Versand in die USA und zurück

ho71ko

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Hallo,
ich möchte ein Messer in die USA zum Hersteller zwecks Reparatur schicken. Kann mir jemand sagen, wie das evtl. mit dem Zoll funktioniert bzw. ob der Empfänger un USA und ich dann auf dem Rückweg Zoll bezahlen müssen?
Wie muss ich mir das vorstellen? Kann ich (und wenn ja wie) nachweisen, dass das Messer mir ist und nach der Reparatur wieder zu mir zurück geht?
Fragen über Fragen <IMG SRC="smilies/confused.gif" border="0"> hab' echt keinen Plan wie das gehen soll.
Danke im Voraus <IMG SRC="smilies/spitze.gif" border="0">
Holger
 
De4r Zoll schreibt unter http://www.zoll-d.de/ folgendes:
--- Zitatanfang ---
Zoll- und steuerfrei sind diese Arten von Wareneinfuhr nur dann, wenn es sich um kostenlose Garantiereparaturen handelt. Entsprechende Nachweise werden dem Zollamt bei der Wiedereinfuhr vorgelegt. Aber der Reihe nach. Für diese Fälle kommt das Zollverfahren „passive Veredelung“ (PV) in Frage. Das geht so:
Der defekte Gegenstand wird vor der Ausfuhr dem örtlichen Zollamt gestellt, d.h. vorgeführt, und zu diesem Verfahren angemeldet. Das entsprechende Anmeldeformular hat die Vordrucknummer 0749 (im Formularhandel erhältlich). Es ist ein Verbundvordruck des EU-einheitlichen „Einheitspapiers“, das zusätzlich die Ausfuhranmeldung beinhaltet. Daraufhin stellt das Zollamt dem hiesigen Absender der Ware im Rahmen der Ausfuhrabfertigung den „Veredelungsschein“ aus. Wenn dieser Veredelungsschein bei der späteren Wiedereinfuhr des reparierten Gegenstandes dem Einfuhrzollamt vorgelegt wird, werden die dann fälligen Zölle und Steuern nur auf der Grundlage der Reparaturrechnung berechnet und nicht vom Gesamtwert der Ware.
Sollte es sich nachweislich um eine kostenlose Garantiereparatur handeln, werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Ob sich der Aufwand mit dem PV–Verfahren im Vergleich mit den möglichen Zoll- und Steuervorteilen lohnt, muss jeder für seinen Einzelfall entscheiden. Viele Waren sind zollfrei oder haben geringe Zollsätze, und die Einfuhrumsatzsteuer ist in vielen Fällen vorsteuerabzugsfähig. "
--- Zitatende ---
Es geht aber auch anders:
Ich habe mal ein Messer in die USA zur Firma Marbles zurückgeschickt wegen Garantie. Bei der Post habe ich auf den Verzollungsaufkleber "Warranty" geschrieben, dann mußte Marbles schon mal keinen Zoll oder so zahlen.
Auf dem Rückweg ist das Paket bei meinem zuständigen Zollamt hängengeblieben, weil keine Rechnung dabei war (war ja eine garantieleistung). Also mit meiner deutschen Rechnung (die belegt, das ja schon mal jemand Einfuhrabgaben bezahlt hat) und den Garantiebestimmungen von Marbles (aus dem Internet gezogen und ausgedruckt) hingegangen, dem Zöllner gezeigt und fertig der Lack.
Wenn Du das Messer selbst aus den Staaten importiert hast, müßtest Du ja eine "Berechnung der Zollabgaben" mit Quittung haben. Das geht natürlich auch als Beleg, das die Ware schon einmal verzollt wurde.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werden mal bei unserem Hauptzollamt vorbeischauen und das "PV-Verfahren" anschieben. Hoffentlich wollen die keine Rechnung sehen, da ich sowas nicht habe. Aber das passiert mir so schnell auch nicht mehr. aus Fehlern wird man ja bekanntlich klug <IMG SRC="smilies/cwm3.gif" border="0">
Holger
 
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