Dalton Devil One Asp

freagle

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Hallo Leute,

hier im Forum wurde schon viel über OTFs diskutiert und die Österreicher wurden beneidet, weil dort die Microtech-OTFs legal sind. Wie wir ja alle wissen, sind Springer die länger als 8,5cm sind, in Deutschland nicht verboten. Jetzt habe ich das obengenannte Messer bei einer Amerikanischen Fa. gesehen, dort wird die Klingenlänge mit 3,4 Zoll angegeben. Rechnet mann großzügig kommt mann auf 8,5 cm. Gut es sind fast 2mm mehr und mann könnte das Messer auch soweit kürzen, ohne dass es optisch ins Gewicht fallen würde, wie es bei den Microtechs der Fall wäre. Was sagt denn ihr zu diesem Fall ? Auf jedenfall ein tolles Messer oder ?

deviloneasp_rdk.jpg


Grüße freagle
 
Leider trotzdem nach § 37 WaffG ein verbotener Gegenstand, da zweischneidig! <IMG SRC="smilies/cwm23.gif" border="0">

Gruß Uli
 
Original erstellt von freagle:
<STRONG>Hallo Leute,

... Wie wir ja alle wissen, sind Springer die länger als 8,5cm sind, in Deutschland nicht verboten. ...


Grüße freagle</STRONG>


nicht verboten ????? hab ich da was falsch verstanden ?????

Wäre auch egal, Dussel hat Recht: der "durchgehende Rücken" fehlt auch!

Also: FINGER WEG !

<IMG SRC="smilies/cwm49.gif" border="0"> <IMG SRC="smilies/zwinker.gif" border="0">

P.S: Nettes Teil <IMG SRC="smilies/spitze.gif" border="0"> <IMG SRC="smilies/f_ck.gif" border="0">
 
wenn's preislich "passt", bestell' eins mehr..., gefällt mir auch gut !! <IMG SRC="smilies/wink.gif" border="0">
kird
 
Hallo Leute,

Wie wir ja alle wissen, sind Springer die länger als 8,5cm sind, in Deutschland nicht verboten.

verboten meinte ich sorry.

Ja, dass mit der zweischneidigen Klinge hab ich übersehen, schade, das wärs echt für mich gewesen.

Grüße freagle
 
Original erstellt von Dussel:
<STRONG>Leider trotzdem nach § 37 WaffG ein verbotener Gegenstand, da zweischneidig! <IMG SRC="smilies/cwm23.gif" border="0">
</STRONG>

Moooooment ... so weit ich das in Erinnerung habe, macht das zweischneidige das Messer zur Waffe, aber noch lange nicht zu einem verbotenen Gegenstand. Das ist noch ein himmelweiter Unterschied !!

Äh, war das jetzt eigentlich schon OT ??
 
OT? Es geht ja noch um das im Messer in Threadtitel <IMG SRC="smilies/wink.gif" border="0">

Bei einem automatischen Messer macht die Zweischneidigkeit es zu einem Verbotenen Gegenstand!

Außerdem wird im Kabinettsentwurf zum neuen WaffG in D davon gesprochen alle (mind. jedoch die mit Feder) OTFs zu verbieten. Noch ist es allerdings nicht soweit. Du kannst das Messer also noch umbauen lassen: Klinge kürzen und ggf. die eine Seite durch Auftrag von Material stumpf machen lassen (beim wegschleifen wird die Klingenhöhe --- falls die Klinge nur moderat gekürzt wird --- evtl. von der Höhe schon zu niedrig für unser jetztiges WaffG). <IMG SRC="smilies/cwm52.gif" border="0">
 
Spring- und Fallmesser sind in D erst einmal grundsätzlkich verboten, aber ...
37.2.6 Springmesser und Fallmesser fallen nur dann unter das Verbot nach § 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 WaffG, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
  • länger als 8,5 cm ist,
  • in der Mitte schmaler als 14 v.H. ihrer Länge,
  • zweiseitig geschliffen ist oder
  • keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt ( §37 Abs.1 Satz 2 WaffG).
Das Verbot wird schon dann wirksam, wenn nur eines der aufgeführten Merkmale erfüllt ist.
oder wie jetzt, das rechtsdeutsch ist aber auch blöd.
Soll wohl auch nicht jeder verstehen <IMG SRC="smilies/wink.gif" border="0">, Juristen wollen ja auch essen <IMG SRC="smilies/f_ck.gif" border="0">
 
Original erstellt von HankEr:
<STRONG>Spring- und Fallmesser sind in D erst einmal grundsätzlkich verboten, aber ...

Soll wohl auch nicht jeder verstehen <IMG SRC="smilies/wink.gif" border="0">, Juristen wollen ja auch essen <IMG SRC="smilies/f_ck.gif" border="0"></STRONG>

@HankEr:
irgendwie hast ja recht aber irgendwie muß ich auch solches "rechtsdeutsch" verstehen -
das ist doch eigentlich klar formuliert, zumindest besser als:
"wenn die Klinge nicht zu lang - und die Spitze nicht zu spitz"
da versteht jeder Polizist was anderes darunter, und jeder Jurist was ganz anderes!

Was ich meine: wenn ich schon mit (blödsinnigen) gesetzlichen Regelungen leben muß, dann besser mit solchen, die ich nachmessen und notfalls vor Gericht prüfen lassen kann, als mit wischiwaschi das im Bedarfsfall gegen mich ausgelegt wird.

was es der Sicherheit in D bringt wenn vorbestrafte Mörder zwar Gaswaffen kaufen dürfen, aber nicht mehr "führen", sie also die gleiche Strafe erwarten wenn sie gleich eine "Scharfe" besorgen, das erschliesst sich wohl nur der Weisheit unserer Staatsvertreter.

@Raimund.
bisher (und IMO auch künftig) sind im Deutschen Gesetz
Springer, Läufer, OTF, usw. alle gleich! Gleich schlecht, aber gleich!
 
Hallo Leute,

also Otfs können in Deutschland doch nicht grundsätzich verboten sein, mann bekommt doch überall die billigen Springer wo die Klinge automatisch raus und rein fährt oder?
Klar nach dem schlecht formulierten Gesetz scheinen alle Springer verboten zu sein, aber eine Lücke scheint es da schon zu geben, sonnst würde der brave Messerhändler wohl keins an mich verkaufen.
Aber nochmal schade, der Dalten ist bisher der schönste OTF den ich gesehen habe, auch wenn die Mickitechs wohl besser sind.


Grüße freagle
 
freagle, momentan wird nicht zwischen Springmessern bei denen die Klinge seitlich oder von vorne herauskommt unterschieden. Die Raimund spricht vom Kabinettsgesetztesentwurf des neuen Waffenrechtes für Deutschland mit dem OTF's vollständig verboten werden sollen (ebenso Butterflies).
 
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