Entschärfen von Springern

crashlander

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Hallo Leute,
aus Anlass der ewigen Diskussion um ein eventl. Verbot aller Springmesser in Deutschland mal zum technischen Aspekt dieser Sache:
Wie "entschärft" man Springmesser, beraubt sie also ihrer Automatikfunktion, ohne sie zu zerstören? Es kommt natürlich immer auf den Mechanismus an.

Das Böker Speedlock geht ja einfach: Feder rausnehmen und gut. Dürfte bei vielen Springmessern so gehen, auch UDT usw.

Bei klassischen Stilettos dürfte das ganze schwierig werden, man müßte wahrscheinlich alles auseinanderbauen, die Feder irgendwie rausbrechen oder sägen und dann das Messer wieder neu vernieten. Einfacher ist da wahrscheinlich: Messer mit der Klinge in den Schraubstock und einmal kräftig quer zum Klingenlauf um 90° zur Seite biegen. Klar isses dann futsch, aber was hilfts.

Illegale Sachen möchte ich eigentlich nicht bei mir rumliegen haben, ist nicht mein Ding. Auch wenns noch so weh tut (vor allem ums Speedlock, buhuhuu :( :D )

Blöd wirds natürlich bei Balisongs. Hartlöten wäre wohl ne Möglichkeit, aber keine schöne.:waaah:

Habt Ihr noch Ideen ? Ob konstruktiv oder destruktiv ist erstmal egal.
 
Die Zeit für diese Diskussion halte ich noch nicht für gekommen. Die Zeichen der Zeit stehen erst einmal auf Lobbyarbeit um dieses Szenario zu verhindern! In einer sog. freiheitlichen Demokratie ist es eine Frechheit von einem Privileg im Zusammenhang mit einer Freiheit die für alle gilt zu sprechen. Und es ist ebenso eine Frechheit solche Verbote mit einem "überwiegenden Bedarf für die öffentliche Sicherheit" zu begründen.
 
Es ging mir auch mehr interessehalber ums Prinzip. Ich hab bei mir daheim nämlich son billigen Jahrmarktsstiletto (natürlich (noch) legal), ich glaub bei dem sind Feder und Spacer aus einem Stück. Der müßte dann wohl auf dem Schrott landen. Wär mir aber eigentlich egal.

Springmesser an sich find ich schon faszinierend, darum wärs schade wenn sie offiziell ganz verschwinden müssten. Wobei ich persönlich eh keine wertvollen hätte, ein Speedlock halt und Jahrmarktsstiletto. Beide sind nicht grade meine Lieblingsmesser.

Das soll natürlich nicht heissen, daß ich für das Verbot wäre bzuw. demgegenüber gleichgültig eingestellt. Mich hat hier nur der technische Aspekt interessiert.
 
Soviel ich weiss sollen nicht Springmesser verboten werden sondern nur OTFs und Fallmesser. Und OTFs kann man eben kaum entschärfen, denn ein entschärftes OTF wäre ja dann ein Fallmesser. Also am besten im Garten vergraben, oder einmauern oder einfach niemanden sehen lassen...:steirer:
 
Ja Armin II wenn man sich da so sicher sein könnte, wie es momentan aussieht sind doch recht viele Verschärfungen vom Bundesrat für den Entwurf zur Novelle übernommen worden. Oder warum sonst steht die uralt Eingabe von 1999 die ich im Thread Springmesser, Butterflies und Faustmesser sollen in D komplett verboten werden angesprochen habe am 13.12.2001 wieder auf der Tagesordnung, und warum ist die Drucksache zu TOP 17a noch nicht fertig, wenn die Grundlage dazu der Entwurf des Kabinetts (jener in dem nur von OTFs und Fallmessern die Rede ist) wäre, sollte das Teil doch schon lange stehen.
 
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Das ist halt das Problem an der ganzen Sache, also hoffen wir mal, dass unsere Regierung da noch 10 oder 20 Jahre weiter am Entwurf herumfeilt.....
 
Ich glaube nicht, dass Ihr eure Springer zerstören, umbauen oder wegwerfen müßt. Bei fast allen neuen Gesetzen gibt es Regelungen wie mit "Altlasten" umzugehen ist.

Ich denke die bereits im Besitz befindlichen Messer kann man mit sicherheit legalisieren lassen (z.B. Sammler). Andernfalls wäre das ja eine Enteignung. Du kannst dir ja auch eine illegale Schußwaffe (Opas Kriegsbeute) eintragen lassen wenn du Sie erbst.

Ich bin nur gespannt auf die Verwaltungskosten bzw. die Bearbeitungszeit.

Außerdem dauerts noch.
 
Einen "verbotenen Gegenstand" kannst Du Dir nicht einfach in eine WBK eintragen lassen. Wenn brauchst Du eine BKA-Sondergenehmigung und die ist nicht einfach zu begründen und zu bekommen.

Eines dürfte auf jeden Fall jetzt schon heute klar sein, wenn sich in diesem Bereich etwas tut, dann werden diese Messer "verbotene Gegenstände" und eine Entschädigung wird es nicht geben. Schau Dir mal die entsprechenden Entwürfe und deren Bergründung an.
(siehe Springmesser, Butterflies und Faustmesser sollen in D komplett verboten werden, WaffG Novelle in D -- was kann man tun?, Waffengesetz-Novelle in Deutschland)

... weiter geht es zu den rechtlichen Aspekten im "Politik & Recht"-Forum.
 
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da hat HankEr recht, Schickser. eine schusswaffe darf man grundsätzlich besitzen, so lange man berechtigt ist. verbotene gegenstände definitiv nicht, auch nicht in einer art wbk eingetragen oder so. ausnahmegenehmigung erstellt das bka nur bei schusswaffen, die unter das kwkg fallen, und auch dann nur sehr wiederwillig und bei altbesitz. bei springmessern, z.zt. über 8,5 cm klingenlänge, besteht da nicht die geringste möglichkeit und solche ersuchen werden kategorisch und kostenpflichtig abgelehnt!!!!
 
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