KaBar = Waffe?

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TheDarkness

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Laut dem Messermagazin darf mal Messer immer tragen so lange sie nicht als Waffe eingestuft sind. Und ob sie als Waffe eingestuft sind hängt von dem Verwendungszweck ab. Das KaBar heist aber doch Fighting & Utility Knife...was zählt da jetzt? Kann mir das jemand sagen?
Danke!
 
Hallo,

also ich würde sagen es ist eine Waffe, da es ja als Waffe gebaut wurde. Der Hersteller selbst sagt es ist ein Kampfmesser. Es ist also dem Zwecke nach eine Waffe...da gibt es ja einen Artikel im Waffengesetz....
Wenn der Hersteller jetzt gesagt hätte, es wäre ein Arbeitsmesser, dann würde es nicht unter das Waffengesetz fallen, mit der Vorraussetzung es hatte sonst keine vom Gesetz angesehen Eigenschaften als Waffe, sprich beidseitiger Schliff, Rückensäge (gehört auch zum Schliff) usw. (nebenbei ein teilweiser Rückenschliff macht ein Messer auch zur Waffe) Es geht hier eben auch um die Zweckbestimmung....


moment suche mal nach dem Artikel....

Gruß
Andy
 
Last edited:
Hey, ne Flasche ist auch über 18 cm lang, und kann rasierscharf sein - ist auch keine Waffe, oder? :D

und nein, Sägezahnung ist kein Kriterium für ne Waffe.

Im Waffengesetz steht, was als Waffe gilt und was nicht. Kannst ne kleine Ausgabe mitnehmen und immer dabei oder im Handschuhfach haben, dann kanns jeder direkt nachlesen, der fragt ;) mach ich auch

Teachdair hat die Waffeneigenschaften gemeint im Sinne des Waffengesetzes, nicht in dem Sinne, dass man es nicht als Waffe benutzen könnte (aber dazu s. erster Satz im Post ;) )

EDIT: Mein Vorgänger hat auch recht, hab ich vergessen, wenn's der Hersteller so deklariert...bin mir nicht sicher, kann sein, dass es dann auch drunter fällt. Aber ich denke, es zählt wohl eher als Feldmesser, somit Arbeitsmesser - wie der genaue Wortlaut ist bei Ka-Bar muss ich passen.
Und, wenn die Rückenbiegung an der SPitze angeschliffen ist, also scharf, dann isses auch ne Waffe nach dem Gesetz afair.
 
Tja, aber wie schon gesagt...auf der Packung steht Fighting/Utility Knife...also Kampfmesser und Werkzeug in einem ^^ bisschen ne bescheidene Lage. Aber was davon zählt denn nun? Das es in erster Linie als Kampfmesser eingeführt wurde ist mir zwar klar, aber ein KaBar ist eben auch zu mehr gut als nur als Meinungsverstärker der Marines ;)

EDIT: Rückenbiegung? Was genau ist das? Beim KaBar ist nur die Klinge scharf, von der Spitze bis zum Scharf...also nix doppelseitiger Schliff oder so.
Weis zufällig jemanden die Paragrafen im WG wo steht woraus sich eine Waffe ergibt?
 
"Wann ist ein Messer eine Waffe?
Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2, Buchstabe b des Waffengesetzes, sind als Waffe
anzusehen: „tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“ In der Anlage 1 zum
Gesetz (Abschnitt 1, Unterabschnitt 2) werden Hieb- und Stoßwaffen ergänzend
definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch
Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“.
Das entscheidende Kriterium ist also die Zweckbestimmung.
Dass man zum Beispiel jedes Küchenmesser auch als Waffe
verwenden kann (wie auch jeden Hammer oder Schraubenzieher),
spielt für die Erfassung durch das Waffengesetz keine
Rolle, weil es nicht der ursprüngliche Zweck des Gegenstands
ist. Für welchen Zweck ein Messer bestimmt ist, ergibt sich
aus der Typbeschreibung oder der Erfahrung, und gegebenenfalls
kann ein Nachschlagen in einem Lexikon hilfreich
sein. Beispielsweise ist ein Bajonett als Kriegswaffe
für den Einsatz gegen Menschen gedacht und unterliegt
dem Waffengesetz, eine Machete ist aber
zum Freischlagen von Dickicht bestimmt und damit
ein legales Werkzeug."

Zitiert aus dem Download auf dieser Seite:

http://www.boker.de/index.php?c=1001

Gruß jokerman
 
Hi,

also meiner Erfahrung nach achtet die Polizei (oder wer sich gerade für Zuständig sieht) nur auf die gesetzlich geregelten Waffeneigenschaften. Kann mir nicht vor stellen, dass sie die Herstellerseite besuchen und da Nachforschungen anstellen. (MEINE EFAHRUNG).
Es werden also mit großer Wahrscheinlichkeit keine Waffeneigenschaften fest gestellt werden und dein Ka-Bar geht als "Arbeitsmesser" durch. Allerdings keine Garantie.

Aber was davon gilt denn nun?

- beides gilt, aber nur eins ist für die Bestimmung interessant. Keiner der beiden Zwecke ( "utility" und "fighting") schließt den anderen aus----->(folglich) Waffe!
 
Last edited:
Ein Ka-Bar ist eine Waffe, Punktum!
Für das Militär gebaut, beim Militär als Waffe eingesetzt, an Zivilpersonen verkauft. Es ist zwar deren Bier, was sie letztendlich damit anstellen, aber es ist und bleibt eine Waffe. Auch wenn der gängige Messerfreund schon mal anders darüber denkt.
Alleine schon das Aussehen sagt viel darüber aus.


Ist eine G-36 etwa keine Waffe in den Händen einer Zivilperson?
 
Ich denke man sollte hier auf Nummer Sicher gehen.

Polizisten wissen nicht immer bescheid, werden aber im Zweifelsfall erstmal lieber mehr sicherstellen als zu wenig; sie sind ja nur Ermittler, keine Ankläger.

Wenn die Staatsanwaltschaft bei einer evtl. Gerichtsverhandlung einen Sachverständigen bestellt, um das von der Polizei sichergestellte Messer zu beurteilen, siehts dunkel aus.

Wenn du ü18 bist, kannst du es ja immer noch zum Wandern mitnehmen, ist doch kein Problem. Ein gutes City-Knife gibt das KABAR ja sowieso nicht ab.

Ookami
 
Darum gehts ja auch ;) Ich bin Ü18 und will das Ding im Outdoorbereich tragen...sollte also kein Problem sein, oder?
 
Nein sollte es nicht.

El

Thread geschlossen (Dauerthema wann ist ein Messer eine Waffe, was ist waffenrechtlich zu beachten usw : SuFU im Politik ubd Recht Forum nutzen)
 
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