@Günter: Ich habe den Eindruck, daß Du jetzt "Hieb-/Stich-/Stoßwaffe" (nachfolgend nur noch als "Waffe" bezeichnet) mit "verbotener Gegenstand" gleich gesetzt hast, aber das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe. Selbst wenn ein Messer als Stichwaffe eingestuft wird, darf es ein Erwachsener ja fast überall führen, außer halt bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen. Trotzdem ist Deine Sorge natürlich nicht ganz unbegründet - wehret den Anfängen!
Das Problem ist die Begriffsbestimmung. Die Definition im WaffG ist viel zu schwammig und es gibt (meines Wissens) auch kein entsprechendes Grundsatzurteil, in dem bindend festgelegt wurde, was denn nun eine Waffe und was ein Gebrauchsgegenstand ist.
Die Folge: Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen, d.h. zunächst muß der einschreitende Polizist vor Ort entscheiden, ob er ein Messer für eine Waffe hält oder nicht, und später tut ein Richter noch einmal das selbe. Kommt es zu einem Gerichtsurteil, so wird dies je nach Richter mal so und mal anders ausfallen.
Unstrittig ist, daß zweischneidige Messer (auch mit nur kurzer Rückenschneide) bzw. Dolche als Waffe anzusehen sind. Selbiges gilt für Bajonette, weil sie eindeutig zum Töten von Menschen bestimmt sind bzw. waren.
Und jetzt geht's ins Bodenlose: Es herrscht z.Zt. wohl in juristischen Kreisen (und zumindest teilweise bei der Polizei) die Meinung vor, daß jedes Messer, das von der Herstellerfirma als "Combat-" oder "Kampfmesser" vertrieben wird, als Waffe anzusehen ist. Da kann z.T. natürlich der bloße Name reichen, wie beim Benchmade AFCK, das vom Hersteller nicht grundlos vom "Advanced Folding Combat Knife" in "Advanced Folding Camp (oder Camping?) Knife" umgetauft wurde. Tja, auch in USA wird ja heftig an den Daumenschrauben gedreht! Einerseits ein nachzuvollziehender Gedankengang (der Jurisdiktion bzw. der Executive), andererseits natürlich etwas kurzsichtig - vielleicht heißt dann bald jedes zweite Messer "Butter Knife" oder "Flower-Cutter"?!
Na, jedenfalls hat irgend ein "kluger" Kopf wohl auch beschlossen, daß die typische Bowie-Entenschnabel-Spitze dazu führt, daß das Messer eine Waffe ist. Gleiches gilt für den Nicker, denn der ist ja, oh Graus, dazu gedacht, einem Lebewesen einen Stich ins Genick zu versetzen! Daß ein Nicker aber keinesfalls dazu gedacht ist, einen Menschen zu verletzen oder zu töten, ist dem Denker wohl egal oder unbekannt.
Doch davon sollte sich zunächst niemand Bange machen lassen, denn wie bereits gesagt, sind dies MEINUNGEN und ANSICHTEN, keine verbindlichen Vorgaben, an die sich ein Richter halten müsste.
Meines Wissens sind schließlich Bowies und Nicker nach wie vor auch für Jugendliche frei verkäuflich. Aber es scheint sich leider ein Trend abzuzeichnen, dessen Ende sich jeder selbst ausmalen mag...
[ 13-05-2001: Nachricht editiert von: Dussel ]