Böker Turbine FourtyTwo Flipper?

ludicree

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Hallo im Böker Forum,

ich hab eine Frage zum Turbine FourtyTwo, das ich schon eine Weile besitze. Habe es u.a. erworben weil es keinen Daumenheber oder sonstiges Verbotenes hat.

Heute sind die Fingernägel mal nen mm länger als sonst und ich entdeckte auf der Rückseite der Klinge einen kleinen Flipper (sagt man glaube ich). Ich krieg da auch knapp den Nagel rein und manchmal das Messer sogar damit auf.

Da das Teil quasi plan mit den Platinen verläuft und nicht übersteht, ergo extrem schlecht zu bedienen ist, frage ich mich: ist das legal oder kann mir da das gewiefte Streifenhörnchen Geld für abnehmen?
 
frage ich mich: ist das legal oder kann mir da das gewiefte Streifenhörnchen Geld für abnehmen?

Da gibts nur eine Antwort drauf: Probiere es aus!

Im Übrigen kannst Du Dir sicher sein, dass die Gewieftheit der Exekutive mit jeder dämlichen Frage wie dieser in öffentlichen Foren proportional zunimmt.

Willi
 
Ich hab mir gerade mal ein Video vom Turbine 42 angesehen um mir ein Bild davon zu machen (da ich bei sowas auch immer neugierig bin :rolleyes:).
Der Herr in dem Video hat das Messer ohne weiteres einhändig mit dem Daumen geöffnet. Scheint also weder Daumenheber noch Flipper notwendig zu sein, was theoretisch schonmal heißen würde, dass es einem Feststellungsbescheid wohl kaum Stand halten würde. Ob es zu dem Messer bereits einen Feststellungsbescheid gibt, oder nicht, weiß ich nicht. Nun bin ich kein Experte, aber da es dabei soweit ich weiß nur darauf ankommt, ob man es einhändig auf bekommt, oder nicht, würd ich mal spekulieren, dass es ziemlich egal ist, ob Flipper und Daumenheber fehlen solang es einhändig zu öffnen ist. Ob das nun ein Beamter in einer Kontrolle genauso sieht, oder nicht, liegt dann eben in dessen Ermessen.
 
Da gibts nur eine Antwort drauf: Probiere es aus!

Im Übrigen kannst Du Dir sicher sein, dass die Gewieftheit der Exekutive mit jeder dämlichen Frage wie dieser in öffentlichen Foren proportional zunimmt.

Willi

Ich glaube eigentlich nicht, dass die Aufsichtsbehörden auf Fragen dieser Art im Forum angewiesen sind um Einstufungen von Messertypen vorzunehmen.
Hier wird sicherlich jeweils eine Entscheidung im Einzelfall vorgenommen.

Im Übrigen würde ich mich darüber freuen wenn Anfragen von neuen Forenmitgliedern nicht als "dämliche Frage" klassifiziert würden.

Immerwieder
 
Moin

Ich glaube eigentlich nicht, .......

Weißt du, was dein "glaube" sticht? Mein "ich weiß", dass das BKA hier mitliest. Die Jungs kommen nämlich nicht als allumfassend wissende Messerfachleute zur Welt, sondern informieren sich genau da, wo sich der Rest der Menschheit auch informiert.... unter anderem auch hier.

Im Übrigen würde ich mich darüber freuen wenn Anfragen von neuen Forenmitgliedern nicht als "dämliche Frage" klassifiziert würden.

Natürlich hätte der Kollege das blümerant und freundlich umschreiben können..... ändert aber nichts daran, dass es eine dämliche Frage ist.

Gibt übrigens auch dämliche Antworten und Beiträge. Immer wieder.

Z.B. mit fünf Beiträgen auf der Uhr und einem Monat aktivem Dienst hier einem Moderator empfehlen, was er schreiben soll..... das ist.... mhhh, wie drücke ich es am besten aus..... : dämlich.

Und bevor du jetzt schnappatmend antwortest.... lies dir doch mal das hier durch: http://www.messerforum.net/showthre...d-beantworten!&p=827414&viewfull=1#post827414

Solche Beiträge haben ihre Gründe.
 
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