BRKT: Close Quarter Proto - was sagt da das deutsche Gesetz?

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Michael Z.

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Mike hat gestern einen Proto vorgestellt, der ist eine Nahkampfwaffe und beidseitig geschliffen: http://www.knifeforums.com/forums/showtopic.php?tid/825782/tp/1/

Da ich nun ein eher friedlicher Typ bin, der Messer nur in der Küche und in freien Naturkontexten einsetzt, kenne ich mich mit Einzelgesetzen nicht so aus. Aus Neugier aber die Frage: darf man sowas in Deutschland überhaupt erwerben? Oder zwar erwerben, aber nicht bei sich führen?

Michael
 

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AW: Close Quarter Proto von BRKT - was sagt da das deutsche Gesetz?

Aus Neugier aber die Frage:
darf man sowas in Deutschland überhaupt erwerben?
Oder zwar erwerben, aber nicht bei sich führen?

Moin.

Wirkliche, echte und alles verzehrende Neugier ist es wohl nicht, denn dann hättest Du schon alles über die Suche gefunden.

Ist wohl eher so ein: "mal fragen, bevor ich mir nen Kopp mache. Irgendeiner wird schon was Brauchbares antworten.

Ich mache es kurz
Du >18 Jahre = Kaufen erlaubt
Du > 18 Jahre + anerkannter Grund/Job/Hobby = Führen erlaubt

Details= Suche/Unterforum Recht

Gruß
chamenos
 
AW: Close Quarter Proto von BRKT - was sagt da das deutsche Gesetz?

Halo Michael,

mal als Laie gesprochen. Durch den beiseitigen Anschliff, dürfte das Messer als Waffe eingestuft werden.
Damit wird es schwer, es als EDC zu nutzen, da Waffen nicht oder nur sehr reglementiert getragen werden dürfen.
Kaufen kannst du es aber. In der Küche damit schnippeln und bei dir im Garten damit spielen geht auch, nur auf die Strasse mitnehmen wird wohl problematisch.
Aber zum neuen Waffengesetz und dessen Unklarheiten findest du hier eine Menge.

Grüße

Markus
 
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