Böker Plus 3000 Lightweight ... §42a konform oder nicht

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DiSchu

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Hallo zusammen,

ich interessiere mich für das Böker Plus 3000 Lightweight in der G10 Version, habe dazu jedoch noch eine kurze Frage ...
Als ich begonnen habe, zu dem Messer ein paar Reviews und Videos zu lesen, war ich mir ziemlich sicher, dass es §42a konform ist. Backlock, aber mit zwei Händen zu öffnen.
Je mehr ich lese, desto häufiger lese ich aber auch, wie einfach das 3000 Lightweight auf Grund der weit überstehenden Klinge doch mit einer Hand geöffnet werden kann, auch wenn keine weitere Öffnungshilfe vorhanden geht. Das geht so weit, dass einige empfehlen, die Achsschraube so "festzuknallen", dass dies keinesfalls möglich ist.
Fest soll die Achsschraube bei mir sein, aber nur so, dass die Klinge richtig steht und kein Klingenspiel vorhanden ist. Ansonsten hätte ich schon gern ein Messer, das man vernünftig mit zwei Händen öffnen kann, ohne eine übertrieben angezogene Schraube zu überwinden.

Wie seht ihr das? §42a und Böker Plus 3000 Lightweight?

Schön wäre natürlich, wenn es etwas Schriftliches gäbe wie beispielsweise beim Pohl Force Bravo One, aber das gibt es ja leider nicht für jedes Messer.

Danke im Voraus!
 
Nach meinem Verständnis ist das Messer 42a-konform. Aber da der Paragraph so schwammig formuliert ist, kann man mit genug bösem Willen einwerfen, dass es ja einhändig zu öffnen sei. Sorry, man kann da nicht wirklich Rechtssicherheit bekommen. Im Zweifel schau lieber nach einem Messer, dessen geschlossene Klinge tief genug im Griff sitzt, so dass man sie außer über den Nagelhieb nicht greifen kann.
 
Ich hab das Lightweight und würde sagen es ist nicht §42a "konform", ich kann es mit dem Daumen aufschieben oder aber die Klinge festhalten und es aufschütteln, beides ermöglicht einhändiges öffnen und verriegeln, damit fällt es durch.

Ich habe einfach wieder ein victorinox Taschenmesser dabei, da bekomme ich beim besten willen die Klinge nicht mit einer Hand raus. Ist meiner Meinung nach eine der wenigen Möglichkeiten da gesetzlich auf der halbwegs sicheren Seite zu sein. Oder man riskiert es halt.
 
Schön wäre natürlich, wenn es etwas Schriftliches gäbe wie beispielsweise beim Pohl Force Bravo One, aber das gibt es ja leider nicht für jedes Messer.

Gibt es beim BKA für jedes Messer, das Du prüfen läßt, dauert halt ein paar Monate und kostet halt ...
 
Re: AW: Böker Plus 3000 Lightweight ... §42a konform oder nicht

ich kann es mit dem Daumen aufschieben oder aber die Klinge festhalten und es aufschütteln, beides ermöglicht einhändiges öffnen und verriegeln, damit fällt es durch.
Klappt bein Pohl Force Bravo auch einwandfrei. Komisch nur das es zu diesem Messer ein Festellungsbescheid vom BKA gibt, wo es als Zweihandmesser klassifiziert wird.
 
AW: Re: AW: Böker Plus 3000 Lightweight ... §42a konform oder nicht

Klappt bein Pohl Force Bravo auch einwandfrei. Komisch nur das es zu diesem Messer ein Festellungsbescheid vom BKA gibt, wo es als Zweihandmesser klassifiziert wird.

Jo, das mag alles sein. Gibt da aber ein paar Dinge zu beachten:

1. Auch ein Feststellungsbescheid ist für ein Gericht lediglich ein Hinweis, hat aber keine rechtlich bindende Wirkung. Es ist natürlich einfacher vor Gericht damit zu argumentieren und so mancher Richter mag dem folgen, auf der rechtlich sicheren Seite ist man nicht. Es gibt aber keine einheitliche Regelung und letztlich kann ein Richter entscheiden wie verfahren wird und dabei durchaus auch das Gutachten des BKA ignorieren.

2. Auch wenn das Pohl Force Bravo One einen Feststellungsbescheid geben mag der es "legalisiert" (den ich nicht gefunden habe), das Pohl Force Foxtrott Two hat keinen solchen bekommen und wurde als Einhandmesser eingestuft (https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...Z269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.html?nn=51278) und hat m.M.n. einen ähnlichen Aufbau. Soll heißen: Nach allem was ich so gelesen und mitbekommen habe, gibt es keine Übertragbarkeit und auch keinen "gesunden Menschenverstand" den man da einsetzen kann, was der schwammigen Formulierung geschuldet ist.

3. Der übliche Fall läuft so ab: Bei entsprechendem Verdacht wird die Polizei das Messer in Augenschein nehmen. Wenn man sich entsprechend verhalten hat, entscheidet der Polizist schon bei in Augenscheinnahme gegen einen (jajaja ich weiß Rechte usw... das kommt gleich ;) ). Wenn es nicht offensichtlich einhändig zu öffnen ist, werden drei Versuche gemacht: Aufschieben mit dem Daumen, aufschütteln der Klinge mit Heft in der Hand und aufschütteln der Klinge mit Klinge in der Hand. Dazu gibt es auch einen Foreneintrag hier: http://www.messerforum.net/showthread.php?121709-Interessante-Auslegung-des-%A742a-in-SH

Außerdem möchte ich dazu mal aus dem Feststellungsbescheid vom Foxtrott Two zitieren:

Quelle: https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...Z269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.html?nn=51278
Bei der Handhabung mit dem Messer wurde hier jedoch festgestellt, dass sich das Messer auch mit einer Hand öffnen lässt. Zwar fehlen die für ein Einhandmesser typischen Bedienelemente, jedoch lässt sich das Messer auch ohne besondere Fähigkeiten und Übungen durch eine Schleuderbewegung "aus dem Handgelenk" öffnen und arretieren. Dies ist dem im zusammengeklappten Zustand weit aus dem Heft stehenden Klingenrücken und dem ausgeprägtem Nagelhau geschuldet.

Es ist natürlich so: Das ggf. der Polizist unrecht hat und das Messer zu unrecht einzieht. Aber das Verfahren läuft erst mal. Man muss dann gegen die Owi vorgehen, dann ist man dem Richter ausgeliefert wenn man es drauf ankommen lässt. Geld kostet die ganze Sache dann auch schon. Man kann sich vielleicht etwas Satisfaktion über eine Dienstaufsichtsbeschwerde verschaffen, wenn es denn gut für einen Ausgeht. Aber letztlich ist das kein schöner weg.

ich kann mein Lightweight auf allen drei Wegen öffnen, es sei denn ich ziehe die Schraube so fest, dass ich es mit zwei Händen kaum öffnen kann. Ich bin kein Richter oder Anwalt, ich habe lediglich meinen Eindruck und meine Meinung vertreten. Ich wurde bisher selten Kontrolliert und mache mir daher eher weniger Gedanken darum. Aber wenn man eine Person ist, die gerne auf jeden Fall legal unterwegs sein möchte oder die durchaus mal kontrolliert wird, würde ich zumindest ohne Feststellungsbescheid für exakt genau das Messer, jenes nicht mit mir rumtragen.
 
Last edited:
AW: Re: AW: Böker Plus 3000 Lightweight ... §42a konform oder nicht

2. Auch wenn das Pohl Force Bravo One einen Feststellungsbescheid geben mag der es "legalisiert" (den ich nicht gefunden habe), das Pohl Force Foxtrott Two hat keinen solchen bekommen und wurde als Einhandmesser eingestuft

3. Wenn es nicht offensichtlich einhändig zu öffnen ist, werden drei Versuche gemacht: Aufschieben mit dem Daumen, aufschütteln der Klinge mit Heft in der Hand und aufschütteln der Klinge mit Klinge in der Hand. Dazu gibt es auch einen Foreneintrag hier: http://www.messerforum.net/showthread.php?121709-Interessante-Auslegung-des-%A742a-in-SH


Moin,

zu 2:

Der ist zumindest als Bild auf der Pohlforce-Seite gezeigt, inkl. Aktenzeichen:
http://www.pohlforce.de/produkte/messer/bravo-one-outdoor-gen3/

Zu 3:

Woher kommt Dein Wissen über die drei Versuche?

Gruß,

Nick
 
Mit ein wenig Kitzeln krieg ich auch mein Fällkniven TK3 mit dem Daumen auf. Einstecken, nicht rumhantieren damit in der Öffentlichkeit und nur benutzen wenns was zu benutzen gibt. Nicht auffallen. Dann wird Dir niemand Dein 3000 Lightweight verleiden. Denke ich.

Andreas
 
ich frag mich ja bei solchen Threads immer wieder wie oft der Durchschnittsforomit so in seinem Leben speziell was das tragen von Waffen betrifft schon so kontrolliert worden ist

Ich laufe oft in sg 'Waffen freien Zonen' rum -- und bin während 47 Lebensjahren noch genau NULL mal kontrolliert worden was das Tragen von Waffen betrifft. Früher habe ich IMMER ein Fixed mitgetragen (auch auf dem Kiez in Hamburg) heute trage ich als EDC ein Nemesis Xenon MIT Pin -- und wenns weg ist weil mich tatsächlich mal wer kontrolliert dann ist es halt so

Ich persönlich verwende ein Messer wenn ich eins brauche und sonst steckt es in der Tasche und wartet unauffällig
 
AW: Re: AW: Böker Plus 3000 Lightweight ... §42a konform oder nicht

Moin,

Zu 3:

Woher kommt Dein Wissen über die drei Versuche?

Gruß,

Nick

Ich kenne ein paar Polizisten und unterhalte mich mit denen über so etwas. Ein Bekannter, der bei der Polizei arbeitet, hat für mich ein bisschen nachgeforscht und mir dann erklärt wie so eine Kontrolle ablaufen kann. Laut ihm sind die drei Methoden aus einer Fortbildung. Ein mir befreundeter Lehrer hat mir auch schon Mal von einer Kontrolle an seiner Schule erzählt bei der auf diverse Arten Messer von Schülern als Einhandmesser deklariert wurde.

@roughhawk Ich bin bisher nur ein Mal kontrolliert worden und zwar bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf dem Fahrrad (mein Weg führt an einer Schule vorbei da findet sowas im Winter öfter mal statt) Es hat sich dabei rausgestellt, dass mein Leatherman Wave, dass ich in der Tasche am Gürtel trug, ein Einhandmesser ist, wir konnten die Situation aber ohne Bußgeld beenden. Es war einem der Polizisten aufgefallen. Als ich angefangen habe zum Griploc (sollte mein legales EDC werden), hier im Forum zu lesen habe ich auch mehrfach gelesen, dass der Clip in der Tasche zu einem Bußgeld geführt hat, bei eigentlich harmlosen Verkehrskontrollen.

Die Frage des Threaderstellers war aber auch nicht, ob er es tragen soll oder nicht, sondern ob es §42a konform ist. Ich hab mein Leatherman Wave immer noch öfter Mal in der Tasche, genauso wie das Lightweight öfter mal mitkommt. Als EDC ist mir aber das Victorinox am liebsten, weil ich das auch mal in der Tasche vergessen kann ohne mir gleich Gedanken machen zu müssen wenn ich irgendwo unterwegs bin. Ich habe ehrlich gesagt auch kaum Bedenken, dass es wirklich zu einem Bußgeld kommt.
 
AW: Re: AW: Böker Plus 3000 Lightweight ... §42a konform oder nicht

Hallo,

Es hat sich dabei rausgestellt, dass mein Leatherman Wave, dass ich in der Tasche am Gürtel trug, ein Einhandmesser ist, wir konnten die Situation aber ohne Bußgeld beenden ...

In wieweit ist ein Leatherman Wave ein Einhandmesser? Was haben die Beamten dazu gesagt?
Das Teil ist doch eigentlich ein Werkzeug. Dieses Tool trage ich sehr oft am Gürtel und wurde (Gott sei Dank?) bisher noch nicht kontrolliert.

Grüße
Thommy
 
AW: Re: AW: Böker Plus 3000 Lightweight ... §42a konform oder nicht

In wieweit ist ein Leatherman Wave ein Einhandmesser? Was haben die Beamten dazu gesagt?
Das Teil ist doch eigentlich ein Werkzeug. Dieses Tool trage ich sehr oft am Gürtel und wurde (Gott sei Dank?) bisher noch nicht kontrolliert.

Sehe ich auch so, hab mich aber getäuscht. Das Messer lässt im zugeklappten Zustand des Multitools mit einer Hand öffnen und arretieren, es hat sogar eine Öffnungshilfe in Form eines Lochs. Ziemlich genau das sagte auch der eine Polizist in der Kontrolle. Außerdem seien explizit auch diese Multitools betroffen, bei entsprechendem Aufbau. Der Zweite war anderer Meinung, nach ein bisschen hin und her setzte der Dienstältere sich durch und sagte es läge in seinem Ermessen da was draus zu machen und er halte das nicht für notwendig.
Daraufhin durfte ich ohne Bußgeld und mit Taschenmesser zur Arbeit fahren.

Ein paar Tage später hab ich den bereits beschriebenen bekannten gefragt. Der hat mir dann gesagt es gibt ein Infoposter für Polizisten zum §42a, darauf sind Beispiele abgebildet, unter anderem sogar das Leatherman Wave als Beispiel für ein Führungsverbot. Das Poster ist der Broschüre hier nachempfunden: http://www.dtsdv.de/Verband/Downloads/Newsletter/WaffengesetzPolizeispiegel.pdf (Seite 3, bzw. laut Seitenzahl im Heft Seite 22 links unten). Dort ist zwar ein Charge abgebildet, aber die beiden sind bis auf Kleinigkeiten Baugleich.

Das alles treibt seltsame Blüten. Ein Freund bei der Bundeswehr hat ein Victorinox Dienstmesser was etwa so einem Trailmaster gleicht. Wenn die mit dem Zug nach Hause fahren muss das Messer in einer Kiste im Gepäck mitgeführt werden. Auf dem Weg zum Übungsgelände sammelt ein Feldjäger die Messer ein und teilt die auf dem Übungsplatz wieder aus. Ein Arbeitskollege hat in einer Fortbildung gesagt bekommen, dass sein Rettungsmesser als freiwilliger Feuerwehrmann legal nur im Einsatz getragen werden darf, nicht aber auf dem Weg zum Feuerwehrhaus geführt werden sollte, weil das womöglich ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
 
Last edited:
Da es muntere Erlebnisberichte zum 42a zuhauf gibt und das hier nicht mehr wirklich mit dem Thema zu tun hat, mache ich hier zu.
 
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