Pupillentest mit LED-Lampen gefährlich? per Erlass verboten?

AW: Kombination von Leatherman und Fenix

Der Pupillentest durch LED-Lampen ist laut Erlass verboten, das nur mal am Rande...

Kannst du mir bitte eine mail schicken und mir das mal erläutern; => persönliches [med.] Interesse.

Gruss, Keno
 
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AW: Kombination von Leatherman und Fenix

Da muss ich mal schauen, ob ich den Schrieb noch finde. Kam vor ca. einem halben Jahr bei uns (Polizei NRW) auf den Tisch, als die ersten dienstlichen Maglites auf LED-Betrieb umgerüstet wurden.
 
Pupillentest per Erlass verboten ?

Thema kam hier auf:
Link
Prinzipiell interessant, aber um den verlinkten Thread nicht weiter off toppic laufen zu lassen, mache ich hier mal neu auf.

Jens
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Ausbildungsstand der Polizei in Berlin: Keine Verletzung durch Lampeneinstrahlung möglich-Belehrung nach Pupillentest 30-60 min kein Kfz führen. Grund: vorübergehend eingeschränkte Sehfähigkeit.

So mein Kenntnisstand (4 Wochen alt)
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Der Schrieb für die Polizei NRW untersagt lediglich das direkte einleuchten in das Auge eines Verkehrteilnehmers. Weiter wird geraten mi starken Lampen (nach Möglichkeit defokussiert(gibt es das Wort??) lediglich unterhalb des Jochbeins in Gesicht zu leuchten, da der Spillbeam dann bereits die Pupillenreaktion ermöglicht. (Der Schrieb ist nur anders formuliert als meine Wiedergabe :steirer:)

Möchte gern wissen welcher Heißföhn nem Verkehrsteilnehmer mit dem Hotspot einer LED Mag ins Auge leuchtet...:argw:
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Ausbildungsstand der Polizei in Berlin: Keine Verletzung durch Lampeneinstrahlung möglich-Belehrung nach Pupillentest 30-60 min kein Kfz führen. Grund: vorübergehend eingeschränkte Sehfähigkeit.

So mein Kenntnisstand (4 Wochen alt)

Hochinteressant. Komplette Dunkeladaption ist nach maximal 30 Minuten erreicht. Dass Augen überhaupt im Strassenverkehr komplett dunkeladaptiert sind, wage ich zu bezweifeln - einmal in den Gegenverkehr gucken müsste dann ja zu einer einstündigen Pause führen.

Bedeutet das, wenn mir in Berlin ein Polizist in die Augen leuchtet, dass ich meine Karre dann erstmal 'ne Stunde stehenlassen muss?

Gruss, Keno
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Von der hessischen Polizei habe ich auch mal ähnlichen Schwachfug vernommen (ist allerdings Hörensagen und deshalb nicht gerichtsverwertbar :steirer:), dort hatte wohl auch ein "Kunde" nach einem Pupillentest mit einer kleinen LED-Lampe über Sehstörungen geklagt.
Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass man zwar ein Winzelschlüsselbundlämpchen a la Arc AAA nicht benutzen darf, aber auch nichts dagegen spricht, den Delinquenten mit einer Brennerlampe z.B. SF M6 in die nächste Stadt zu beamen :steirer:.

Wär schön, wenn sich ein hessischer Beamter findet, der näheres kundtuen kann.

Grüße
Jens
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Hallo Keno,

Bedeutet das, wenn mir in Berlin ein Polizist in die Augen leuchtet, dass ich meine Karre dann erstmal 'ne Stunde stehenlassen muss?

Es bedeutet eher eine rechtliche Absicherung des Polizisten und um Fürsorge gegenüber dem Verkehrsteilnehmer.
Wie du in dem aufgeführten Link der Berufsgenossenschaft (Abschnitt "Sekundäre Gefährdung") nachlesen kannst, kann es zu der von mir angeführten temporären Sehvermögenseinschränkung und Nachbildern kommen.
Kommt es dadurch zu einem Unfall trägst du die Verantwortung. Der Polizist hatte dich auf mögliche Folgen ja hingewiesen.
In den von wesswein eingebrachten Links, kann man sich eigentlich sehr umfassend einlesen.
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Tschuldigung, dass ich mich als Österreicher einmische, aber eine Bemerkung brennt mir auf den Lippen: "Die eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit trifft dann ja nicht nur auf motorisierte Fahrzeuglenker zu, auch als Radfahrer, ja sogar als Fußgänger würde ich dann ja eine Stunde pausieren müssen." Das wäre doch kompletter Schwachsinn + die Exikutive sichert sich auch noch rechtlich ab :confused:
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Ist ja schön, dass meine Aussage hier zu solch einem Selbstläufer wird, aber wenn dann auch bitte richtig!
Ich sprach nie davon, dass der Pupillentest verboten sei, lediglich dessen Durchführung mit LED-Lampen!!! Weil LED Lampen anscheinend ähnlich wie Laserstrahlen eingeordnet werden und gesundheitsschädlich sein können wenn man damit ins Auge leuchtet! Und dass ich nicht mit 130 Lumen direkt ins Auge leuchte, ist auch klar! Es ist uns aber auch untersagt mit deutlich schwächeren LED-Lampen ins Auge zu leuchten, von denen ausgehend man nie eine mögliche Schädigung erwarten würde.
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

hat es vielleicht damit zu tun dass LEDs mehr uv abgeben als Glühbirnen und das Auge auf diese uv Strahlung nicht reagiert. sprich die blende bleibt offen und zuviel Strahlung gelangt ins Auge???
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

hat es vielleicht damit zu tun dass LEDs mehr uv abgeben als Glühbirnen und das Auge auf diese uv Strahlung nicht reagiert. sprich die blende bleibt offen und zuviel Strahlung gelangt ins Auge???

Nein. UV gelangt zumindest allgemein nicht /ins/ Auge.

Gruss, Keno
 
AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

hat es vielleicht damit zu tun dass LEDs mehr uv abgeben als Glühbirnen .............

Wenn es sich um eine Led-Lampe handelt, die eine Led mit weißem Licht verbaut hat, strahlt diese üblicherweise keine UV-Strahlung ab.
UV-Strahlung hat einen Wellenlängebereich unterhalb von 400nm, während der Wellenlängebereich des abgestrahlten "weißen Lichts" darüber liegt.
Siehe z.B. die Spezifikationen der Crees:

http://www.cree.com/products/pdf/XLamp7090XR-E.pdf

Es gibt natürlich auch spezielle UV-Leds (Geldscheinprüfung z.B:) , die selbstverständlich dann auch Licht in diesem Wellenlängebereich abstrahlt.

Grüße

____
Tom
 
AW: Pupillentest mit LED-Lampen per Erlass verboten ?

Hallo,

Spektralverteilung eine typischen weißen LED:
p2d1hg4.gif


Das Bild stammt aus diesem Thread:
http://messerforum.net/showthread.php?t=48038&highlight=farbsehen


Pupillentest halte ich eigentlich für O.T. in diesem Forum. Da es aber auch um Lampen geht lasse ich es stehen.


Heinz
 
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AW: Pupillentest per Erlass verboten ?

Tschuldigung, dass ich mich als Österreicher einmische, aber eine Bemerkung brennt mir auf den Lippen: "Die eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit trifft dann ja nicht nur auf motorisierte Fahrzeuglenker zu, auch als Radfahrer, ja sogar als Fußgänger würde ich dann ja eine Stunde pausieren müssen."

Du musst gar nicht pausieren. Irgendwelche Regelungen für die Polizei gelten nicht für Dich. Für Dich gilt die Strassenverkehrsordung und eventuelle Anordnungen durch Polizei (und andere Berechtigte).

Und nach StVO §1 ist es Deine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass andere nicht gefährdet werden. Heisst - wenn Du genügend siehst, kannst Du angepasst fahren, wenn nicht, dann eben nicht. Der Polizist kann Dich freundlicherweise auf Risiken hinweisen, müssen tut er das nicht. Noch ist jeder für sich selbst verantwortlich.

Das gilt entsprechend auch für Dich als Fußgänger, wobei ich da die Gefährdung anderer für eher gering einschätzen würde :steirer:

Wenn überhaupt stellt sich die Frage nach der Rechtmässigkeit der Maßnahme und den Folgen. Denn nach PAG (Bayern) Art.4 gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem auch Beamte nicht vom Straftatbestand der Körperverletzung ausgeschlossen sind. Im Gegenteil siehe §340 StGB. Da §340 im Gegensatz zu §230 keinen Strafantrag fordert, ist Körperverletzung im Amt ein Offizialdelikt. Heisst - anderen einfach mal so mit der 5W LED direkt ins Auge leuchten, kann in das selbige gehen. Deswegen wohl auch die Erlasse an die ausführenden Beamten.

Pitter
 
AW: Pupillentest mit LED-Lampen per Erlass verboten ?

Könnte mir schon vorstellen, dass das schädlich ist, in eine LED-Lampe zu schauen; ist zwar kein kohärentes Licht wie bei einem Laser, aber immerhin handelt es sich um eine punktförmige Lichtquelle, was IMHO zu einer "punktuellen" Belastung der Netzhaut führt.
 
AW: Pupillentest mit LED-Lampen per Erlass verboten ?

Pupillentest halte ich eigentlich für O.T. in diesem Forum. Da es aber auch um Lampen geht lasse ich es stehen.

Naja, man könnte den Titel zu "Gesundheitsrisiken" ändern. Es gibt ja immer ein paar besonders lustige. Früher wars der Metz CT45 auf voller Leistung direkt ins Gesicht, heute wohl die Lampen. Und irgendwann wirds halt nicht nur unlustig, sondern gesundheitsgefährdend - kann man ruhig darauf hinweisen.

Grüße
Piter
 
AW: Pupillentest mit LED-Lampen per Erlass verboten?

In Nds. soll der Pupillentest nur noch mit "ce" geprüften Augendiagnostiklampen durchgeführt werden. Dazu wurden dann ein paar Funzeln mit Glühlampe an die Dienststellen ausgeliefert bzw. sollten von denen beschafft werden.
 
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