Der Hammer

Uli Hennicke

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2,019
Wie schon beschrieben drei Bilder meines Beche`Hammers.
Er steht auf einem ca 1.6 Tonnen Stahl und Betonfundament welches mit Schwingelementen gelagert ist.
Bärgewicht 30 Kg.
Umformleistung prächtig.

Grüße Uli
 

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Gigantisch, der macht bestimmt einen Höllenlärm im Betrieb, wie viele Minuten / Stunden kannst du damit trotz Hörschutz maximal arbeiten, oder wann klingeln die Nachbarn vergeblich ? :ahaa:
 
dibau said:
Gigantisch, der macht bestimmt einen Höllenlärm im Betrieb, wie viele Minuten / Stunden kannst du damit trotz Hörschutz maximal arbeiten, oder wann klingeln die Nachbarn vergeblich ? :ahaa

Nun ich habe ein angemeldetes Gewerbe, und in den Räumlichkeiten die ich nutze geht das schon in Ordnung.

Der Hammer ist leiser als ein vergleichbarer Federhammer der daneben steht weil die Gesammtmasse des Hammers und des Fundamentes viel größer ist.

Grüße Uli
 
Danke für die Info und weiterhin auf die geschickten Finger aufpassen ! :super:
 
Der Hammer hat einen Taucherkolben(Bär taucht in einen Gegenkolben, andere Schlagenergie, pressender Schlag,weniger Verschleiß) und schlägt vermutlich mit höherer Schlagzahl(260/min?). Ein gutes Bêché-LV-Modell.
Die Kanten am Bär sehen ebenfalls noch gut aus. Insgesamt eine tolle Anschaffung!

Viel Spaß damit!

Markus
 
Hübsches Teil hätt ich auch gern!
Die Frage passt hier vielleicht nicht rein ... aber gibts eigentlich auch "kleine" Hammer welche man als Privatmann benutzen kann bzw. darf?
 
Die Frage passt hier vielleicht nicht rein ... aber gibts eigentlich auch "kleine" Hammer welche man als Privatmann benutzen kann bzw. darf?


Seit etwa 1999 gilt:

Bundes. Immisionsschutzgesetz (BImSchG):
..........Bei einer Schmiede handelt es sich um eine Anlage, wenn sie aus einem oder mehreren maschinell betriebenen Hämmern besteht.
Damit ist diese Anlage nach dem BImSchG eine genehmigungspflichtige Anlage. Immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen sind grundsätzlich nur in Industriegebieten zulässig. Hiervon abweichend sind bestimmte Anlagentypen auch in Gewerbegebieten zulässig. Hierzu zählen im Grundsatz Schmieden nicht. ............ etc.

(Entnommen unseren Unterlagen unserer Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Giessen Anfang 1999)


Gruß Markus
 
Dann muß man die Behörde einfach austricksen: einen fußbetriebenen Federhammer bauen ( im amerikanischen als "treadle hammer" bekannt). Da ja nicht maschinell angetrieben fällt er nicht unter dieses Gesetz.
 
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