Springer als EDU?

Tomhet

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Grüße allerseits,

hab mir diese Woche das AK74 automatik zugelegt, und somit meinen ersten Springer.

Ich finde es bis dato ziemlich alltagstauglich, aber wie denkt ihr generell über springer als EDU-utensil?

ps: lebe in österreich, bin also mit der legalität gesegnet ;)

mfg
tomhet
 
Grüße allerseits,

hab mir diese Woche das AK74 automatik zugelegt, und somit meinen ersten Springer.

Ich finde es bis dato ziemlich alltagstauglich, aber wie denkt ihr generell über springer als EDU-utensil?

ps: lebe in österreich, bin also mit der legalität gesegnet ;)

mfg
tomhet

Also ich finde Springer als EDC ok
ich trage gerade immer ein fixed als EDC
ja in dem depperten Deutschland is ja alles
was spass macht verboten!!
sonst würde ich wie früher auch immer ein butterfly in der tasche haben .
 
Nun, hab meine messer gerne in hosentaschen/etc .. somit fällen fixed eher weg.

Vom AK74 bin ich relativ überzeugt (obwohl ich erst bedenken hatte), wirklich äußerst alltagstauglich.
 
Spricht nichts dagegen. Wenn die Handhabung und die Größe für die angepeilten Arbeiten passen, ist ein Springer genauso verwendbar wie ein Folder oder Fixed. Wie die Klinge geöffnet wird, ist mir persönlich Jacke wie Hose. Nur funktionieren muss es.:)
 
Warum nicht, wenn's Spass macht ?:D

Hab immer wieder gerne mein Double Duty in der Rotation,..... auf Veranstaltungen natürlich Tabu und zuhause.:hmpf:

Das schöne ist, man muss es nicht springen lassen wenn's gerade nicht gut kommt,.....und es sieht ja auch nicht nach Springer aus.;)
 
Last edited:
Ist absolut OK, ich habe z.B. oft ein MT SOCOM Elite Auto dabei.

Nur: Auf Versammlungen/Veranstaltungen solltest du es nicht mitnehmen, da ein Springmesser lt. WaffG 1997 kein Werkzeug sondern eine Waffe ist.
 
Halo, ich habe eigentlich immer ein Sprigmesser als EDC/EDU. Früher mal ein Haller, auch dienstlich. Jetzt ein Benchmade 3550, klein flach und handlich, leider ziemlich fiese Klingenform, die Leute schauen immer etwas skeptisch. Aber für meine Ansprüche (Kartons, Briefe und Verpackungsbänder) perfekt.
 
Ist absolut OK, ich habe z.B. oft ein MT SOCOM Elite Auto dabei.

Nur: Auf Versammlungen/Veranstaltungen solltest du es nicht mitnehmen, da ein Springmesser lt. WaffG 1997 kein Werkzeug sondern eine Waffe ist.

Ich gehe davon aus du sprichst (laut deiner Herkunft) vom österreichischen Gesetz?
Wenn ein Springer aber als Waffe gilt, darf ich Ihn dann als volljähriger Mensch tag-täglich legal führen, oder gibts hierfür Einschränkungen?

Einen Waffenschein besitze ich jedenfalls nicht (und jenen würd ich laut Zivildienst-Gesetz in nächster Zeit auch nicht bekommen, soweit ich weiß).
 
Einschränkungen hast Du eigentlich nicht viele. Solltest über 18 sein und es nicht auf öffentliche Veranstaltungen = Konzert, Demo.... mitnehmen.

Falls die "Waffe"-Einstufung Dich beunruhigt: Nimm halt einen Assisted Opener. Der kann das gleiche (springen), gilt aber nicht als Waffe :super:

Gruß
Michael
 
Es geht um Östereich !

ps: lebe in österreich, bin also mit der legalität gesegnet ;)

Tips zu deutschem Waffenrecht sind hier schlicht nicht weiterführend ...


@Tomhet schreibe bitte dein Herkunftsland in Dein Provil, danke.

Gruss
El
 
Dh ich darf es trotzdem öffentlich führen (zB beim Einkaufen).

Ist der abendliche Besuch eines Wirten oÄ eine öffentliche Veranstaltung, in diesem Sinne? Oder ein Besuch in einem Lokal?

@El Dirko: gemacht ;)
 
Wenn du über 18 bist selbstverständlich jederzeit. Aber bei Versammlungen und Veranstaltungen herrscht Waffentrageverbot.
 
Danke sehr.

Eine letzte Frage aber hab ich noch: Wo genau ist die Grenze zu ziehen zwischen 'normalen' öffentlichem Areal und einer öffentlichen Veranstaltung?

Oben wurde für zweiteres als Beispiel ein Konzert gewählt.

Szenario 1: Eine bekannte Gruppe tritt auf, gibt ein Konzert - ich denke hierbei dürfte ich es wohl nicht dabei haben (was aber nur für den Springer gilt, oder? dh nicht für mein ET oder Subcom?)

Szenario 2: In einem ansonsten "normalen" Lokal treten gelegentlich alle 2-3 Monate kleine Bands auf, geben also ein Konzert - wie siehts hier aus?

Szenario 3: Wieder im "normalen" Lokal wird sozusagen als außerplanmäßiger Akt eine Helloween-Party/Night veranstaltet (Werbung, Plakate, "Sonderveranstaltung", etc). Was de fakto aber nichts anderes ist als das übliche mit etwas Dekoschnickschnack und einer Happy Hour - wie siehts hier aus?

Tue mich etwas schwer mit der Abschätzung.

Nebenbei bemerkt - wenn das Führen von Springern (und nur diesen, wenn ich alles richtig verstanden habe) auf öffentlichen Veranstaltungen untersagt ist - wäre dann theoretisch ein Spyderco Civilian wiederum legal?
Also wenn das der Fall ist, läuft was falsch ;) Einen normalen EDU Springer zu verbieten und ein, doch relativ einschlägiges non-EDU wie das Civilian zu erlauben.
 
Nebenbei bemerkt - wenn das Führen von Springern (und nur diesen, wenn ich alles richtig verstanden habe) auf öffentlichen Veranstaltungen untersagt ist - wäre dann theoretisch ein Spyderco Civilian wiederum legal?
Also wenn das der Fall ist, läuft was falsch ;) Einen normalen EDU Springer zu verbieten und ein, doch relativ einschlägiges non-EDU wie das Civilian zu erlauben.
Das da was falsch läuft, wird hier keiner bestreiten - wobei im Fall des Civilian das selbe gelten wird, wie bei Springern, weil dieses zur SV konzipiert wurde und demnach als Waffe gilt.

Wobei, sorry, ich weiß jetzt nicht, ob das "bei euch" auch so ist und auf das deutsche Waffenrecht sollten wir ja nicht mehr eingehen.
 
Was ist eine Waffe?

Waffen sind Gegenstände, die IHREM WESEN NACH dazu verwendet werden,
1) die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen...

Also scheidet das Civilian aus, denn das ist als "slasher" konzipiert.

Des Weiteren listet das WaffG folgende Messer als Waffen auf: Springmesser, Butterflies, Dolche....

Und schau dir das Versammlungsgesetz an. Dann weißt du Bescheid. Keine Waffen dort.
 
Besuche in Lokal und Disco sind keine oeffentliche Veranstaltung. Ob du allerdings auch mit Messer hineingelassen iwrst (abtasten) ist natuerlich eine andere Sache ;)
 
Waffen sind Gegenstände, die IHREM WESEN NACH dazu verwendet werden,
1) die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen...

Also scheidet das Civilian aus, denn das ist als "slasher" konzipiert.
Das Civilian scheidet als Waffe aus? "slasher" ist doch genau das, was seine Eigenschaft beschreibt (und wenn das nicht Herabsetzung der ... ist, was dann?) :confused:
 
Waffen sind Gegenstände, die IHREM WESEN NACH dazu verwendet werden,
1) die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen...

Das ist doch wieder Zitat deutscher Gesetzestext oder? Also zumindest meine ich dieses "...die Ihrem Wesen nach dazu geeignet sind...." Passus schon in diesem Zusammenhang gelesen zu haben.
 
Last edited:
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten und Boxkämpfen wird einem doch jedes winzige keyring-knife abgenommen - wenn sies finden.

Alltagstauglich ist ein Springer doch auf alle Fälle, schon weil die Schnelligkeit der Bereitschafts-Herstellung des gefalteten Messers ein Vorteil ist. In den Ländern mit Automatik-Problemen ist ein Semi-Automatik wie die Ken-Onion Kershaws eine exzellente Wahl.
 
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