Ist Benchmade 585 mini Barrage EDC tauglich?

fanaijia

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habe zuvor in Forum gelesen, dass der mini Barrage als Springmesser wegen Waffengesetzts nicht als EDC getragen werden soll. Der kleine gefaellt mir sehr gut, es ist zu schade, wenn wirklich so ist. Habe aber auch irgendwo gelesen dass wenn die Lange und Breite der Klinge in bestimmtem Verhaeltnis sind zaehlt der Messer nicht als verbotenen Waffen. Was meint ihr? Weisst jemand die genaue Regelung?
 
Danke. Da die Klinge nur 7,4cm lang ist, und auch seitlich aussprint, unterliegt der Messer 2.4.2 den Ausnahmen? Oder habe ich falsch verstanden?
 
Hi fanaijia!

Beim Führen des BM585 bewegst Du Dich in einer rechtlichen Grauzone. Das Messer ist ein Einhandmesser und unterliegt damit dem Führungsverbot des § 42a I WaffG. Es sei denn, Du hast ein "berechtigtes Interesse" das Messer zu führen. "Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient." (so der Gesetzestext).

Was ein "berechtigtes Interesse" oder ein "allgemein anerkannter Zweck" ist, kann Dir hier niemand (rechts-)verbindlich sagen. Das können auch nicht die Politiker, die das Gesetz beschlossen haben oder Polizisten, die es anwenden sollen. Lesestoff/Diskussionen dazu findest Du hier im Forum reichlich.

Apropos Lesestoff: HIER findest Du einen Testbericht zum BM585 mit vielen schönen Bildern und ausführlichen Beschreibungen.

Grüße
 
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