FB zu einem assisted Opener 》Springmesser 》verbotene Waffe

bigbore

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Kann bitte jemand helfen und den FB zum AO von Elite Force (EF104) vom 18.1.17 verlinkten. ( bin zu doof)
Kurz: Das Messer wird als Springmesser und aufgrund der 9cm Klinge als verbotene Waffe eingestuft.
Interessant finde ich aber auch dass es nicht aufgrund der Optik als Waffe eingestuft wurde
sondern lediglich durch die Funktion.
 
ich lad das mal als pdf hoch.

Was dazu sagen mag ich nicht. sonst reg ich mich nur wieder auf.
 

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  • BAnz AT 01.02.2017 B4.pdf
    617.8 KB · Views: 385
kaimi, direkt Verlinkungen dahin gehen nicht, weil das sitzungsbasierte Links sind ;)
Darum die pdf.
 
Oh ja, ich sehs grad. Also nicht meinen Link anklicken, sondern Fabsels PDF downloaden. :)

Nicht nur die Begründung der Springmessereigenschaft, sondern auch die Begründung der Waffeneigenschaft treibt einem die Tränen in die Augen. :(
 
Ich finde bemerkenswert dass das Messer trotz der Optik, (Spearpoint, geschwärzt, Parierstücke, Blutrinne), eben nicht als Waffe eingestuft wurde sondern nur über den "Umweg Springmesser".
 
Ich finde bemerkenswert dass das Messer trotz der Optik, (Spearpoint, geschwärzt, Parierstücke, Blutrinne), eben nicht als Waffe eingestuft wurde sondern nur über den "Umweg Springmesser".

Das könnte auch politischer Wille sein. Eine reine Waffeneigenschaft würde ja nur zu einer Einstufung "ab 18" dieses spezifischen Modells führen, während die hier geschilderte behördliche Vorgehensweise ja eine ganze Gattung Messer mal eben zum verbotenen Gegenstand deklariert.

Ds spielt die Waffeneigenschaft ja keine Rolle mehr.
 
Na ja, nicht die ganze Gattung aber immerhin alle mit Klingen über 8,5cm.
 
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