Waffengesetz

bigbore

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Hallo-
im Entwurf des neuen Waffengesetzes soll das "führen" von Hieb-&Stichwaffen verboten sein. Welche Klingenlängen würde dieser Unfug denn betreffen? Fixed oder folder? Autos bis 8,5 bleiben frei??? Ich kapier den quatsch einfach nicht.
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Also erstmal zum "fuehren". Das meint eben das Tragen einer Waffe im Gegensatz zu besitzen oder transportieren.

Waffe != Werkzeug. Definition nach Waffengesetz §1 Abs.7:

"Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen..." Ist letztlich Auslegungssache des Richters. Ein Tafelmesser oder Tapezierermesser ist wohl eher ein Werkzeug, nicht weils weniger gefaehrlich ist, sonderen weils als Werkzeug und nicht als Waffe angelegt ist. Ein MT Socom oder ein 70cm Tanto eher nicht :). Die Dinger gelten beide als Waffen, die darfst Du bisher fuehren, allerdings nicht auf oeffentlichen Veranstaltungen (gilt ebenso fuer Gas- oder Schreckschusswaffen etc.).

Und dann gibts da noch die verbotenen Gegenstaende. In Bezug auf Messer heisst das bisher Autos oder Fallmesser ab einer bestimmten Klingenlaenge. Wie lange die genau sein darf, steht nicht im Waffengesetz. Die oft genannten 7,5 oder 8,5 cm ergeben sich aus der bisherigen Rechtspraxis.
Im konkreten Fall ist ein Richter daran aber nicht gebunden.
IIRC kam es zu dieser Einschraenkung des Verbotes, um Menschen den Gebrauch eines Messers zu ermoeglichen, die nur einen Arm verwenden koennen (soweit ich mich erinnere, reicht das bis in die Nachkriegszeit zurueck, wo es eben viele Kriegsverletze gab).
Das soll jetzt wohl wieder aufgehoben werden unter dem Stichwort "Verbot von gefaehrlichen Messern", also alle automatischen Messer, Fallmesser etc. unabhaengig von der Laenge

Die Dinger darfsst du weder kaufen, besitzen noch fuehren.

Aber IANAL.

Gruesse
Peter

PS. Kein RA oder Polizist anwesend?
 
Ich verweise auf folgendes Thema im Selbstverteidigungsforum:
http://www.messerforum.net/ubb/Forum12/HTML/000012.html

Natürlich ist ein 70cm Tanto eine Waffe, aber das ist ja auch schon lange kein Messer mehr, sondern ein (Kurz-)Schwert! Ein MT Socom hingegen ist auf keinen Fall eine Waffe, sondern ein Gebrauchsgegenstand, so wie alle anderen Klappmesser auch, solange sie einschneidig sind.

Bei den feststehenden ist es etwas schwieriger, aber grundsätzlich gelten lediglich Dolche (zweischneidig) und Bajonette als Stich-/Stoßwaffe (eindeutig zum Töten/Verletzen vorgesehen), alles andere als Gebrauchsgegenstand. Müsste man mal nachschauen, ob es da eine konkrete Grenze aufgrund der Klingenlänge gibt, glaub ich aber nicht..

Auch liegt es keinesfalls im Ermessen eines Richters, einen Springer als verbotenen Gegenstand zu klassifizieren oder nicht. Die erforderlichen Merkmale sind in den Erläuterungen oder den Verwaltungsvorschriften zum WaffG explizit aufgeführt.

Wer es ganz genau und mit Gewähr (gibts bei mir auch nicht
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) wissen will, sollte unbedingt selbst das WaffG inklusive Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften durcharbeiten, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
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Daß das Führen von Hieb-/Stoß-/Stichwaffen verboten werden soll, ist mir gänzlich neu. Der Entwurf, den ich gelesen habe, sah lediglich das Verbot von Wurfsternen vor, das wars aber auch schon im Bereich der Klingen! Ich tippe mal auf Gerücht, denn ein fertiger Gesetzesentwurf wird normalerweise nicht mehr so gravierend geändert, oder?


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Uli

[Dieser Beitrag wurde von Dussel am 11.10.2000 editiert.]
 
Neben den wurfsternen sollen auch Automatik- und Butterffly-Messer verboten werden, da diese als besonders gefährlich gelten *totlachen*
 
Armin,

soweit ich weiß, sind die Verbotspläne betr. Autos und Balisongs schon lange ad Acta gelegt!

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Uli
 
macht ja auch keinen sinn, wo doch jeder ein-hand-folder genausoschnell zu öffnen ist wie ein automatik
 
Leider haben Gesetzentwürfe und Sinn/Gesunder Menschenverstand/Sachkenntnis nicht immer viel gemeinsam
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Scharf bleiben,
Tobse !
 
Hallo an alle -
leider kein Gerücht lieber Dussel - siehe DWJ 10/2000 Seite 128! Nach meiner Erfahrung (seit 22 Jahren Sportschütze) werden Entwürfe sehr wohl noch verändert, aber bisher NIEMALS zum Besseren!!!
Sorry für die unkorrekte Formulierung, die BUCHSTABEN des Gesetzes kann ich als "gelernter Beamter" schon lesen und deuten - allein der SINN bleibt mir auch, (oder gerade) als denkender Mensch verschlossen!
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[Dieser Beitrag wurde von bigbore am 12.10.2000 editiert.]
 
Hallo an alle -
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löschen war nicht möglich , editieren aber schon.


[Dieser Beitrag wurde von bigbore am 12.10.2000 editiert.]
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[Dieser Beitrag wurde von bigbore am 12.10.2000 editiert.]

Und noch eines . wie krieg ich diese sch...uper SMILIES da hin wo ich sie möchte????

[Dieser Beitrag wurde von bigbore am 12.10.2000 editiert.]
 
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