Österreichisches Waffenrecht

spyderbug

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servus alle zusammen!

ich habe unser waffengesetz nun mehrmals nach explitziten bestimmungen betreffend messer abgesucht, aber nix vernünftiges gefunden. das einzige was mir ins auge gestochen ist, war die bestimmung betreffend fallmesser und springmesser. der rest von diesem konvolut befasst sich ja eher mit feuerwaffen.

irgendwo habe ich mal gelesen, daß es verboten sein soll, ein messer zu einer öffentlichen veranstaltung, oder in ein lokal mitzunehmen.

da ich diesbezüglich nix gefunden habe, wollte ich euch mal fragen, ob jemand weiß wo es detaillierte infos zur gesetzeslage betreffend messer in Ö gibt, bzw. ob jemand unser waffengesetz etwas besser kennt, als das was man im netz findet.

es ist einfach unangenehm wenn man so wie ich letztens einem anderen aus einer bedrohlichen situation hilft und die polizei ruft und man dann von denen gefragt wird, was denn da nettes auf meinem gürtel hängt.

wenn man in einer solchen situation nicht weiß welche rechtliche grundlagen zur anwendung kommen wird man dann doch eher nervös.

letztendlich haben sie mich doch heimgelassen :fack:, da sie doch einsehen mussten daß ich zu den guten und nicht zu den bösen gehöre. :haemisch:

dabei war es doch nur ein kleines messerchen...:hehe:

also wer weiß was?

grüße, Robert
 
hallo robert,
wie das mit dem mitführen bei öffentlichen veranstaltungen - konzerten etc.- rechtlich ist bin ich mir nicht sicher - im zweifelsfall ein etwas kleineres messer mitnehmen:lach:
 
jaja, die liebe polizei... kommt mir irgendwie bekannt vor. nur weil man ein messer dabei hat, daß etwas großer als das durchschnittliche
schweitzer-messer ist, wird man gleich wie ein schwerverbrecher behandelt... :angst:

das es aber keine präzisen texte gibt, was das führen von messern angeht, finde ich auch seltsam. für feuerwaffen findet man so ziemlich alles an auflagen und beschränkungen was man nur finden kann und für messer nicht mal irgendwas??? gut so!!! hehe...:teuflisch

aber ernsthaft, wenn es hier jemanden gibt, der juristisch bewandert ist, dann würde ich denjenigen bitten mir zu sagen was er zu dem thema meint.

zu den veranstaltungen: da ich mir meine messer nicht gerne abnehmen lasse (nur über meine leiche!), habe ich bei veranstaltungen oder in anderen lokalen mit türsteher meistens eh ein kleineres messerchen dabei, oder eines, das sich so tragen lässt das die security (die meistens eh keine ahnung hat wie man jemand filzt) es nicht so leicht findet. ich hatte diesbezüglich zumindest bis jetzt kein problem. :steirer:

grüße, Robert
 
danke für den link!

hab das gerade überflogen. also auch auf "offiziellen" seiten nix genaues zum thema messer...:confused:

ich kanns fast micht glauben, daß in unserem land, wo's doch für so ziemlich alles nen paragraphen gibt :angry: , keine regelung dafür existiert.

dazu sage ich nur eines: HURRA!!!!:haemisch:

wenn ich das nächste mal von einem unserer "freunde und helfer" auf eines meiner messer angesprochen werde (zum glück kam das bis jetzt nur 2 mal vor), dann drehe ich den spieß einfach um und quetsche ihn mal darüber aus:fack:. vielleicht erfährt man dann etwas mehr darüber...

grüße, Robert
 
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