Flugzeuge und Messer

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Hat jemand Erfahrung damit? Ich habe immer vorsichtshalbe mein Messer in dem Koffer gepackt. Aber meine Mutter ist schon öfters mit einem SwissChamp ohne Probleme gereist.
Was sind denn die 'offiziellen' Regeln? Darf ich mit einem normalen Lockback reisen? Muss die Klinge kürzer als die Handfläche sein?

Danke,

Alan
 
-die Fluggesellschaften haben "Hausrecht" und was denen nicht gefällt bleibt zu Hause oder wird in einem Umschlag im Gepäckraum mitfliegen.
 
Hier hat jede Fluggesellschaft so ihre eigenen Regeln. Wenn Du es konkret wissen willst muß Du bei der Fluggesellschaft nachfragen. D.h. aber nicht, daß Du Dich auf deren Aussage auch ohne weiteres (in der knappen Zeit) berufen kannst, da jeder Kontrolleur noch so seine eigenen Ansichten hat. Mit einem schweizer Taschenmesser (die klassische kleine, nicht feststellbare Variante) und mit anderen (feststellbaren) Taschenmessern vergleichbarer Größe hatte ich noch nie Probleme. Mit größeren Taschenmessern aber schon. Wenn Dir das abgenommen wird gibt es verschiedenen Szenarien. Entweder es wird dem Flugkapitän übergeben und du kannst es Dir wieder abholen beim aussteigen (die problemlosesete Variante), oder es wird sonstwie transportiert und Du kannst es Dir am Zielflughafen irgendwo abholen (mitunter stressig, da der entsprechende Schalter nicht immer belegt ist und Fluggesellschaften zum verschlampern von Sachen neigen und man nicht immer Zeit und Muße hat ewig herumzurennen).

Am einfachsten ist es man nimmt ein kleines Messer (so bis ca. 7cm Klingenlänge) ohne agressives Erscheinungsbild (Wellenschliff wird angeblich nicht gerne gesehen) und legt es bei der Sicherheitskontrolle auf die extra Schale für Metallgegenstände unter den Geldbeutel. Ich habe noch nie erlebt, daß irgendwer sich für den Inhalt dieser Schale interessiert.
 
-oder, wie das mit den ZIPPOs immer gemacht wird, weil brennbare Flüssigkeiten verboten sind, du gibst an Ort und Stelle deinen Besitzanspruch auf. Das heist, der Herr oder Dame an der Sicherheitskontrolle hat jetzt ein Feuerzeug (Messer) mehr in der Samlung.
 
Da der Transport eines Messers in einem Flugzeug an sich nichts illegales ist wäre zumiondes in D eine Enteignung nicht rechtens.

Ein guter Tipp, den ich einmal gelesen habe, scheint auch zu sein immer im Handgepäck einen frankierten an sich selbst adressierten, gefütterten Umschlag dabei zu haben. Klappt das boarding mit dem Messer nicht steckt man es in den Umschlag und schickt es sich nach hause. Das erspart einem mitunter stressiges hinterherrennen und einen möglichen Verlust. Damit man am Zeilort allerdings dann nicht nackt herumsteht sollte man natürlich immer ein Ersatzmesser im eingecheckten Gepäck dabei haben.

Schweizer Taschenmesser kann man übrigens auch häufig in Duty-Free Shops in der Sicherheitszone erwerben.
 
Original erstellt von HankEr:
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Ein guter Tipp, den ich einmal gelesen habe, scheint auch zu sein immer im Handgepäck einen frankierten an sich selbst adressierten, gefütterten Umschlag dabei zu haben. Klappt das boarding mit dem Messer nicht ...</STRONG>

Ja, den habe ich auch gelesen. Auch bei Knife- bzw. Bladeforums? <IMG SRC="smilies/wink.gif" border="0">

Danke an alle für's Antworten!

Alan
 
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