Interessante Auslegung des §42a in SH

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porcupine

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Über Jugendliche, die schon des öfteren mal wegen Tragens von Einhandmessern vor dem Richter erscheinen mußten, ist folgende Info an mich gekommen: Dem Richter ist es bei der Verhandlung egal, ob das Messer bauartbedingt ein Einhandmesser ist. Er nimmt es am Griff und versucht, die Klinge aufzuschleudern. Geht das, ist es ein einhändig feststellbares Messer. Oder er nimmt die Klinge zwischen Daumen und Zeigefinger und schleudert den Griff nach unten. Geht das ... dto. Ob da ein Nagelhau, Öffnungsloch oder -knopf dran ist, spielt keine Rolle.

Schlecht für alle, die z.B. ein BUCK 110 oder ähnliches mitführen. Weiß nicht, ob das ein einzelfall ist oder ob es bald Schule machen wird.
 
Nabend,

Vor dem Hintergrund daß du hier ausdrücklich von Jugendlichen sprichst,
sogar von Jugendlichen die schon öfter wegen sowas vor dem Richter standen,
Kann ich nur sagen daß ich den Richter Pfiffig finde. Das bestätigt mich nur in meiner Annahme das man ruhig ein bisschen auf das Fingerspitzengefühl der Richter vertrauen sollte.
Denn daß was du hier beschreibst, ist die Art von Auslegung des 42a für die er ja offiziell verabschiedet wurde.
Wenn jetzt auch noch in die andere Richtung so gut funktioniert, prima.

Daß es schlecht für alle ist kann ich aus deinem Beitrag erstmal nicht ersehen.

Ihr könnt mich jetzt gerne verbal steinigen oder die anonyme Beleidungsfunktion nutzen um mich zu ärgern, aber das ist meine Meinung.

Gruß Holibanum
 
ausdrücklich von Jugendlichen sprichst,
sogar von Jugendlichen die schon öfter wegen sowas vor dem Richter standen,

Was hat die Häufigkeit einer Tat mit der Beurteilung des Messers zu tun?



Kann ich nur sagen daß ich den Richter Pfiffig finde. Das bestätigt mich nur in meiner Annahme das man ruhig ein bisschen auf das Fingerspitzengefühl der Richter vertrauen sollte.
Das ist nicht pfiffig, das ist aus NYC übergeschwappt, der Richter hat vermutlich in Zeitungen oder in Netz von der Hatz auf "Gravity Knives" gelesen und das auf den § 42a übertragen.

Ich glaube du verwechselst da Fingerfertigkeit mit Fingerspitzengefühl.
Ich hab hier ein Vic Farmer das ich mit einer Hand aufbekomme, die Fingerfertigkeit des jeweiligen Richters kann nicht der Maßstab sein.

Das bestätigt mich besonders nach meinen persönlichen Erfahrungen der letzten Jahre nur in meiner Überzeugung das es in Deutschland Richter gibt die sich für Götter halten.

Gewollt war das davon gehe ich aus, aber bestimmt nicht um das Führen von Einhändern zu ermöglichen, das ist und bleibt ein Verbot des Führens,
sauber verpackt um erst mal keine allzu grossen Wellen zu schlagen.
Das selbe Spiel erlebst du gerade mit der Maut, in 5 Jahren bezahlen alle, auch auf Bundesstraßen.


Ihr könnt mich jetzt gerne verbal steinigen oder die anonyme Beleidungsfunktion nutzen um mich zu ärgern, aber das ist meine Meinung.

Wer für für sich eine Meinung in Anspruch nimmt muss auch anderen zugestehen eine eigene Meinung dazu haben.
Vorab schon jede andere Äusserung als "verbal steinigen" zu bezeichnen zeugt auch nicht gerade von Toleranz.

Und das Gejammer über die Renommee Funktion ist nur noch langweilig, das es dafür Rot gibt dürfte
in der Natur der Sache liegen
 
Warum man einen Folder nicht mit einer Hand öffnen können darf , ein Fixed mit größerer Klinge dafür kein Problem für unsere Justitz darstellt werde ich nie begreifen. Und wie schon gesagt ,mit etwas Geschick fummel man jeden Folder einhändig auf.
 
Was will uns Porcupine damit sagen? (Dass es u.U. Richtungen gibt, den 42a zu verschärfen?)

Dass bald auch definitiv in die Kategorie "zweihändig" gehörende Messer auch bald davon betroffen sein können und man sich an den Dänen ein Beispiel nimmt? Läuft jeder nur noch mit nem Vox-Anso oder Pingo rum? ;)
 
Nabend,
Kann ich nur sagen daß ich den Richter Pfiffig finde. Das bestätigt mich nur in meiner Annahme das man ruhig ein bisschen auf das Fingerspitzengefühl der Richter vertrauen sollte.
Denn daß was du hier beschreibst, ist die Art von Auslegung des 42a für die er ja offiziell verabschiedet wurde.

Ich vermute mal, dass es sich um einen Richter des Amtsgerichts handelt. Ein Richter der nächsthöheren Instanz kann das möglicherweise ganz anders beurteilen.


Daß es schlecht für alle ist kann ich aus deinem Beitrag erstmal nicht ersehen.

Ob es schlecht für alle ist, kann man auch erst dann beurteilen, wenn man die Urteile und die Begründungen kennt. Auch weiß ich nicht, welche Messer es waren, über die der Richter zu urteilen hatte.

Eine Kopie des Urteils und ein Bild des eingezogenen Messers wäre da sehr hilfreich. Weiterhin gehe ich mal davon aus, dass die Jugendlichen bei der Verhandlung nicht von einem Rechtsanwalt vertreten wurden.

Gruß
Gerhard
 
Last edited:
Na ja erst mal gibt es bei diesen Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich gar keine Gerichtsverhandlungen, erst wenn man den Rechtsweg beschreitet kommt es dazu. Der threadstarter schreibt von mehreren Jugendlichen die zum gleichen Richter mussten. Und das ganze ist mehrmals geschehen. Tut mir leid, aber ich habe etwas Bedenken über die Berichterstattung. Wie viele Gerichtsverhandlungen gibt es denn bei euch wegen dem 42a bei uns sind die eher die Ausnahme.

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...
Das ist nicht pfiffig, das ist aus NYC übergeschwappt, der Richter hat vermutlich in Zeitungen oder in Netz [...] gelesen und das auf den § 42a übertragen.

Ich glaube du verwechselst da Fingerfertigkeit mit Fingerspitzengefühl.
Ich hab hier ein Vic Farmer das ich mit einer Hand aufbekomme, die Fingerfertigkeit des jeweiligen Richters kann nicht der Maßstab sein.

Das bestätigt mich besonders nach meinen persönlichen Erfahrungen der letzten Jahre nur in meiner Überzeugung das es in Deutschland Richter gibt die sich für Götter halten.
Vllt. ist der Richter auch einfach nur gut informiert und benutzt sein *irgendwo* erlangtes Wissen, um nachzuweisen, dass er nicht ganz weltfremd ist... So kommen die Geister, die man rief, jetzt auch schon in Person eines fingerfertigen Richters zurück... Ich halte es zwar auch für extrem albern, ein Messer mit Nagelhieb unbedingt mit einer Hand normal, mit/ohne Gummihandschuhe oder sogar an Klinge/Nagelhieb gegriffen öffnen können zu müssen, aber in diesem Fall war es evtl. angebracht, das so zu demonstrieren...

Warum sollte sich dieser Richter für einen Gott halten, nur weil er möglicherweise "gut" informiert und fingerfertig ist ?
Das ist nur *eine* von vielen Quittungen dafür, dass u.a. Internetnutzer auch in deutschsprachigen Foren nicht auf ernstgemeinte Ratschläge hören woll(t)en. Nämlich es zu unterlassen, in Foren "skills" zu beschreiben, darauf zu bestehen es schreiben zu müssen oder eben die moderne Version auf yt zu nutzen, um damit hausieren zu gehen. Beweise mal, dass es nicht so ist...

Aber das wollte schon vor Jahren niemand hören, ausgelacht und dümmlich "angequatscht" wurde man dafür und jetzt will es offenbar auch noch niemand hören... :rolleyes:

Gruß Andreas
 
Last edited:
Ich kann holibanum hier nicht wirklich zustimmen. "Pfiffig" ist nicht dass Wort mit dem ich einen solchen Richter bezeichnen würde. Wenn auch ein anderer Richter die Sache ganz anders sehen kann, so besteht doch die Gefahr, dass diese Auslegung Schule macht. Damit wären dann de facto so gut wie alle Klappmesser mit Arretierung vom Führungsverbot betroffen (wenn man mal vom absurd heftig angezogenen Schrauben absieht, mit denen man das Messer mit 2 Händen kaum geöffnet bekommt).
Auch wenn das Gesetz größtenteils nur bei Jugendlichen so ausgelegt würde, wollt ihr eine weitere Einschränkung in Kauf nehmen? Mit sowas besteht theoretisch die Grundlage dafür, dass einem sogar das Gute alte Opinel abgenommen wird.

Grüße Cracky
 
Nabend,

42a ist eine Zumutung. Nicht weil er mir stinkt, mir stinken auch andere Gesetze.
Sondern weil die Formulierung in meinen Augen nicht eindeutig ist.
Es ist in meinen Augen eine riesen Sauerei daß ich nachweisen muß einen allgemein an erkannten Zweck zu verfolgen.
Denn im Prinzip verfolge ich immer und ausschließlich allgemein anerkannte Zwecke mit Klappmessern.
Es liegt mir fern andere Menschen mit meinen Messern zu verletzen, zu bedrohen oder einzuschüchtern. Auch Sachbeschädigungen oder sonstige Dinge die man mit einem Messer anstellen kann sind nicht der Zweck zu dem ich ein Messer führe. Hier liegt in meinen Augen die Schweinerei des Paragraphen.

Eindeutig formuliert ist jedoch welche Messer gemeint sind. Und zwar "Messer mit einhändig verriegelbarer Klinge".
Und daß sich ein Richter von einem Jugendlichen der schon mehrfach wegen Verstößen gegen das Waffengesetz aufgefallen ist kein X für ein U vormachen lässt ist vielleicht wirklich weniger Pfiffig als ich am Anfang dachte.
Es ist wohl einfach selbstverständlich. Und wenn der Richter diesen Jugendlichen auch ihr Opinel abnimmt: Bitte, Danke!
Diese Buben sollen froh sein das sie ihr Slipjoint behalten dürfen.

Natürlich möchte ich genau so wenig wie alle anderen hier auch in der Wahl meines Taschenmessers einschränken müssen.

@Cougar
Ich wollte damit nur anmerken das ich zu dieser Meinung stehe obwohl ich mit harschen Erwiederungen auf persönlicher Ebene rechne.
Das hat nichts mit Intoleranz zu tun.
Im Gegenteil es war quasi eine Art um Toleranz für meine Meinung zu bitten.


Gruß Holibanum
 
@holibanum
Meiner Meinung nach sollten auch Jugendliche das Recht haben ein Klappmesser mit Arretierung bei sich zu tragen, denn ich traue dem Großteil
tatsächlich zu, keine wie auch immer gearteten kriminellen Absichten zu haben. Und da es im vorliegendem (noch nicht bestätigten) Fall tatsächlich um Jugendliche
geht die wiederholt gegen Paragraph 42a (übrigens nicht Waffengestz soweit ich weiß), halte ich es für ungerechtfertigt, den Paragraphen derart zu dehnen.
Man stelle sich vor Jugendlicher X wird mit einem "echten" Einhänder erwischt, und um Ärger aus dem Weg zu gehen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, nimmt er
danach nur noch einen vermeintlichen Zweihänder mit, nur damit er am Ende erlebt wie im auch dieser abgenommen, und eine weitere Ordungswidrigkeit angehängt wird.
Auch wenn mich dass nicht betrifft, so finde ich solche Fälle doch absurd. Ich wäre durchaus dafür, dass bereits durch Gewalttaten aufgefallenen Jugendlichen (und Erwachsenen) ein temporäres Messertrageverbot auferlegt wird. Allerdings werden beim aktuellen Gesetz die Leute nach der Art des Messers welches sie tragen beurteilt (besagte Jugendliche hätten ja mit einem Fixed unter 12cm keine Probleme gehabt), und nicht danach, inwiefern sie schon auffällig geworden sind.
 
Hallo Cracky,

so wie du das darstellest kann ich dir zu 100% zustimmen.

Mehr Interpretation des Eröffnungsbeitrages war einfach eine Andere.
Den beschriebenen Jugendlichen war anscheinend sehr wohl bewusst wie der Richter urteilt.
Ich kann mir nicht vorstellen daß sie das erst nach der letzten Begegnung kapiert haben.
Des öfteren lässt für mich auf mehr als 2 mal schließen. Eher auf eine gewohnheitsmäßige Ignoranz.
Auch kann ich im Eröffnungsbeitrag nicht erkennen daß ein berechtigtes Interesse zur Diskussion stand.
Von daher bin ich einfach von Jugendlichen augegangen die mindestens "gewaltbereit" sind oder sich so darstellen wollen.
Und zudem noch doof genug sich erwischen zu lassen.
Nicht von Jugendlichen denen ich traue.


Gruß Holibanum
 
Hallo Porcupine,

mich würde interessieren für wie glaubwürdig Du Deine Informanten hälst.
(bitte nicht falsch verstehen,das ist eine vollkommen wertfreie Frage)

Was mir an der Geschichte komisch vorkommt ist, dass meiner Meinung nach,es wegen einer Ordnungswidrigkeit ja normalerweise nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.
Höchstens,wenn von Seiten des Messerträgers gegen die Einziehung/den Bußgeldbescheid vorgegangen wird, was ich von Jugendgericht-Stammgästen jetzt erstmal nicht erwarten würde.
(korrigiert mich bitte falls das Quatsch ist)


Gruß,
NinjaTurtle
 
Moin

mich würde interessieren für wie glaubwürdig Du Deine Informanten hälst.

Das ist eigentlich egal;)

Wenn ich meinem Sohn erzähle, dass es Drachen, Elfen und den Weihnachtsmann gibt, dann sind das für ihn unumstößliche Wahrheiten.

Wir sind hier aber nicht auf einem Kindergeburtstag oder beim Stammtisch, sondern in einem Fachforum.

Und da ist eine nicht belegte Information eben nur ein Gerücht, das der Schwager meines Taxifahreres beim Friseur aufgeschnappt hat.

Sorry Jungs, - aber der ganze Thread hier ist für den Papierkorb.

Gruß
chamenos
 
Es gibt Kommentare zum WaffG, verfasst von zwei, wie ich meine, gestandenen Juristen. Dort heißt es u.A. dass der Begriff des Einhandmessers "weit zu fassen" sei und schließt somit auch Messer ein, die sich ohne besonderes Geschick mit einer Hand öffnen lassen, unabhängig davon ob sie mit den konstruktiven Merkmalen eines typischen Einhandmessers ausgestattet sind.

Der beste, ganz offizielle Beweis für diese "weite Fassung" ist der Feststellungsbeschied über das PF Foxtrott vom 18.03.2013. Dort heißt es:

Bei der Handhabung mit dem Messer wurde hier jedoch festgestellt, dass sich das Messer
auch mit einer Hand öffnen lässt. Zwar fehlen die für ein Einhandmesser typischen Bedienelemente,
jedoch lässt sich das Messer auch ohne besondere Fähigkeiten und Übungen durch
eine Schleuderbewegung "aus dem Handgelenk" öffnen und arretieren. Dies ist dem im zusammengeklappten
Zustand weit aus dem Heft stehenden Klingenrücken und dem ausgeprägten
Nagelhau geschuldet.

Endergebnis: Das Foxtrott ist ein Einhandmesser im Sinne des 42a.
 
Ich habs für glaubwürdig angesehen. Kann aber, wenn sich die Gelegenheit ergibt, noch mal kritisch nachfragen.

Danke für Deine Antwort.

Die Jungs sollen mal die Urteilsbegründung rausrücken:)-ansonsten gilt wohl Chamenos' Empfehlung bezüglich der runden Ablage;)...

Alles in allem klingt's komisch.
 
Last edited:
Ich habe die Auskunftsperson noch mal angesprochen. Leider ist nichts Genaueres rauszukriegen (wollte vllt. auch nicht). Ich möchte auch nicht weiter nachforschen, wegen was die nun genau vor Gericht und so, geht mich ja eigentlich nichts an.
Lassen wirs gut sein und sortieren das ein gemäß Chamenos' Vorschlag.
 
Denke auch, dass man hier jetzt zu machen kann.

Schon die Einleitung in das Thema hatte mich aufhorchen lassen: Jugendliche, die schon des öfteren mal wegen Tragens von Einhandmessern vor dem Richter erscheinen mußten

Ich hatte mich schon da gefragt, wie es überhaupt zu dieser Vorführung durch einen Richter per legalem Spielraum gekommen war: Warum und wie wird man des Öfteren beim Führen mit Einhandmesser erwischt, wie war die genaue Vorsituation und der Grund für die Durchsuchung, was haben die mit den Messer gemacht??

Maku hat ja schön verdeutlicht, dass ein Messer nicht zwingend bautypische Merkmale eines Einhandfolders vorweisen muss, um dem Führungsverbot zu unterliegen.
Klar gibt es Hersteller, die solche Paragraphen durch andere Mittel (z.B. durch erhöhtes Herausstehen der Klinge im eingeklappten Zustand, etc.) unterlaufen wollen, welche von Behörden erkannt und ebenfalls zu Nichte gemacht werden, was §42a ja auch zulässt.

Aber gerade dann sollte man vorsichtig sein und entsprechende Messer wirklich nur in den genannten Ausnahmefälle nutzen.
Mein Schreiben von polizeilicher Behörde hierzu habe ich immer am Mann!!!
 
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