Ein Freund von mir hat sich für seine D-cell Maglite im Auto ein Pfeffersprayaufsatz (Light defence adapter) gekauft und jetzt überlegen wir ob daß überhaupt erlaubt ist.
Eine Taschlampe ist ja ein Gebrauchsgegenstand und darf deshalb ja keine Waffe enthalten.
Ein Schlagstock mit Sprühvorrichtung ist in ordnung da aus den Sclagstock dann eine Kombiwaffe wird.
Eigenlich ist es ja so daß CS Gas eine Waffe ist,Pfefferspray aber nicht.
Aber unterscheidet die Polizei wirklich so genau?
Es gibt auch Lampen die haben CS Gas von TW1000 als Aufsatz.
Eine Taschlampe ist ja ein Gebrauchsgegenstand und darf deshalb ja keine Waffe enthalten.
Ein Schlagstock mit Sprühvorrichtung ist in ordnung da aus den Sclagstock dann eine Kombiwaffe wird.
Eigenlich ist es ja so daß CS Gas eine Waffe ist,Pfefferspray aber nicht.
Aber unterscheidet die Polizei wirklich so genau?
Es gibt auch Lampen die haben CS Gas von TW1000 als Aufsatz.