[Wettbewerbs-]Runde 3?

Mahlzeit Felix

Hab ich gemacht...hab ich gemacht. Hätte nie gedacht das das so spannend wird.
Jetzt bin ich mal gespannt wie viele den Schneid besitzen in der "Virgil-Königsdisziplin" anzutreten.:D

Ich nehm die Herausforderung an und muss mir erst einmal Gedanken machen...die Idee steht...die Ausführung noch lange nicht...

Gruß Ralf
 
Ja, das war wirklich ne knappe Nummer... Ich freu mich drauf, die ersten Ideen trudeln bereits im Köpfchen ein....
 
Mein erstes Klappmesser :D

Meine dazu erste Frage: Kann mich jemand kurz berichtigen, falls falsch:

1. Wir bauen ein Klappmesser
2. Dies Klappmesser muss zwingend mit zwei Händen zu öffnen sein. Dementsprechend kein Flipper o.ä.
3. Es ist dann eher ein Friction Folder (?)
4. Ich kann mich an der Funktionsweise an Opinel oder dem Schweizer Taschenmesser orientieren? Sind klar zwei unterschiedliche Verschlussarten, aber von Aufmachen her sollte es so sein, oder?
 
Ganz kurz auf die Schnelle, ausführliche Antwort kommt vom PC aus:

Das Klappmesser muss Paragraph 42a des WaffG Konform sein, d.h. Es darf bei einhändiger Öffnung nicht automatisch (!) verriegeln oder bei automatischer Verriegelung muss es zweihändig zu öffnen sein.
 
Vielen Dank. Das hilft schon mal sehr.

Ich fasse für mich grob zusammen:

1. Ich baue einen einhändig zu öffnenden Flipper, der dann ÄHNLICH wie Opinel festgestellt werden kann/ soll. Er darf aber NICHT automatisch verriegeln.

ODER

2. Ich baue ein Taschenmesser klassicher Art, das mit zwei Händen zu öffnen ist. Verriegelung dann ja wie gewünscht.


Ich sehe mich jetzt schon fluchen :steirer::steirer:
 
Marius hat's ja schon gut zusammen gefasst, trotzdem noch mal meinen Senf dazu:
Sinn der Übung ist es ja bei dem Thema, einen ansprechenden Folder zu basteln der (vermutlich) keinem Trage-Verbot im Sinne des Paragraphen 42a des Waffengesetzes unterliegt. Als ziemlich rechtssicher gelten aktuell Friction Folder (wie z.B. ein Svord Peasant) und Slipjoint Folder (wie z.B. Laguioles oder klassische "Schweizer") sowie "echte" Zweihandmesser.
Bei Messern mit Verriegelungsmechanismen gilt ja: lässt sich das Messer im geöffneten Zustand arretieren muss die Öffnung bzw. die Verriegelung in Zweihand-Bedienung erfolgen. Leider zeigt sich in BKA Feststellungsbescheiden, dass das Thema mit der Zweihandbedienung von den Beamten mittlerweile kreativ geprüft wird (sehr interessant z.B. in diesem Zusammenhang der FB des Pohl Force Foxtrot Two). Nur weil ein Messer keinen Daumenpin sondern einen Nagelhau hat macht es das Messer nicht automatisch 42a-konform.
Entsprechend ist zumindest nach meinem Verständnis bei einem Klappmesser mit Verriegelung auch wirklich nur dann 42a-konform, wenn nicht mal mit Trick 17 (Schleudebewegung beim Festhalten der Klinge; Aufschieben der Klinge am aus dem Griff stehenden Teil usw. usf.) die Einhandöffnung möglich ist.
Im Wettbewerb lässt sich natürlich schwer von Weitem beurteilen, ob ein Messer mit Verriegelung dieses Kriterum erfüllt; zumal wir alle keine Beamten des BKA sind. Wenn allerdings schon das Designs des Messers eine mögliche Einhandbedienung vermuten lässt ist damit leider das Thema des Wettbewerbs verfehlt. Ich hoffe, alle Beteiligten sind diesbezüglich offen für einen regen Austausch in den Diskussions-Threads und wir haben am Ende faire Bedingungen für den Wettbewerb... :super:

Nun denn; ran an den Speck, viel Spaß und viel Erfolg!

Nachtrag: Unabhängig von der Verriegelung eines Klappmessers und auch bei Messern ohne Verriegelung gilt das Verbot des Führens im Sinne des §42a natürlich auch für "Hieb- und Stoßwafen". Messermodelle, die eindeutig als Waffe konzipiert sind (z.B. Karambits, Dolche) fallen in diesem Wettbewerb also raus...
 
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Besten Dank, Jubel, für die ausführliche Erklärung :super:

Damit sollte klar sein, was wir hier bauen dürfen, um §42a-konform zu sein.

Greetz

Virgil
 
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