Faustmesser

OldHand

Mitglied
Messages
15
Nach dem neuen Waffengesetz dürfen Faustmesser von Inhabern einer jagdrechtlichen Erlaubnis oder den Angehörigen der leder- und pelzverarbeitenden Industrie zur Ausübung ihrer Tätigkeit erworben und benutzt werden, ansonsten sind sie verboten.

Wie definiert sich den ein Faustmesser? Kann mal einer ein Bild ins forum stellen? Danke im Voraus.
 
Original geschrieben von OldHand
.........ansonsten sind sie verboten.

Wie definiert sich den ein Faustmesser? Kann mal einer ein Bild ins forum stellen? Danke im Voraus.


Genau da wird wohl ein Problem werden,
denn soweit ich den Gesetzestext lese sind "Messer mit quer zur Klinge verlaufendem Griff" gemeint, also z.B: auch das Cold Steel MiniPal, (trotz nur 2,5cm Klinge) http://www.coldsteel.com/mainimage/minipal.gif

Aber was genau ist "QUER" ???

Mein Wörterbuch liefert keine brauchbare Definition,
das wird dann wohl wieder auf unsere Kosten ein (oder mehrere) Richter klären müssen.



PS: MarkusS: Superlinks, Danke.
 
Back