Vereinsrecht

Moppekopp

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Hi!

Ich habe eine Frage zum Vereinsrecht.
Wer wird bei der Auflösung eines Vereins für die eventuell entstandenen Schulden haftbar gemacht?
Und in weit kann ein neuer vorstand für "alte" Schulden belangt werden?

Danke schon mal im Voraus für jede Antwort und ich hoffe ihr verzeiht mir da OT-geposte! Die Frage ist aber ziemlich dringed!!

Gruß Tobi
 
Rechtsfähiger (eingetragener) Verein (e.V.): Haftet i.d.R. nur mit dem Vereinsvermögen. Falls kein Vereinsvermögen da ist hat der Schuldner Pech gehabt. Aber: Durchgriffshaftung analog z.B. GmbH-GF möglich, z.B. wenn der Vorstand im Wissen um die Zahlungsunfähigkeit des Vereins den Verein weiter wirtschaftlich verpflichtet kann der Gläubiger Befriedigung im Privatvermögen des Vorstands suchen, analog bei Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben.

Gruss
Markus
 
Hi Moppekopp!

Ich bin kein Anwalt! Aber nach dem, was ich bis jetzt mitgekriegt hab darf so ein e.V. doch gar keine Schulden machen! (in der Theorie)
Wenn ihr den alten Vorstand entlastet habt, obwohl ihr von den Schulden wusstet, könntet ihr schlechte Karten haben, denke ich.
Du solltest schleunigst die Protokolle der letzten Hauptversammlung zusammensuchen und zum Anwalt laufen. Das machen deine Gegner nämlich bestimmt.

Zorro
 
Hi!


Danke für die Infos!!! Das problem ist, dass ich erst seit ein paar MOnaten in dem Vereinb bin. Allerdings hat sich das mit dem Vorstandsposten so schon erledigt. Da ich 1)keine Ahnung von Vereinsleitung habe und 2)den Verein und den dazugehörigen Klüngel noch nicht lang genug kennne!

Gruß Tobi
 
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