"Wann ist ein Messer eine Waffe?
Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2, Buchstabe b des Waffengesetzes, sind als Waffe
anzusehen: „tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“ In der Anlage 1 zum
Gesetz (Abschnitt 1, Unterabschnitt 2) werden Hieb- und Stoßwaffen ergänzend
definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch
Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“.
Das entscheidende Kriterium ist also die Zweckbestimmung.
Dass man zum Beispiel jedes Küchenmesser auch als Waffe
verwenden kann (wie auch jeden Hammer oder Schraubenzieher),
spielt für die Erfassung durch das Waffengesetz keine
Rolle, weil es nicht der ursprüngliche Zweck des Gegenstands
ist. Für welchen Zweck ein Messer bestimmt ist, ergibt sich
aus der Typbeschreibung oder der Erfahrung, und gegebenenfalls
kann ein Nachschlagen in einem Lexikon hilfreich
sein. Beispielsweise ist ein Bajonett als Kriegswaffe
für den Einsatz gegen Menschen gedacht und unterliegt
dem Waffengesetz, eine Machete ist aber
zum Freischlagen von Dickicht bestimmt und damit
ein legales Werkzeug."
Zitiert aus dem Download auf dieser Seite:
http://www.boker.de/index.php?c=1001
Gruß jokerman