Hi!
Ich habe eine Frage zum Vereinsrecht.
Wer wird bei der Auflösung eines Vereins für die eventuell entstandenen Schulden haftbar gemacht?
Und in weit kann ein neuer vorstand für "alte" Schulden belangt werden?
Danke schon mal im Voraus für jede Antwort und ich hoffe ihr verzeiht mir da OT-geposte! Die Frage ist aber ziemlich dringed!!
Gruß Tobi
Ich habe eine Frage zum Vereinsrecht.
Wer wird bei der Auflösung eines Vereins für die eventuell entstandenen Schulden haftbar gemacht?
Und in weit kann ein neuer vorstand für "alte" Schulden belangt werden?
Danke schon mal im Voraus für jede Antwort und ich hoffe ihr verzeiht mir da OT-geposte! Die Frage ist aber ziemlich dringed!!
Gruß Tobi