Leatherman Charge TTi nach WaffG § 42a "entschärft"!

AtzeBier

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Hallo,

seit langer Zeit mal wieder aktiver hier im Forum und gleich
was loswerden.

Ich habe mich lange mit dem § 42a auseinandergesetzt und mir gedanken gemacht,
wie ich doch mein TTi sicher und ohne bedenken mit mir führen kann.

Erster Versuch, Daumenlöcher mit Flüssigmetall füllen und planschleifen ging schief.
Sah nicht besonders aus und hielt auch nicht wirklich.

Zweiter und letzter Versuch war dann der radikale Schritt! (Vorsicht nichts für schwache Gemüter :irre:)
Ich denke der einzige Weg aus dem ein TTi ein echtes Zweihandmesser geworden ist.

Über die Optik lässt sich streiten, für mich ist es ein Gebrauchsgegenstand, mein Gewissen ist erstmal beruhigt.
Ach, und so schnell wird dieses Multitool kein Polizist öffnen können, selbst mit Gummihandschuhen! :glgl:

Man nehme:
Eine Fräsmaschine
Ein paar HM-Fräser
Einen Luftschleifer samt Trennscheibe
Und zu guter letzt eine Diamantfeile













Gruß
 
Last edited:
Tut schein bisschen weh......das zu sehen

Man gut ich hab graue Haare und werde nicht mehr kontrolliert ......Meins bleibt wie es ist!

Gruss Knifeaddict
 
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