Bitte um eure Mithilfe, gestern vor Gericht, 1600€ Strafe jetzt Berufung eingelegt!

Naja, allzu viel Hoffnung würde ich mir nicht machen, was das Erzählen des Fortganges dieser Story angeht.
Ein Blick in Francos Account sagte mir gerade:

Letzte Aktivität im MF
07.10.15 01:30
:rolleyes:

Schönes WE
Excalibur
 
Also aus dem letzten Verfahren erging das Urteil 30 Tagessätze a 30€ allerdings auf 1 Jahr Bewährung !

Das wollte ich akzeptieren da mir mittlerweile die Kraft und Geduld ausgegangen ist,von den Anwalts und Gerichtskosten ganz zu schweigen.

Nun hat die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung eingelegt und es geht am 20.06.2016 zum Amtsgericht nach Celle !

UNGLAUBLICH aber wahr.....

Grüße an alle !
 
Moin,
ich habe gerade etwas im Thread gelöscht -
BITTE, es geht hier um einen konkreten Fall,nämlich den von Franco, und nicht um generelle "Justizschelte"

Danke Excalibur
 
Ein zugegebenermaßen später Kommentar, aber: Diese Geschichte zeigt die gesamte Misere des Waffenrechts. Sie besteht zum einen darin, daß die Gesetzgebung im Waffenrecht generell nicht auf evidenzbasierten Fakten, sondern zumindest in Teilbereichen auf Mutmaßungen, Annahmen, Spekulationen und Vorurteilen beruht. Teils entscheidet man sich auch gegen die Expertise. So ist von den vom Innenausschuß beauftragten Sachverständigen vor EInführung der Regelungen zum Führen von Messern beispielsweise von einer solchen Regelung generell abgeraten worden, was den Innenausschuß nicht davon abgehalten hat, die heute bekannten Regelungen in die Gesetzesvorlage einzuarbeiten.

Das Gesetz hat in diesem Zusammenhang das oben schon angesprochene Problem mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestimmtheit straf- und ordnungsrechtlicher Regelungen. Niemand weiß beim Lesen des Gesetzes. unter welchen Umständen ein Messer - Einhandfolder oder Fixed > 120 mm - geführt werden darf, wann also das Führen einem "allgemein anerkannten Zweck" dient. Bedauerlicherweise ist diese unsägliche Regelung noch keiner verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen worden.

Was das Butterflymesser betrifft: Hier haben wir ein Verbot, das nicht evidenzbasiert ist und Gegenstände betrifft, die objektiv weniger gefährlich sind, als andere, nicht verbotene Gegenstände. Das Prinzip des Waffenrechts war bislang immer, solche Sachen zu verbotenen Gegenständen zu machen, die in den Händen böswilliger eine besondere Gefahr darstellen können und deren Verbreitung deswegen mit dem massivsten Eingriff unterbundem werden soll, den man sich überhaupt vorstellen kann. Als Beispiel nenne ich einmal vollautomatische Schusswaffen. Dieses Prinzip scheint aufgeweicht zu sein, wenn man sich die Argumentation des BKA im beschriebenen Fall anschaut. In Wahrheit sehe ich indessen eher eine Art "Hilfskonstruktion" mit dem Ziel, nicht gegen den Wortlaut des Gesetzes zu verstoßen. Das BKA hatte sich mit der Beurteilung des S&W-Messers verstrickt und ist im beschriebenen Fall zurückgerudert. Das ging allerdings nicht unter Nutzung der bereits vorgelegten Argumentation beim S& W-Messer, die darin bestand, das Messer weise zwar einen geteilten Griff mit zwei schwenkbaren Hälften auf, lasse sich aber nur zweihändig öffnen. Mit diesem Argument hätte das BKA das hier in Rede stehende Messer ebenfalls absegnen müssen, wollte das aber nicht mehr. Also sucht man nach einem Ersatz und da bleibt nur noch die Mär (mehr ist es in der Tat nicht) von der angeblichen Verbreitung dieser Messer unter Jugendlichen. Daß die Gewaltkriminalität im fraglichen Zeitraum, also zur Zeit der Einführung des WaffG 2003 und der nachfolgenden Messer-Änderungen auf breiter Front zurückging, auch in der Jugendkriminalität, ist nicht wahrgenommen worden.

So kann ein Gesetz willkürliche Elememte enthalten und die Anwendung des Gesetzes in besonders scharfer, für den Betroffenen möglichst nachteiliger Form ist nicht mehr und nicht weniger als staatliche Willkür.

Ein weiteres Problemfeld ist die - eigentlich verfassungswidrige - Durchbrechung der Gewaltenteilung. Die Beurteilung der Frage, ob ein Gegenstand Waffe im Sinne des Gesetzes ist oder gar ein verbotener Gegenstand, ist Rechtsanwendung. Die Rechtsanwendung in der Rechtsprechung ist Sache alleine der Gerichte. Gerichte holen keine Rechtsgutachten ein, es sei denn, es ginge um die Beurteilung ausländischen Rechts. Das, was das BKA schreibt, ist für die Justiz irrelevant. Sie hat die oben angesprochenen Rechtsfragen selbst zu beantworten. Die Gerichte tun dies aber in der Regel wohl nicht, sondern warten "Bescheide" des BKA ab, wiewohl sie aus eigener Entscheidungsmacht, die ihnen von der Verfassung zugewiesen ist, entscheiden könnten, ja sogar müßten. Faktisch aber wird man heutzutage vom BKA "verurteilt", einer Verwaltungsbehörde, der Exekutive.

Ich meine, daß man einen derart undisziplinierten Umgang mit dem Grundgesetz nur im Waffenrecht vorfindet.

Allerdings muß man den Gesetzgeber im Hinblick auf die Tatbestandsmerkmale hier in Schutz nehmen. Die gesetzliche Definition des Butterflymessers ist weiter, als das allgemeine Sprachverstänsdnis es sein mag, denn sie umfaßt alle Messer mit geteiltem Griff, die die Klinge durch Schwenken der Griffhälften freigeben. Von mehr oder weniger Widerstand, von dem einschränkenden Erfordernis, das Messer mit einer Hand öffnen zu können, steht nichts im Gesetz. Die Bezeichnung "Butterfly" (Schmetterling) könnte eine Beschreibung der Bewegung der Griffhälften sein, in der die Griffhälften analog zu den Flügeln des Tiers gesehen werden. Vielleicht ist es auch eine Verballhornung des Wortes Balisong, so genau kenne ich die Etymologie des Begriffs nicht. Jedenfalls muß eigentlich jedes deutsche Gericht, das über die angesprochene Frage zu urteilen hat, jedes Messer mit zweigeteiltem Griff, bei dem die Klinge durch Schwenken der Griffhälften freigelegt wird, als verbotenen Gegenstand betrachten, ganz gleich, wie die Mechanik beschaffen ist, also auch das S&W-Messer.

Die Geschichte ist durch das ganze Elend der gestetzlichen Regelung geprägt. Ich gestehe, daß ich das Messer weder bestellt, noch Angaben von Händlern vertraut hätte. Es ist in Gestaltung und Eigenschaften einfach zu nahe dran an der gesetzlichen Definition, als dass man hätte sicher sein können.
 
Last edited:
Hi Franco, was ist den bei dem Gerichtstermin rausgekommen?

Haebbie

Sorry liebe Leute ich hatte letztendlich die Nase voll nach knapp 6 Jahren haben wir dann eine Geldstrafe in Höhe von 1000€ akzeptiert was ich aber an ein Kinderhospiz Spenden durfte von daher tat es nicht weh allerdings die 5000€ Anwalts und Gerichtskosten schmerzen immernoch !

Weißt nicht ob das schon jemand kennt,denke aber schon nur nochmal zum Abschluss:

Ich kann den Feststellungsbescheid immernoch nicht glauben !

https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...325FbZ351ButterflymesserColdSteelParadox.html


Liebe Grüße an alle Messerfreunde
 
Hallo Franco,


vielen Dank für die Mitteilung.
Schade, dass es so ausgegangen ist - auch wenn ich es schon so befürchtet hatte...

Demnächst muss dann jemand mit einem Haarkamm-Butterfly blechen weil der Kamm - engagiert eingesetzt - auch schneiden kann :irre::irre::irre:....

Ich denke im Bezug auf Messer und Rechtsprechung ist klar wo die Reise hingeht...

Grüße
 
Hallo,

ich bin durch die aktuelle Diskussion um den §42a auf diesen Thread gestoßen.
Habe mir lange überlegt, ob ich hier eine Antwort schreibe, aber ich muss meine Meinung letztendlich loswerden.
Für mich als langjährigen Messersammler (über 20 Jahre) ist das Cold Steel Paradox ganz eindeutig ein Butterflymesser.
Warum? Es sieht aus wie ein Butterfly, es läßt sich bedienen wie ein Butterfly und es hat alle Komponenten eines Butterfly.
Das Gesetz sagt ganz klar, dass Butterflymesser in Deutschland verboten sind. Und das ist gut so.
Der Bescheid des BKA bezieht sich ganz eindeutig auf diese Tatsache. Ich habe mal auf Wikidingsbums nachgesehen, da wird ein Butterfly / Balisong als Messer beschrieben, bei dem der Griff in einer 180 Grad Bewegung hinter die Klinge geklappt wird. Von Einhandbedienung ist hier keine Rede.
Außerdem verwundert es mich doch sehr, dass man sich auf Aussagen einer amerikanischen Firma beruft "the legal one". Zum Glück bestimmen amerikanische Firmen noch nicht deutsches Recht.
Ganz und gar nicht verstehe ich aber, dass man solche Messer en gros in den USA bestellt, wo doch 1000% klar ist, dass der Zoll solche Pakete öffnet.
Ich möchte hier keinesfalls als besserwisserisch oder "hinterher ist jeder schlauer" rüberkommen.
Aber ich möchte doch an alle Messerfreunde appelieren, dass man nicht "schlafende Hunde" wecken sollte. Sonst können wir unser Hobby wirklich bald an den Nagel hängen.
Ich fahre ja auch nicht mit einem Puma Waidblatt an meinem Gürtel mit der S-Bahn.

Grüße
Andreas
heute ohne die drei Steirer
 
...
Das Gesetz sagt ganz klar, dass Butterflymesser in Deutschland verboten sind. Und das ist gut so. ...

Auch ich muss vehement widersprechen.
Und ich fühle mich bestärkt durch Aussagen im Antrag der Bundesratsinitiative zur Einführung von „Waffenverbotszonen" 2007.
Dort heisst es explizit:
„Der dargestellten Gewaltbereitschaft kann nicht durch eine Erweiterung des Verbotskatalogs … um … gefährliche(n) Messer begegnet werden.
Es besteht hier die Gefahr, dass ein Verbot zu einem Ausweichen auf andere … Gegenstände führt, über die dann erneut eine Verbotsdiskussion entsteht.“

Und deshalb verwundert mich in der aktuellen Bundesratsinitiative von Niedersachsen und Bremen die Verschärfung des Waffenrechts durch ein ausnahmsloses Verbot von Springmessern.

Grüße
cut
 
Hallo und danke für euer Feedback.

@pitter

es ist gut so, weil für mich persönlich (Jahrgang 1968) ein Butterflymesser eine Stichwaffe und kein Messer im Sinne eines Werkzeugs ist. In meiner Jugend sind nur bestimmte Leute mit solchen Messern rumgelaufen und ich würde mich auch heute nicht wohl fühlen, wenn jemand in der Öffentlichkeit damit rumläuft. Das ist natürlich meine eigene, subjektive Meinung und ich spreche hier immer vom Führen in der Öffentlichkeit. Wenn jemand diese Messer sammelt und zu Hause in der Schublade liegen hat ist das für mich völlig ok.

@cut

das Verbot von Butterflymessern hat nichts mit der aktuellen Diskussion um die Verschärfung des Waffenrechts zu tun, diese Messer sind seit 2003 verboten. Ob ein generelles Springmesserverbot sinnvoll ist will ich nicht beurteilen. Aber, es macht für mich definitiv einen Unterschied, ob jemand bei einem Messertreffen einen alten Hubertus Springer dabei hat, oder ob jemand in der Öffentlichkeit ein Stiletto bei sich führt. Letzteres ist für mich (subjektive Meinung) ganz klar eine Stichwaffe und hat nichts außerhalb der eigenen vier Wände zu suchen.

Grüße
Andreas
 
@winzi: Andreas, deine Meinung in Ehren aber halten wir uns doch ans Gesetz.

Butterfly sind seit 2003 aus rein politischem Populismus verbotene Waffen.
Springmesser sind IMMER Waffen i.S.D WaffG und seit 2008 ist das Führen von Hieb-&Stosswaffen durch §42a verboten.

Was ein zusätzliches Besitzverbot für Springmesser, wie es sich seit 2003 bei Butterflymessern sinn-&nutzlos erweist,
zu mehr "Sicherheit" beitragen soll ist mir schleierhaft.

Ein Komplettverbot hat vor 20 Jahren vielleicht noch Sinn gemacht weil die Dinger aus den Schaufenstern von Geschäften verschwanden aber heute, wo jeder 12jährige Honk beim Internetchinesen seiner Wahl sowas bestellen kann ist es eher kontraproduktiv weil sich der Coolnesfaktor bei den Kids erhöht.
 
Also ich bin der Meinung wenn man eine "Waffe" wie z.B. die Springmesser komplett verbieten will, sollte erst mal nachweisen, was denn da dran sooo gefährlich ist. Und dazu würde gehören nachzuweisen, dass es besonders oft zu Verbrechen benutzt wird. Dann hat man eine saubere Grundlage und mit der kann man arbeiten.

Alles andere ist für mich glatte Willkür oder reiner Populismus. Man macht halt was, weil es möglicherweise beim Stimmvolk gut ankommt auch wenn es gar keinen Sinn macht. Das kann aber doch unmöglich die Grundlage rechtsstaatlichen Handelns sein, oder ???
 
es ist gut so, weil für mich persönlich (Jahrgang 1968) ein Butterflymesser eine Stichwaffe und kein Messer im Sinne eines Werkzeugs ist. In meiner Jugend sind nur bestimmte Leute mit solchen Messern rumgelaufen und ich würde mich auch heute nicht wohl fühlen, wenn jemand in der Öffentlichkeit damit rumläuft.

Moin.

Das in Verbindung mit Deiner obigen Warnung, keine "schlafenden Hunde zu wecken" öffnet den populistischen Verbotsforderungen Tür und Tor. Es zählt nicht, was ist, sondern was sein könnte, und zwar ganz subjektiv.
Das diejenigen, die wirklich böses wollen (und nein, jugendliches Posen gehört da nicht zu, das ist von mir aus albern, aber nicht per se gefährlich), bei der Ausübung dieses bösen nicht an einen Gegenstand gebunden sind, ist eigentlich selbsterklärend.

Und was bitte spricht gegen ein Waidblatt am Gürtel in der S-Bahn? Bist Du an diesem Ort gefährlich, im Wald aber nicht?

Meine These: Wir haben mittlerweile viel zu wenige Messer in der Öffentlichkeit. Sie gehören nicht mehr in das alltägliche Bild, ihre Nutzung schon mal gar nicht. Das schafft Raum für Spukbilder und Angstphantasien. Wie die Angst vorm bösen Ausländer, die vor allem da groß ist, wo der Migrationsanteil der Bevölkerung am geringsten ist.
Wenn ich also jetzt auch noch als Messerträger- und Liebhaber anfange, mich wegzuducken und ins gleiche Horn zu stoßen, wer soll denn dann bitte für Normalität sorgen?

So können wir das Hobby nicht nur an den Nagel hängen, sondern schlagen ihn selber ein.

Gruß,

Nick
 
Nick hat recht.

@ Andreas butterflymesser sind eigentlich Fischermeser.
Selbst mein Opa hat eins so benutzt, nach dem er eins am Wasser gefunden hatte.
Ist eben eine frühe Form von Einhandmesser und keine Waffe!
 
Moin.



Meine These: Wir haben mittlerweile viel zu wenige Messer in der Öffentlichkeit.



Genau so ist es. Wir haben mittlerweile viel zu wenige Messer in der Öffentlichkeit. Es traut sich keiner mehr ein Messer offen zu tragen. Ausserdem ist das führen von vielen Messern ja schon verboten, bzw. wird verfolgt. Dolche, Karambits, Tantos, grosse Bowies usw. usw.

Auch ein kleiner Dolch mit 9 cm Klingenlänge darf ja nicht mehr geführt werden. Durch das verschwinden der Messer in der Öffentlichkeit, ändert sich auch das öffentliche Bewusstsein.
Jetzt wird ja in den Medien schon verbreitet: "In der BRD darf jeder ein Messer bei sich haben" , untermalt von Bildern von Wakizashis und Dolchen, die man eben nicht mit sich führen darf.
Es wird also mit manipulierter Propaganda gearbeitet und darauf geht die Masse eben ab.

Wer meint, er mit seinem Gentleman-Folder ist davon nicht betroffen für den habe ich ein ganz einfaches Experiment vor den Wahlen am 26.05.2019. Geh doch zu einem Wahlstand in der Fussgängerzone wo deine Volksvertreter gerade täglich um deine Stimme werben. Sprich Sie auf das führen von Taschenmessern an und hole deinen lieben "nicht taktischen anti-Militär Gentleman-Folder mit den orangen Griffschalen" aus der Tasche.

Sie werden dich lynchen. Sie schreien dich nieder, Sie holen per Handy die Polizei.

Am Samstag hatte ich auf einem Familienfest ein Gespräch mit einer 20-jährigen politisch aktiven Studentin. Es ging gerade um Messer. Sie hat mich dann aufgeklärt, ich habe nur noch mit den Ohren geschlackert. Wörtliche Zitate:


"Büchsenmacher, Messermacher und Zeitsoldaten sind strukturelle Rechtsextreme."

"Alle Facebookseiten mit Messern sind Waffennarren und gehören sofort abgeschaltet."

Was willst du da noch sagen?



Was ich nach wie vor schlimm finde, ist wenn Leute hier im Forum allen ernstes Verbote von Messern oder Führverbote für bestimmte Messer fordern.

Was willst du da noch sagen?




Ich habe jetzt 18 Einschreibbriefe (auf meine Kosten) und über 60 E-mails für uns alle geschrieben und hier rufen "Mitstreiter" nach Verboten oder finden diese gut.

Während viele von uns auf den Zinnen stehen und gegen die Orks kämpfen, Pfeile abschiessen und Lanzen werfen (für uns alle) entfernen andere die Balken am Burgtor und lassen die Zugbrücke runter.

Es ist im Forum eben wie im echten Leben...…..
 
...
Was ich nach wie vor schlimm finde, ist wenn Leute hier im Forum allen ernstes Verbote von [...] fordern.

Was willst du da noch sagen?
...
hier rufen "Mitstreiter" nach Verboten oder finden diese gut.
Es ist im Forum eben wie im echten Leben...…..
Auch wenn es weder tröstlich noch hilfreich ist, lass dich vergewissern, es gibt nicht nur dieses Forum, in dem manche so denken, weil sie im Glauben leben, dass *es* sie nichts anginge, wenn mehr oder weniger laut über Verschärfungen in Regelwerken und Gesetzen nachgedacht oder die Diskussion darüber aus bestimmten Ecken angeschoben wird... Ich habe sowas neulich auch in der völlig harmlosen Imkerszene erlebt...
Spricht man es dann deutlich an oder dagegen, ist man im Handumdrehen Verschwörungstheoretiker oder AFD-Sympathisant...
Läuft... - wo ist der Kotzsmilie, wenn man ihn braucht oder wenigstens der "Mir_ist_kotzübelsmilie"...
 
Hallo,

genau, wie im richtigen Leben. Da werden auch Tatsachen und Aussagen ständig verdreht.
Wo wurde in meinen Beiträgen ein Verbot gefordert? Ich habe lediglich meine Meinung zu einem seit 2003 bestehendem Verbot kund getan.
Und warum sollte ein Polizeieinsatz an einem Wahlstand in der Fußgängerzone ausgelöst werden, wenn ich meinen (legalen) Gentlemen Folder raushole???
Also ich behaupte mal (Vermutung), dass in Bayern ein großer Teil der Politiker einen Jagdschein hat und ein Messer für ganz normal empfindet.
Aber ich lasse mich ja gerne wieder belehren.

Grüße
Andreas
 
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