl niemand eine sichere Auskunft geben.
Letztlich wird es von der Situation abhängen, von der 'momentanen mentalen Einstellung' (Laune) des PVB und natürlich vor alle von Gesamteindruck den du auf den Beamten machst.

Meine Antwort: Ein klares 'vielleicht' .
 
Nimm einen Rucksack mit Doppelschieber, an dem man ein kleines Vorhängeschloss anbringen kann. Das ist in der Stadt oder bei Veranstaltungen ja auch sonst von Vorteil. Dann kann das Behältnis wirklich als verschlossen gelten. Nur "Reißverschluss zu" wird nicht immer als verschlosen angesehen.
Aber, wie vorstehend beschrieben, eine Unsicherheit bleibt.
 
Ja ok, verstehe. Dann bleibt es besser mal zuhause. Ich hab ja zum Glück auch noch das Spy-DK ;-)

Wahrscheinlich kommt man im Zweifelsfall sogar noch eher mit einem größeren feststehenden Küchenmesser durch, das man beim Picknicken zum Kuchenschneiden dabei hat, als mit einem Delica...

Danke!
 
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