Morgensterne erlaubt?

bigbore

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Mir ist aufgefallen, daß in letzter Zeit wieder Morgensterne
verkauft werden. Das war doch seit Jahren verboten,
hat sich da eine Verwaltungsvorschrift geändert,
oder gibt es ein Urteil welches das Verbot aufhebt?

Sicher war das Verbot genauso unsinnig wie das der Nunchackos,
mich wundert nur daß das so klammheimlich aufgegeben wird.
 
Das meint die bayerische Polizei dazu. Ein Morgenstern ist zumindest nicht dabei :p
Ein klassischer Totschläger, eine Stahlrute oder ein Würgeholz ist ein Morgenstern wohl auch nicht. Zwar scheint das Waffenrecht generell etwas gegen flexible Schlagwaffen zu haben, aber eine eindeutige Nennung oder Umschreibung eines Morgensterns habe ich noch nirgends gesehen.
 
Wir haben hier eine Kneipe namens RITTERSCHENKE und da hängen schon seit Jahren mehrere Morgensterne, Äxte, Lanzen, Schwerter etc. als Deko herum. Kann mir nicht vorstellen, daß das solange geklappt hätte, wenn die verboten wären.
 
Original geschrieben von Sarge
Sind dann ASP`s auch verboten (weil Stahlrute):angst:
Hab nämlich einen 21er.
Laut dt. Waffengesetz §37, Absatz 1, Punkt 6 sind Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe verbotene Gegenstände. IMHO gehören ASP's dazu. Da ich aber kein Anwalt bin, kann mich vielleicht jemand eines besseren belehren ...
 
uff, da bin ich ja beruhigt.
Is schon komisch: Ich hatte mal vor einiger Zeit so einen "Flexibelen" in der Hand gehabt.Ich persönlich hätte aber mehr Angst vor einem "starren" Knüppel.
 
Original geschrieben von HankEr

Nope, da nicht flexibel.
Steht denn irgendwo, dass sog. Totschläger flexibel sind?? Ich meine, kann nicht ein Richter auf die Idee kommen, ein ASP ist ein solcher, nur halt starr?? Oder ist das wirklich so klar in irgendeinem Gesetzestext so geregelt??
 
Die Details des WaffG sind in der entsprechenden Durchführungsverordnung geregelt, und dort sollte dann eine genauere Definition von "Stahlrute, Totschläger & Co." stehen. Fix=erlaubt, flexibel=verboten.
 
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