Probleme mit den Nachbarn?

Günther

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Hallo Leute,

ich hab mit meiner Gasesse bisher nur in einer der Werkhallen meines Arbeitsgebers geschmiedet.

Jetzt wo´s bald warm wird, kommt sie nach Hause.

Jetzt meine Frage:

Hat irgend einer von Euch mal Probleme wegen Lärmbelastung mit den Nachbarn bekommen?

Ich denke zwar, wenn ich nicht grad wärend der Mittagsruhe und abends loslege, sollte alles klar gehen, aber interessieren würden mich Eure Erfahrungen schon. :steirer:

Interessant wäre auch, wie oft Ihr arbeitet.
 
Hallo,
ich habe bisher nur 2 mal geschmiedet. Probleme gab es bisher nicht. Und wenn sie mal kommen sollten, frag ich sie halt warum sie um 10 Uhr abends Holz hacken oder um 1 Uhr Rasen mähen :steirer: .
Dann wird sich das Problem wohl ziehmlich schnell lösen :hehe: .
 
Ärger habe ich schon bekommen, aber wegen dem Amboß und meinem Container der den schlaglärm verstärkt. Nun habe ich den Amboß in ein Fass mit Sand gestellt und zwei Magneten angeheftet. Daß hat das Ganze erheblich leiser gemacht.Meine Nachbarin war seidem nicht mehr hier und das ist Gut so! Der Sand bewirkt durch sein Gewicht das der Container nicht mehr so in schwingung kommt und absorbiert den schall in seiner Körnung die Magneten nehmen dem Amboß das singen, der macht nur noch pling, das wars.


Peter Polnau
 
Hallo!

Ich hab es schon mal fertig gebracht, Sonntags von 12.00- 19.00 Uhr mit Amboss, Flex, Bandschleifer... zu hantieren. Keine Beschwerden.
Das ganze geschieht in einem Kleinen Stall im Garten, welcher kaum Geräusche abhält. Und die Nachbarn gibt es zwischen 20 und 90 bei mir, schon seltsam.
Um den Ambossklang zu dämpfen, habe ich 2 Lagen Dachpappe unterlegt, das wirkt Wunder und federt nicht.
Unter der Woche von 8.00 bis 18.00 Uhr sollte es eigentlich kein Problem sein, etwas zu machen. Vielleich hebt man sich das geräuschärmere Feintuning für die Mittagsruhe auf, dann kann keiner was sagen.
Viel Erfolg

Gruß
Olli
 
Bei mir hat sich nur mal eine Nachbarin wegen des Gestanks beim Arbeiten mir Schmidekohle beschwert.
Meine Nachbarn sind ganz froh, das es jetzt nicht mehr stinkt und nehmen die Geräusche aus dem Gasofen wohl hin.

Ich denke auch, dass der Lärm durch den Amboss deutlich störender ist als der Lärm deines Brenners.
Bei uns in der Nähe gibt es einen Flugplatz für Ultraleichte, die sind laut aber nicht dein Venuri Brenner.

Gruß Bärtram
 
Hallo

Bezüglich Lärmbelästigung habe ich keinenerlei Probleme, weder in der mittagszeit oder abends bis 23 Uhr. Ich halte generell meine Werkstatttüre geschlossen. Ich wohne auf dem Land, da hat jeder Nachbar mit sich sebst zu tun, (Mondscheinbauern) werden selbst nie mit ihrer Arbeit fertig. Auch wenn ich mal Sonntag einen Schmiedetag einlege gibt es null Probleme.

mit freundlichem Gruß

Dieter Teuber
 
Das sind ja schon fast Traumbedingungen, die ihr da habt.

Um überhaupt gar nicht erst Ärger aufkommen zu lassen, halte ich mich an folgende Ruhezeiten:

Tagsüber nicht von 13:00-15:00Uhr und abends nicht nach 19:00Uhr. Sonn- und Feiertags läuft auch nichts was laut ist.

Ich hab keine Lust mich deswegen, mit den Nachbarn zu überwerfen.

Die Grenze nicht nach 19:00Uhr einzuhalten, fällt mir allerdings schon recht schwer. Mein Schuppen hält die Geräuschkulisse leider nur unzureichend ab.
Gibt's da keine Regelung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz? Früher gab's glaub ich mal die sog. Rasenmäherverordnung, in der bestimmte Zeiten für den Einsatz von benzingetriebenen Rasenmähern geregelt waren. Jemand da, der was genaueres weiß?

Gruß Heiko
 
die Verordnungen sind von Landz u Land bzw von Gem.zu Gem verschieden und sooo schön hab ich es auch nicht mein Nachbar macht nur Nachtschicht darum steht seine Alte (Aller Liebster Teuerster Engel) gleich auf der Matte wenn ich ein bischen Krach mache! da ich das weiß sehe ich es als meine Pflicht meinen Nächsten gegenüber Rücksicht zu walten, es ist so.und ad diam muas des scho geh
(war Bayrisch) heist manchmal muß das schon gehen!

Peter Polnau
 
Lanfear said:
Gibt's da keine Regelung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz?

Das Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) hat denZweck, Menschen, Tiere und Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen. Es erfaßt also den Betrieb von Anlagen, die schon auf Grund ihrers bestimmungsgemäßen Betriebs zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen können.

Nicht Regelungsgegenstand des BImSchG sind Immissionen, die auf menschliches oder tierisches Fehlverhalten zurückgehen.

Insoweit finden sich entsprechende Regelungen in den Landesimmissionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer. In diesen finden sich beispielsweise Bestimmungen über das Laufenlassen von Motoren, das laute Spielen von Radios in der Öffentlichkeit, das Halten von Tieren, das Verbrennen von Gartenabfällen und die Durchführung von gelegentlich (wiederkehrenden) Arbeiten auf einem Grundstück.

Darüber hinaus enthalten die Landesgesetze auch Ermächtigungen für die Gemeinde, störende Tätigkeiten selbst durch Verordnung zu regeln.

Weitere Regelungen finden sich noch in den § 1004 BGB und § 906 BGB.

Gruß

Jo
 
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